Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
AUTOR: DR. DR. ALEXANDER RAFF
aus: Der freie Zahnarzt März 2019
Die GOZNr. 2310 lautet im Volltext: „Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone, oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz“. Immer wieder taucht die Frage auf, welche unselbstständigen Teilleistungen subsummiert sind und welche nicht.