Warkens Spargesetz
Folgen des GKV-Spargesetzes
Knapp 9000 Euro weniger für jede Praxis
120 Millionen Euro weniger für Baden-Württembergs Praxen, im Schnitt rund 8.800 Euro pro Einrichtung: Die Kassenärztliche Vereinigung warnt vor erheblichen Honorareinbußen durch das GKV-Spargesetz.
Die geplanten Einschnitte durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz treffen die ambulante Versorgung in Baden-Württemberg empfindlich. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) stehen den Praxen künftig rund 120 Millionen Euro weniger für die Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen zur Verfügung. Umgerechnet auf die etwa 13.000 Einrichtungen im Land ergebe sich ein durchschnittlicher Honorarverlust von rund 8.800 Euro pro Jahr – je nach Fachgruppe könne das Minus sogar bis zu 11,2 Prozent betragen.
Die KVBW warnt vor einer Schieflage zwischen Praxen und Kliniken. „Es entsteht eine weitere, ungleiche Lastenverteilung“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende Dr. Karsten Braun. Dies untergrabe die Akzeptanz der Sparmaßnahmen – auch, weil gleichzeitig zentrale Finanzierungsfragen, etwa bei den Behandlungskosten für Bürgergeldempfänger, ungelöst blieben. Schon heute erbrächten die Praxen Leistungen im Wert von rund 250 Millionen Euro jährlich, die aufgrund der Budgetierung nicht vergütet werden.
Für die Jahre 2027 bis 2029 sieht der Gesetzentwurf weitere Begrenzungen vor. Preis- und Mengenentwicklungen sollen künftig an die Grundlohnsumme minus ein Prozent gekoppelt werden. Aus Sicht der KVBW bedeutet das angesichts steigender Kosten und Inflation ein zusätzliches reales Minus für die Praxen. „Das wird nicht folgenlos für die Patientenversorgung bleiben“, warnt die stellvertretende Vorsitzende Dr. Doris Reinhardt. Eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik der Kassen führe zwangsläufig zu einem „einnahmenorientierten Versorgungsangebot“.
Auswirkungen erwartet die KV auch bei der Terminvergabe. Mit der geplanten Abschaffung extrabudgetärer Vergütungen für über die Terminservicestellen vermittelte Patienten entfällt aus Sicht der KVBW ein wichtiger Anreiz für Praxen. „Jeder so angenommene Fall mindert dann nur das Honorar der Praxis“, so Reinhardt. Die Folge könnte eine Verschärfung der ohnehin angespannten Terminsituation sein.
Die KV habe ihre Mitglieder in einem Rundschreiben bereits auf die absehbaren wirtschaftlichen Belastungen hingewiesen und rät, Praxisstrukturen und Abläufe entsprechend anzupassen.
