BSG bestätigt Regress: Arzt muss 490.000 Euro zahlen, insgesamt drohen 1,24 Millionen
Ein Facharzt für Innere Medizin muss einen Regress von fast 490.000 Euro zahlen, weil er Verordnungen nicht selbst unterschrieben, sondern nur gestempelt hat. Die Sprungrevision blieb am Bundessozialgericht erfolglos. Das Urteil zeigt deutlich: Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Verordnungen persönlich unterschreiben. Andernfalls droht ein Totalregress. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nannte das Urteil „geradezu absurd und unglaublich“. […]
