Rectstipp 8/2025: Recht des ehemaligen Vertragszahnarztes auf Nachbesserung und Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen
SG München: Recht des ehemaligen Vertragszahnarztes auf Nachbesserung und Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen Das Sozialgericht (SG) München bestimmt mit Urteil vom 04.06.2019 (Az.: S 38 KA 5001/17), dass der Vertragszahnarzt auch nach Beendigung seiner vertragszahnärztlichen Tätigkeit zur Herausgabe von Behandlungsunterlagen verpflichtet ist. Dies ergebe sich aus seiner allgemeinen und besonderen Mitwirkungspflicht (vgl. allgemeine Mitwirkungspflicht des Vertragszahnarztes, […]