Rentenpläne der Koalition

Versorgungswerke warnen vor Einbeziehung der Freien Berufe

Die Pläne der Bundesregierung, die gesetzliche Rentenversicherung für neue Gruppen zu öffnen, stoßen auf deutlichen Widerstand. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) hat vor den Konsequenzen einer sogenannten Erwerbstätigenversicherung gewarnt, insbesondere mit Blick auf die Versorgung von Freiberuflern. ABV-Vorsitzender Rudolf Henke forderte eine nüchterne Analyse statt politischer Symbolik.

„Wenn eine Erwerbstätigenversicherung ernsthaft die Diskussion in der Rentenkommission als Reformoption überstünde, käme dies einer Abkehr von 130 Jahre geltenden Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung gleich“, sagte Henke am Dienstag. Der ABV-Chef bezieht sich damit auf den jüngsten Beschluss des Koalitionsausschusses von CDU und SPD: Die neue Rentenkommission solle prüfen, ob weitere Erwerbsgruppen – etwa Beamte oder Freiberufler – in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden könnten.

Aus Sicht der ABV wäre ein solcher Schritt nicht nur ein Bruch mit bewährten Prinzipien, sondern auch eine Belastung für das bestehende System. „Die finanziellen Probleme, die die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund des demografischen Wandels schon heute hat, würden noch wachsen“, warnte Henke.

Gerade die Einbeziehung der Freien Berufe hält die ABV für hochproblematisch. Denn laut Verband würden deren vergleichsweise hohe Rentenansprüche sowie die statistisch längere Bezugsdauer mittelfristig nicht zur Stabilisierung beitragen, im Gegenteil: Anfangs noch mögliche Eintrittsgewinne könnten sich rasch in Nachteile für die Versichertengemeinschaft verwandeln.

Henke unterstrich zudem, dass Freiberufler sich bereits über das Steuersystem an den Bundeszuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung beteiligten, erhielten im Gegenzug jedoch keinerlei Mittel aus der Staatskasse für ihre eigene Altersvorsorge. Dieses Nebeneinander sei systemgerecht, da die gesetzliche Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehme, die die Versorgungseinrichtungen der Freien Berufe nicht abbilden müssten.

Auch eine vermeintliche Gleichbehandlung im Sinne einer „Einheitsrente“ sei kein Fortschritt, sondern ein riskanter Umbau der ersten Säule der Alterssicherung. „Es ist daher mehr als ratsam, sich mit der Erwerbstätigenversicherung nicht romantisch, sondern realistisch auseinanderzusetzen“, so Henke. Nur so lasse sich prüfen, „welche Schritte in Anbetracht der finanziellen Herausforderungen des Rentensystems tatsächlich sinnvoll sind“.

Die ABV vertritt als Dachorganisation die berufsständischen Versorgungswerke von Ärztinnen, Zahnärzten, Apothekern, Architektinnen, Anwälten und weiteren Freien Berufen.