Rechtstipp Dezember 2008 – GEZ Musterwiderspruch
GEZ Musterwiderspruch
In letzter Zeit häuften sich die Fälle in denen Zahnarztpraxen Gebührenbescheide der GEZ für die Nutzung eines Internet-PC ins Haus flatterten.
Mit anhängendem Widerspruch dürfte sich die Angelegenheit erledigt haben.
===========================================================
Absender – Praxisstempel
vorab perTelefax: 0180 / 55 10 700
An die
Gebühreneinzugszentrale der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
50656 Köln
(Ort, Datum)
Ihre [Mitteilung/Zahlungsaufforderung] vom __________, Ihr Zeichen __________
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die mit Schreiben vom _______, Zeichen :__________, mitgeteilte Gebührenberechnung und –
höhe lege/n ich/wir Widerspruch ein.
Ich/Wir gehe/gehen davon aus, dass es sich bei diesem Schreiben um eine schlichte Mitteilung oder
Zahlungsaufforderung handelt und nicht um einen die Rundfunkgebühr festsetzenden Verwaltungsakt.
Für den Fall, dass es sich bei dieser Mitteilung/Zahlungsaufforderung dennoch um einen Verwaltungsakt handeln sollte, erhebe/n ich/wir Widerspruch und stelle/stellen gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 6 VwGO.
Zur Begründung beziehe/n ich/wir mich/uns auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15.
Juli 12008 (Az. 1 K 496/08), wonach Sie eine Gebühr für den internetfähigen PC eines Rechtsanwalts
nicht erheben dürfen. Dieses Urteil ist auf die von mir/uns betriebene Zahnarztpraxis zwanglos
übertragbar.
Ich/Wir rege/n an, das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dieser Sache ruhen zu lassen.
Im Übrigen gehe/n ich/wir davon aus, dass bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Rundfunkgebühr für einen Internet-PC eine Zahlungspflicht nicht besteht. Eine
Zahlung wird insoweit nur unter Vorbehalt und unter ausdrücklicher Ablehnung einer Rechtspflicht
erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!