Virchowbund sieht Schweigepflicht und Terminhoheit in Gefahr

Vor der ersten Lesung des GeDIG prallen die Positionen zur geplanten digitalen Patientensteuerung aufeinander. Während der Virchowbund vor Eingriffen in die Praxisorganisation warnt und eine Verfassungsklage ins Spiel bringt, unterstützt der vdek die Pläne – und fordert bei der Umsetzung sogar mehr Tempo.

Am Donnerstag findet die erste Lesung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Bundestag statt. Aus Sicht des Virchowbundes greift der Gesetzgeber zu stark in die Strukturen der ambulanten Versorgung ein. Die Möglichkeit externer Steuerung von Praxisabläufen durch Krankenkassen sei ein „grundlegender Eingriff in die Selbstständigkeit niedergelassener Ärztinnen und Ärzte“.

Das GeDIG soll es Patienten ermöglichen, über die ePA-App der Krankenkassen direkt Arzttermine zu buchen. Die Terminvergabe sei aber eine komplexe Aufgabe; Arzttermine könnten nicht einfach in 10-Minuten-Slots gebucht werden. „Ein Hörtest löst einen anderen Personal-, Raum- und Gerätebedarf aus als die Behandlung einer akuten Mittelohrentzündung“, nennt Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes und HNO-Arzt, ein Beispiel.

Das Ziel der Regelung – schnellere Arzttermine – werde zudem auf diesem Weg nicht erreicht. „Ob ein Termin dringend nötig ist, ist eine medizinische Entscheidung und keine politische. Der geplante Eingriff in die Terminhoheit der Praxen wird nicht dazu führen, dass die Wartezeiten auf einen Arzttermin sinken – eher im Gegenteil.“

Der Verband kritisiert zudem die geplanten erweiterten Zugriffsrechte der Krankenkassen auf Gesundheitsdaten. Insbesondere die vorgesehene Opt-out-Regelung wird als problematisch angesehen, weil sie die Kontrolle der Patienten über ihre sensiblen Gesundheitsdaten schwäche und das Arztgeheimnis gefährden könne.

Der Virchowbund lehnt außerdem Sanktionen gegen Ärzte ab, die bestimmte digitale Anwendungen wie die eÜberweisung nicht nutzen. „Die Digitalisierung sollte über praktische Vorteile, Zeitersparnis und nutzerfreundliche Prozesse gefördert werden, nicht durch Strafmaßnahmen.“

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) unterstützt dagegen die Pläne, Patienten künftig stärker digital durch die Versorgung zu lotsen. Sie sollen zunächst digital klären können, welche Hilfe sie brauchen, anschließend einen Termin buchen und bei Bedarf elektronisch überwiesen werden. Dieser Dreiklang ermögliche es, Patienten „ohne Umwege und je nach Behandlungsdringlichkeit in die passende Versorgungsebene zu steuern“, erklärt vdek-Chefin Ulrike Elsner. Dafür sollen die ePA-Apps der Krankenkassen genutzt werden. Das Ziel: Je nach Bedarf führt der Weg etwa in eine Videosprechstunde oder zu einem Haus- oder Facharzt.

Auch beim Zugriff der Krankenkassen auf Gesundheitsdaten geht Elsner weiter als der Virchowbund. Sie begrüßt, dass Kassen ihre Versicherten künftig gezielter auf Vorsorgeangebote und gesundheitliche Risiken hinweisen dürfen. Aus ihrer Sicht greift der Gesetzentwurf sogar zu kurz. Kassen sollten Versicherte auch auf Risiken für häufige chronische Erkrankungen wie Diabetes oder COPD aufmerksam machen können. Das könne „wesentlich dazu beitragen, Krankheiten zu vermeiden“, so Elsner.

Ärzte und Krankenkassen sollten das digitale Verfahren gemeinsam entwickeln und betreiben, fordert Elsner. Zugleich zieht sie bei der medizinischen Entscheidung eine klare Grenze: „Die medizinische Einordnung und Behandlung verbleiben in der Hand der Ärzte.“

Gleichzeitig drängt sie auf mehr Tempo. Dass die digitale Bedarfseinschätzung erst bis 2031 kommen soll, dauere „viel zu lang“. Einzelne Bausteine sollten deshalb früher starten oder zunächst in Testregionen erprobt werden.

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