KV und Krankenkassen reichen Klage gegen Fondsanbieter ein

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen und mehrere gesetzliche Krankenkassen haben laut Medienberichten zusammen rund 80 Millionen Euro in einem gescheiterten Immobilienfonds verloren. Der Fall wirft erneut Fragen zur Kapitalanlage im Gesundheitswesen auf und erinnert an milliardenschwere Fehlinvestments mehrerer ärztlicher Versorgungswerke

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Pronova BKK und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) haben vor dem Landgericht Frankfurt Klage eingereicht, berichtet das Handelsblatt. Die Einrichtungen werfen mehreren Finanzdienstleistern vor, sie über die tatsächlichen Risiken eines Immobilienfonds getäuscht zu haben. Insgesamt sollen knapp 80 Millionen Euro verloren gegangen sein.

Nach Darstellung der Kläger seien die Gelder nicht in konservative, besicherte Anlagen geflossen, sondern über eine komplexe Verbriefungsstruktur letztlich in einen hochriskanten Mezzanine-Fonds für Immobilienprojekte investiert worden. Die beklagten Unternehmen weisen die Vorwürfe zurück. Das Landgericht Frankfurt muss nun klären, ob die Investoren tatsächlich getäuscht wurden oder ob sie die Risiken ihrer Anlage unterschätzt haben, berichtet das Handelsblatt.

Versorgungswerke bereits mehrfach betroffen

Bereits in den vergangenen Jahren hatten mehrere ärztliche und pharmazeutische Versorgungseinrichtungen erhebliche Verluste bei Immobilieninvestitionen eingeräumt. Besonders spektakulär war der Fall des Versorgungswerks der Berliner Zahnärzte. Dort sollen mehr als eine Milliarde Euro – und damit mehr als die Hälfte des Vermögens zur Altersvorsorge der Mitglieder – in riskante Anlagen geflossen sein. Auch das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen, das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein sowie das Versorgungswerk der Apothekerkammer Schleswig-Holstein mussten millionenschwere Fehlinvestments im Immobilienbereich eingestehen.

Der aktuelle Fall unterscheidet sich allerdings in einem wichtigen Punkt von den früheren Affären. Während die Versorgungswerke meist direkt in Immobilienprojekte investierten, geht es diesmal um eine Fondskonstruktion, die speziell für regulierte Investoren entwickelt wurde. Nach Angaben des Handelsblatts investierten über eine Luxemburger Zweckgesellschaft zahlreiche Institutionen indirekt in den Immobilienfonds Verius.

Hohe Verluste trotz strenger Anlagevorgaben

Brisant ist der Vorgang auch deshalb, weil gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen bei der Kapitalanlage besonders strengen Vorgaben unterliegen. Das Sozialgesetzbuch verlangt, dass ein Verlust „ausgeschlossen erscheint“, gleichzeitig aber ein angemessener Ertrag erzielt wird. Gerade deshalb stellt sich nun die Frage, wie Einrichtungen des Gesundheitswesens überhaupt in ein derart risikobehaftetes Anlageprodukt investieren konnten.

Nach Recherchen des Handelsblatts könnten nicht nur die drei Kläger betroffen sein. Demnach sollen bis zu 20 sogenannte SGB-IV-Investoren – darunter weitere Krankenkassen, KVen sowie andere regulierte Einrichtungen – in Finanzprodukte rund um den Verius-Fonds investiert haben. Die möglichen Verluste könnten sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag summieren.

Der Fall dürfte deshalb weit über die aktuelle Klage hinausreichen. Während die beklagten Unternehmen argumentieren, die Investoren seien professionelle Anleger gewesen und hätten die Risiken eigenständig prüfen müssen, sehen die Kläger sich durch die Produktdarstellung getäuscht. Das Handelsblatt berichtet, dass die betroffenen Einrichtungen inzwischen auch strafrechtliche Schritte prüfen.