Bilateral verkürzte Zahnreihe

Erste Leitlinie zur prothetischen Versorgung

Erstmals gibt es eine S3-Leitlinie zur prothetischen Versorgung von bilateral verkürzten Zahnreihen. Sie soll als „evidenz- und konsensbasierte Entscheidungsgrundlage“ praxisrelevante Handlungsempfehlungen formulieren und Informationen zum „Überleben und Risiken der Versorgungsoptionen“ vergleichend darstellen.

vornehmlich an Zahnärzte, Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, Fachzahnärzte für Parodontologie, Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und zahnmedizinisches Fachpersonal. Federführende Fachgesellschaften sind die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien (DGPro).

Patientenzielgruppe sind dem Autorenteam zufolge „erwachsene Patienten mit bilateral verkürzter Zahnreihe im Unter- und/oder Oberkiefer, entsprechend der Definition des Shortened Dental Arch nach Käyser“. Daraus ergebe sich, dass für diese Leitlinie die Zahnreihenverkürzung bis maximal zum zweiten Prämolaren betrachtet wird.

Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick (im Wortlaut der Leitlinie)

  • Für Patienten mit beidseits verkürzter Zahnreihe, die mit herausnehmbaren Teilprothesen mit Molarenersatz versorgt werden können, soll die Patientenpräferenz (shared decision making) bei der Therapieplanung beachtet werden, da im Vergleich zu festsitzend versorgten bilateral verkürzten Zahnreihen ohne Molarenersatz kein Unterschied in der Verbesserung der mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität (OHRQoL) festzustellen ist.
  • Vor dem Hintergrund des hohen Anteils der Ästhetik an der allgemeinen Patientenzufriedenheit soll bei Patienten mit beidseits verkürzter Zahnreihe, die mittels herausnehmbaren Teilprothesen mit Molarenersatz versorgt werden sollen, ebenso wie bei festsitzend versorgten bilateral verkürzten Zahnreihen ohne Molarenersatz, im Vorfeld der Therapieplanung das Hauptanliegen der Patienten erfasst werden.
  • Je länger sich festsitzender Zahnersatz zur Versorgung der bilateral verkürzten Zahnreihe, im Sinne eines SDA-Konzeptes, in situ befindet, desto höher steigt die Wahrscheinlichkeit eines Pfeilerzahnverlustes, was einen Hauptgrund für das biologische Versagen darstellt, wie auch bei den herausnehmbaren Teilprothesen mit Molarenersatz. Dies soll bei der Planung des Zahnersatzes berücksichtig werden
  • Für Patienten mit beidseits verkürzter Zahnreihe, die im Sinne des SDA-Konzepts festsitzend, ohne Molarenersatz versorgt werden können, soll die Patientenpräferenz (shared decision making) bei der Therapieplanung beachtet werden, da im Vergleich zu herausnehmbaren Teilprothesen mit Molarenersatz kein Unterschied in der Verbesserung der mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität (OHRQoL) festzustellen ist.
  • Aufgrund der auftretenden biologischen Komplikationen bei der Therapie der bilateral verkürzten Zahnreihe mit implantatgetragenem Zahnersatz mit Molarenersatz soll ein entsprechend angepasstes Nachsorgeintervall gewählt werden.
  • Aufgrund der positiven Ergebnisse zur mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität (OHRQoL) bei Versorgungen der bilateral verkürzten Zahnreihe mittels Implantat-gestütztem Zahnersatz, soll im Zuge der Therapieentscheidung über die Anwendung von Implantaten aufgeklärt werden.

Zur Leitlinie:

S3-Leitlinie Prothetische Versorgung der bilateral verkürzten Zahnreihe