Rechtstipp Mai 2011 Keine Faltenunterspritzung durch Zahnärzte im Gesichts- und Halsbereich
Keine Faltenunterspritzung durch Zahnärzte im Gesichts- und Halsbereich Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 19. April 2011 (Az.: 7 K 338/09) entschieden, dass Zahnärzte keine Faltenbehandlungen im Gesichts- oder Halsbereich durchführen dürfen (die DZW berichtete in Ausgabe 18/11). Das Unterspritzen solcher Falten sei von der zahnärztlichen Approbation nicht gedeckt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) rekurriert in […]