Entfernung von PV ist eine deligierbare Tätigkeit
https://www.juradent.de/artikel/3782/LG-Koeln-Die-Entfernung-von-provisorischen-Kronen-ist-eine-an-zahnmedizinische-Fachangestellte-delegierbare-Taetigkeit GOZ 2012: 2270 Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung LG Köln: Die Entfernung von provisorischen Kronen ist eine an zahn- medizinische Fachangestellte delegierbare Tätigkeit Nach dem Zahnheilkundegesetz (§ 1 Abs. 5 und 6 ZHG) können bestimmte, originäre zahnärztliche Tätigkeiten an Personal mit bestimmter Qualifikation bei Vorliegen der Voraussetzungen […]