Rechtstipp Februar 2013 Haftung einer gesetzlichen Krankenkasse für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter
Haftung einer gesetzlichen Krankenkasse für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter Mit Urteil vom 18.12.2012 hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden, dass eine gesetzliche Krankenversicherung in Bezug auf falsche Angaben eines Mitarbeiters zum Leistungsumfang im Wege der sogenannten Amtshaftung schadensersatzpflichtig ist. Zwar liegt der Entscheidung ein Sachverhalt aus dem ärztlichen Bereich zugrunde (naturheilkundliche Behandlung einer Krebserkrankung), die […]