BerG Heilberufe Münster: Für fehlende Notdienstvertretung ist Ordnungsgeld fällig
Urteil vom 05.06.2024 Das Berufsgericht (BerG) für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Münster entschied mit Urteil vom 05.06.2024 (Az.: 18 K 2105/23.T), dass die Pflicht zur Teilnahme am zahnärztlichen Notfalldienst auch die Pflicht des Zahnarztes umfasst, im Fall der Verhinderung selbst für eine Vertretung zu sorgen und dies der für ihn zuständigen Stelle mitzuteilen. Eine bloße Benachrichtigung der zuständigen Stelle über […]
