GOÄ-GOZ-Honorarklagen landen jetzt vor Landgerichten
Seit 1. Januar müssen GOÄ-GOZ Honorarklagen unabhängig vom Streitwert vor den Landgerichten verhandelt werden. Für ZAHN-Ärztinnen und Zahn-Ärzte bedeutet die Neuregelung Anwaltszwang, längere Verfahren und deutlich höhere Kosten. Eine kaum beachtete Änderung im Zivilprozessrecht hat spürbare Folgen für Ärztinnen und Ärzte. GOÄ-Honorarklagen müssen seit 1. Januar 2026 unabhängig vom Streitwert grundsätzlich vor den Landgerichten verhandelt […]
