Sonderauswertung des Zi
So viel verlieren einzelne Fachgruppen durch das Spargesetz
Dass mit dem GKV-Spargesetz auch den Vertragsarztpraxen Geld entzogen wird, ist klar. Doch mit wie viel Verlust müssen die Niedergelassenen konkret rechnen? Das hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) jetzt ausgerechnet. Eine Fachgruppe ist demnach mit Abstand besonders betroffen
Laut Spargesetz stehen für die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Versorgung ab kommendem Jahr insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro weniger zur Verfügung. Davon betreffen dem Zi zufolge 2,4 Milliarden die direkte Kürzung der Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. Das entspreche einem Minus von rund 5 Prozent im Vergleich zu 2025, hat das Institut berechnet. Im Schnitt würde damit jede der rund 100.000 Praxen in Deutschland etwa 24.000 Euro weniger von den Krankenkassen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten erhalten.
Die Honorarkürzung wirkt sich unterschiedlich auf die einzelnen Fachrichtungen aus. Deshalb hat das Zi nach eigenen Angaben in einer Sonderauswertung die Abrechnungsdaten verschiedener Fachgruppen analysiert und abgeschätzt, wie sich die „Streichung kostenintensiver Sondervergütungen“ auf das GKV-Honorar in Euro im Jahr 2027 voraussichtlich auswirken wird. Konkret bilden die vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Abrechnungsdaten vom 4. Quartal 2024 bis 3. Quartal 2025 die Basis.
Größter absoluter Verlust bei den Radiologen
Demnach sind Radiologen mit einem Vergütungsausfall von rund 68.000 Euro pro Arzt besonders stark betroffen, gefolgt von Hals-Nasen-Ohren-Ärzten (-44.000 Euro), Phoniatern und Pädaudiologen sowie Fachärzten internistischer Fachrichtungen (-32.000 bzw. -31.000 Euro).
Überdurchschnittlich tangiert sind der Zi-Auswertung zufolge auch Neurologen (-26.000 Euro) und Orthopäden (-23.000 Euro). Diese Fachrichtungen seien vor allem deshalb so stark betroffen, weil deren Praxen besonders viele Patienten behandelt hätten, die von Hausärzten oder den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt worden seien. Psychiater sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten seien vom Wegfall der Zuschläge für die Kurzzeitpsychotherapie betroffen, Hausärzte und Kinderärzte insbesondere von pauschalen Kürzungen ihrer Vergütungen.
„Die Kürzungen entfallen ausschließlich auf Leistungen, die der Gesetzgeber erst vor Kurzem für besonders förderungswürdig hielt und daher finanziell aufgewertet hat. Die Änderungen bedeuten zum Teil erhebliche Eingriffe in die Praxisabläufe. Denn Praxen können auf diese Kürzungen kurzfristig oftmals nur durch Abbau von Personal reagieren, was in der Regel eine Verringerung des Termin- und Leistungsangebots der Praxen zur Folge hat“, sagt Zi-Vorsitzender Dr. Dominik von Stillfried.
Das Institut hat die Zahlen aus der Sonderauswertung verglichen mit den im Zi-Praxis-Panel zuletzt ausgerechneten Überschüssen je Praxisinhaber. Demnach ergibt sich mit den neu geplanten Kürzungen beispielsweise für Hausärzte bei unveränderter oder steigender Kostenstruktur der Praxen ein Einkommensverlust von rund fünf Prozent pro Arzt.
Besonders empfindlich trifft es demnach aber vor allem so manche Facharztgruppe, etwa die HNO-Ärzte mit Einkommenseinbußen von mehr als 20 Prozent, Orthopäden mit rund 11 Prozent und Neurologen mit rund 13 Prozent.
„Sollten die Vorhaben der Regierung so umgesetzt werden, wird anhand dieser Zahlen leicht nachvollziehbar, dass negative Effekte auf die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten nicht ausbleiben können. Denn: Praxisinhaber müssen mit deutlichen Anpassungen ihrer Kosten, etwa durch Personalabbau und reduzierte Öffnungszeiten, reagieren”, sagt von Stillfried.
