Beschluss der Justizministerkonferenz: Wie rechtssicher sind Ausfallgebühren in Arztpraxen?

Das Bundesjustizministerium soll prüfen, ob im Zusammenhang mit No-Show-Klauseln und Terminausfallgebühren ausreichende Rechtssicherheit besteht. Das geht aus einem Beschluss der Justizministerkonferenz hervor.

„Bei Gebühren, die etwa Arztpraxen, Friseursalons oder Restaurants gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern für versäumte Termine erheben, herrscht bislang große Rechtsunsicherheit – und zwar für beide Seiten“, kommentiert das niedersächsische Justizministerium – das den Prüfauftrag in die Justizministerkonferenz (JuMiKo) eingebracht hatte – den Beschluss. Dieser wurde an die zuständige Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) übermittelt. Nach dem Willen der JuMiKo soll das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) nun ermitteln, ob weitere gesetzliche Regelungen notwendig sind.

„Da muss gegengesteuert werden: Über den Geldbeutel“

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen unterstützt diese Entscheidung. „Angesichts des zunehmenden Ärzte- und Fachkräftemangels ist der verantwortungsvolle Umgang mit Arztterminen unerlässlich. Wer Termine unentschuldigt verstreichen lässt, schadet anderen. Da muss gegengesteuert werden: Über den Geldbeutel“, teilt die KV heute in Reaktion auf die kürzlich veröffentlichten Beschlüsse der JuMiKo-Frühjahrskonferenz in Sachsen mit 21 Prozent der Arzttermine werden nicht wahrgenommen

KV Bremen fordert No-Show-Honorar von Krankenkassen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürwortet ebenfalls, dass die Rechtslage in diesem Bereich geprüft werden soll, sieht aber eine andere Problematik. „Pauschale Ausfallhonorare sind mit der Etablierung privater digitaler Terminvermittlung in der ärztlichen Versorgung häufiger geworden“, schreibt Thomas Moormann, der beim vzbv das Ressort Gesundheit und Pflege leitet, auf LinkedIn. Rechtlich sei das aus seiner Sicht jedoch sehr umstritten, da bei Ärztinnen und Ärzten selten ein Verdienstausfall enstehe.

Moormann: „Und sie haben selten Leerlauf, die Wartezimmer sind voll, es sind immer Arztbriefe zu schreiben oder andere Tätigkeiten zu erledigen. Eine gesetzliche Klarstellung, in welchen Fällen und in welcher Höhe eine Zahlung möglich ist, wäre daher von großer Bedeutung für den Verbraucherschutz. Ein Muss sollte stets der Nachweis eines Verdienstausfalls sein.“