Neue Leitlinie zu Zahnimplantaten bei antiresorptiver Therapie

Es gibt eine neue S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate)“. Die nun vorliegende Fassung adressiert den beteiligten Fachgesellschaften zufolge eine „bislang bestehende Lücke im Bereich der kaufunktionellen Rehabilitation“.

Die Leitlinie richtet sich neben den betroffenen Patienten an Zahnärzte, Zahnärzte mit Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, Fachzahnärzte für Oralchirurgie sowie Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie. Federführende Fachgesellschaften sind die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich (DGI).

Ziel der überarbeiteten Handlungsempfehlungen ist es laut den Fachgesellschaften, „einen therapeutischen Korridor für den praktisch tätigen Implantologen zu formulieren, indem Bereiche soliden und abgesicherten Wissens beschrieben werden und andererseits Bereiche offengehalten werden, in denen bislang noch keine definitive Stellungnahmen formuliert werden können, da die wissenschaftliche Datenlage unzureichend ist“.

Nichts Neues, aber mehr Evidenz

Nach aktualisierter Literaturrecherche sind die Empfehlungen der Leitlinie nun „durch deutlich mehr Evidenz gestützt als dies bei der ersten Version der Fall war“, schreiben die Autoren. Praktische Folgen hat das aber nicht: „Selbst vor dem Hintergrund dieser stärkeren Evidenz ergeben sich keine relevanten inhaltlichen Änderungen in den Empfehlungen und Statements“.

Zur Leitlinie:

S3-Leitlinie Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate)