Elektronische Gesundheitsakte (ePA) : Gemeinsame Stellungnahme von BÄK, KBV, KZBV, BZÄK, DKG und DAV
ePA: Gemeinsame Stellungnahme von BÄK, KBV, KZBV, BZÄK, DKG und DAV
Für die zukünftige elektronische Patientenakte (ePA) wurden in der vergangenen Gesellschafterversammlung der Gematik GmbH die Grundlagen für ihre technische Umsetzung zum 15. Januar 2025 gelegt. Nach einer ambitionierten Erstellungs- und Kommentierungsphase für die benötigten fachlichen Konzepte und technischen Spezifikationen sollten die Gesellschafter über ein umfangreiches Dokumentenpaket der „ePA für alle“ entscheiden.
Die Vertreterinnen und Vertreter der ärztlichen, zahnärztlichen Organisationen (BÄK, KBV, KZBV, BZÄK und DKG) sowie der Apothekerschaft (DAV) haben dabei deutlich gemacht, dass eine sinnvolle ePA einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten leisten kann und soll.
Offene Punkte in der Basisversion
Die „ePA für alle“ muss daher einen deutlichen Mehrwert zu den derzeit von den Krankenkassen anzubietenden elektronischen Patientenakten vorweisen. Dies ist leider in der nun für den Start der „ePA für alle“ vorgesehenen Basisversion nicht ausreichend erkennbar.
- Es fehlen nach wie vor elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden.
- So ist etwa keine Volltextsuche der Inhalte einer elektronischen Patientenakte möglich, ein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Zwar soll der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess noch für den Start der ePA nachspezifiziert werden. Alle anderen Kritikpunkte sollen jedoch entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der ePA berücksichtigt werden.
Letztlich haben diese offenen Punkte dazu geführt, dass keine Leistungserbringerorganisation in der Gematik der Freigabe des Dokumentenpakets zugestimmt hat.
BÄK und KZBV: „Geburtsfehler nicht wiederholen“
„Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, hat wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ePA, die ‚ePA für alle‘, darf diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Hier muss schnell nachgearbeitet werden, damit insbesondere die Suchfunktion möglichst von Anfang an Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA in der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützt“, fordert Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer.
„Die neue ePA für alle muss von Anfang an mehr Nutzen liefern als die aktuelle ePA. Das ist in der nun verabschiedeten Version leider nicht erkennbar – wichtige Features fehlen. Zudem stören wir uns an den verpflichteten Datenlieferungen aus der Praxissoftware, auch wenn es zunächst nur technische Messwerte sind. Daher hat die KZBV Nachbesserungen eingefordert und in der gematik-Gesellschafterversammlung gegen die Freigabe des Dokumentenpakets gestimmt“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Die Gematik, die mit 51 Prozent mehrheitlich vom BMG dominiert wird, hatte zuvor berichtet: „Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat die Spezifikationen für die ePA für alle beschlossen. Die Dokumente wurden nach der Kommentierungsphase mit Gesellschaftern, beteiligten Partnern und Industrie überarbeitet und weiterentwickelt. Für den finalen Stand haben die Gesellschafter nun grünes Licht gegeben.“