Abgelehnte Begründungen der Beihilfe für Schwellenwertüberschreitung in GOZ Rechnungen lt. Bezirksregierung Köln
Keine beihilferechtlich ausreichenden Begründungen für eventuelle Schwellenwertüberschreitungen z.B. sind: • Leistungserbringung außerhalb der Sprechzeiten oder an Sonn- und Feiertagen • multidimensionale diagnostische und therapeutische Schwierigkeiten • differential-diagnostische Schwierigkeiten bei der Auswertung • schwierige Präparation • Anwendung neuerer technischer oder aufwändiger Verfahren oder besonders teuerer medizinischer Großgeräte • Arbeiten im Backenzahnbereich • geringe Mundöffnung • gekrümmte […]