Schlafhygiene: Herzen mögen’s dunkel

Helle Nächte sind fürs Herz gefährlich: Künstliches Licht kann das Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen um bis zu 56 Prozent erhöhen. Wer besonders gefährdet ist und welchen Lichtquellen ihr den Stecker ziehen solltet.

Licht gilt als Symbol des Fortschritts. Doch in unserer Gesellschaft wird es zunehmend zum Problem. Rund um die Uhr leuchten Straßenlaternen und Werbetafeln. Hinzu kommen leuchtende Displays von Smartphones, Tablets und sonstige Monitore. Diese Dauerbeleuchtung stört unseren zirkadianen Rhythmus. Eine Untersuchung mit Daten des UK Biobank-Projekts zeigt, wie gravierend die Folgen sein können: Bereits mäßig erhöhte nächtliche Helligkeit steigert das Risiko für verschiedene Herz-Kreislauf-Erkrankungen um bis zu 50 Prozent.

Das UK Biobank-Projekt ist eine groß angelegte Gesundheitsstudie in Großbritannien, die seit 2006 läuft. Ziel ist es, besser zu verstehen, wie genetische, Umwelt- und Lebensstilfaktoren die Entstehung von Krankheiten beeinflussen. Rund 500.000 Freiwilligen zwischen 40 und 69 Jahren haben dafür Blut- und Urinproben, genetische Informationen und Daten zur Gesundheit beziehungsweise zum Lebensstil bereitgestellt.

Umfangreichste Datenerhebung zum Thema

Das Team um Daniel P. Windred von der Monash University in Melbourne analysierte aus der großen Kohorte Daten von 88.905 Teilnehmern im Durchschnittsalter von 62,4 Jahren (56,9 Prozent Frauen). Alle Probanden trugen zwischen 2013 und 2016 für eine Woche ein Lichtmessgerät am Handgelenk, das jede halbe Stunde die Lichtintensität erfasste. Insgesamt kamen rund 13 Millionen Stunden an individuellen Daten zusammen – die bisher größte Datensammlung dieser Art.

Die Forscher teilten alle Probanden in vier Gruppen ein, je nachdem, wie hell ihre Umgebung zwischen 0:30 nachts und 6:00 Uhr morgens war:

  • unter 1,2 Lux,
  • zwischen 1,2 und 6,2 Lux,
  • 6,2 und 48,3 Lux,
  • mehr als 48,3 Lux.

Zum Vergleich: Rund 100 Lux entsprechen der Helligkeit eines typischen Wohnzimmers am Abend, wenn die Lampe eingeschaltet ist.

Anschließend haben Forscher alle Teilnehmer über 9,5 Jahre beobachtet. Informationen zu Erkrankungen kamen vom britischen National Health Service (NHS). Erfasst wurden neue Fälle von koronarer HerzkrankheitHerzinfarktHerzinsuffizienzVorhofflimmern und Schlaganfall. Personen mit entsprechenden Vorerkrankungen hatte Windreds Team im Vorfeld ausgeschlossen.

Je heller die Nacht, desto höher das Risiko

Das Ergebnis überrascht: Schon mäßig erhöhte Lichtwerte in der Nacht waren mit einem deutlich höheren Erkrankungsrisiko assoziiert. Im Vergleich zu Menschen mit Dunkelheit während der Nacht zeigte sich:

  • Koronare Herzkrankheit: + 32 Prozent
  • Herzinfarkt: + 47 Prozent
  • Herzinsuffizienz: + 56 Prozent
  • Vorhofflimmern: + 32 Prozent
  • Schlaganfall: + 28 Prozent

Diese Assoziationen blieben bestehen, wenn die Forscher andere Einflussfaktoren wie Bewegung, Ernährung, Rauchen, Alkoholkonsum, den sozioökonomischen Status und die Schlafdauer berücksichtigten. „Das zeigt, dass Licht in der Nacht ein eigenständiger Risikofaktor ist – und nicht nur ein Begleiteffekt schlechter Lebensgewohnheiten“, schreibt Jonathan Cedernaes in einem begleitenden Kommentar. Er forscht an der Uppsala University, Schweden.

 

Frauen und jüngere Teilnehmer reagierten empfindlicher auf Licht in der Nacht als andere Personengruppen. Bei Frauen war die Assoziation zwischen nächtlicher Helligkeit und dem Risiko für Herzinsuffizienz sowie koronare Herzkrankheit stärker ausgeprägt als bei Männern. Jüngere Studienteilnehmer wiederum zeigten deutlicher erhöhte Risiken für Herzinsuffizienz und Vorhofflimmern als ältere. „Die Studie zeigt, dass hohe nächtliche Lichtexposition den sonst schützenden Effekt des weiblichen Geschlechts auf das Herz teilweise aufhebt“, so Cedernaes in seinem Kommentar. „Außerdem reagieren jüngere Menschen offenbar empfindlicher auf diese Belastung.“ Erklärungen liefert die Arbeit aufgrund ihres Designs nicht.

Auf der Suche nach Erklärungen

Zwar zeigt die Studie nur Assoziationen, Windreds Team hält mit Blick auf endokrine Mechanismen aber eine Kausalität für denkkbar: Unser zirkadianer Rhythmus steuert den Blutdruck, den Puls, die Hormonproduktion und die Vasomotorik. Im Dunkeln produziert die Zirbeldrüse Melatonin: ein Hormon, das nicht nur Schlaf fördert, sondern auch entzündungshemmend und gefäßschützend wirkt.

„Über Millionen von Jahren hat die Evolution unser circadianes System an regelmäßige Hell-Dunkel-Zyklen angepasst“, erklärt Cedernaes. „Heute leben viele Menschen in ständig wechselnden Lichtverhältnissen – das bringt unseren inneren Takt durcheinander.“

Tier- und Humanstudien zeigen, dass nächtliche Lichtexposition nicht nur den Hormonhaushalt, sondern auch die Herzfrequenz und den Stoffwechsel beeinflusst. Schon bei einer Raumbeleuchtung von 100 Lux – also etwa mittlerer Zimmerhelligkeit – zeigten Versuchspersonen erhöhten Puls, gestörten Tiefschlaf und eine schlechtere Insulinsensitivität. Um zirkadiane Mechanismen zu normalisieren, spielt nicht nur Dunkelheit in der Nacht eine Rolle: Die Studie zeigt, dass Personen mit der stärksten Lichtexposition während des Tages ein um 13 Prozent geringeres Risiko für die koronare Herzkrankheit, ein um 28 Prozent geringeres Risiko für Herzinsuffizienz und ein um 27 Prozent geringeres Risiko für Schlaganfälle hatten.

Dunkelheit als neue Präventionsstrategie

Die Forscher sehen in ihren Ergebnissen einen bislang vernachlässigten Ansatz zur Herz-Kreislauf-Prävention. Neben bekannten Einflussfaktoren wie Blutdruck, Ernährung oder Bewegung könnte künftig auch die „Lichthygiene“ eine Rolle spielen, und das sogar recht kostengünstig: Verdunklungen bzw. der Verzicht auf Smartphones reichen aus.

Die Studie auf einen Blick

  • Studienbasis: 88.905 Erwachsene (im Median 62 Jahre alt) aus der UK Biobank wurden über 9,5 Jahre beobachtet, inklusive Messung der Lichtexposition.
  • Helles Licht in der Nacht erhöht das Risiko für Herzinfarkt, Herzschwäche, Schlaganfall, Vorhofflimmern und koronare Herzkrankheit – unabhängig von anderen Risikofaktoren.
  • Personen mit den hellsten Nächten hatten ein bis zu 56 Prozent höheres Risiko für Herzinsuffizienz und ein bis zu 47 Prozent höheres Risiko für Herzinfarkt.
  • Bei Frauen und jüngeren Erwachsenen zeigte sich die stärkste Assoziation zwischen nächtlicher Helligkeit und kardiovaskulären Risiken.

 

Quellen

Windred et al.: Light Exposure at Night and Cardiovascular Disease Incidence. JAMA Netw. Open, 2025. doi: 10.1001/jamanetworkopen.2025.39031

Cedernaes: Illuminating the Risks of Nighttime Light for Cardiovascular Health. JAMA Netw. Open, 2025. doi: 10.1001/jamanetworkopen.2025.39038

Zuckersteuer

Zuckersteuer beschlossen: Präventionspolitik gegen Adipositas und Diabetes

Zuckergesüßte Getränke gelten als relevanter Risikofaktor für Adipositas und Typ-2-Diabetes. Mit der geplanten Zuckersteuer reagiert die Bundesregierung auf langjährige Forderungen aus der Wissenschaft.

Hoher Zuckerkonsum bleibt zentraler Treiber metabolischer Erkrankungen

Der regelmäßige Konsum zuckergesüßter Getränke ist seit Jahren durch das nachweislich damit verbundene erhöhte Risiko für AdipositasTyp-2-Diabetes und kardiometabolische Folgeerkrankungen in der öffentlichen Diskussion. Insbesondere Getränke als flüssige Zuckerquellen fördern eine positive Energiebilanz, da sie nur begrenzt sättigen und häufig zusätzlich zur regulären Nahrungsaufnahme konsumiert werden.

In Deutschland steigt die Prävalenz von Adipositas und Typ-2-Diabetes seit Jahren kontinuierlich. Parallel wächst die Belastung des Gesundheitssystems durch ernährungs- und lebensstil-bezogene Erkrankungen. Präventionsstrategien konzentrieren sich deshalb zunehmend nicht nur auf individuelle Verhaltensänderungen, sondern auf verhältnispräventive Maßnahmen, die die Ernährung beeinflussen.

Ein international vielfach diskutierter Ansatz ist die Besteuerung zuckergesüßter Getränke. Mehrere europäische Länder, darunter das Vereinigte Königreich (UK), haben entsprechende Modelle bereits implementiert und dabei nicht nur Konsumveränderungen, sondern auch Produktreformulierungen durch Hersteller beobachtet.

Bundesregierung beschließt Einführung einer Zuckerabgabe

Nach jahrelanger politischer und wissenschaftlicher Debatte hat die Bundesregierung nun die Einführung einer Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke beschlossen. Der Beschluss erfolgte im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD.

Geplant ist die Einführung ab dem Jahr 2028. Ziel der Maßnahme ist es, den Zuckerkonsum in der Bevölkerung zu reduzieren und dadurch langfristig die Inzidenz ernährungsassoziierter Erkrankungen zu senken.

Die Entscheidung markiert einen gesundheitspolitischen Kurswechsel, nachdem entsprechende Forderungen von Fachgesellschaften über mehr als ein Jahrzehnt wiederholt eingebracht worden waren.

Fachgesellschaften sehen Meilenstein der Verhältnisprävention

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) bewerten den Beschluss als wichtigen Fortschritt in der Präventionspolitik.

Laut DDG ist die Einführung einer Zuckersteuer das Ergebnis langjähriger wissenschaftlicher und politischer Arbeit. Dazu gehörten offene Briefe, gesundheitsökonomische Modellierungen, politische Gespräche sowie öffentlichkeitswirksame Kampagnen.

Barbara Bitzer, Geschäftsführerin der DDG und Sprecherin von DANK, begrüßte die politische Entscheidung ausdrücklich. Sie betonte, dass damit eine seit Langem etablierte wissenschaftliche Empfehlung umgesetzt werde und Deutschland im europäischen Vergleich aufhole.

Staffelmodell könnte stärkeren Reformulierungsdruck erzeugen

Aus Sicht der DDG ist die konkrete Ausgestaltung der Steuer entscheidend für ihre Wirksamkeit. Als Vorbild wird das britische Modell genannt, das eine gestaffelte Besteuerung nach Zuckergehalt vorsieht.

Dieser Ansatz setzt nicht nur auf eine Verteuerung hochzuckerhaltiger Produkte, sondern schafft direkte Anreize für Hersteller, Rezepturen anzupassen und den Zuckergehalt zu senken.

Internationale Erfahrungen zeigen, dass solche Reformulierungen einen erheblichen Anteil am präventiven Effekt von Zuckersteuern haben können. Der gesundheitliche Nutzen entsteht damit nicht ausschließlich durch Verhaltensänderungen der Verbraucher, sondern auch durch strukturelle Veränderungen im Lebensmittelangebot.

Zuckersteuer allein reicht aus Sicht der Präventionsmedizin nicht aus

Trotz der positiven Bewertung weist die DDG darauf hin, dass fiskalische Maßnahmen allein nicht ausreichen, um die Krankheitslast ernährungs- und lebensstil-bezogener Erkrankungen nachhaltig zu senken.

Als ergänzende Maßnahmen nennt die Fachgesellschaft strengere Regulierungen für Werbung ungesunder Lebensmittel sowie steuerliche Anreize für gesundheitsfördernde Ernährung, etwa durch eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse.

Diese Kombination aus regulatorischen und finanziellen Instrumenten gilt in der Präventionsforschung als besonders wirksam, um ernährungsbedingte Gesundheitsrisiken auf Bevölkerungsebene zu adressieren.

Neue gesundheitspolitische Perspektiven für Prävention und Versorgung

Mit der geplanten Zuckerabgabe wird ein präventionspolitisches Instrument eingeführt, das das Potenzial hat, langfristig die Inzidenz metabolischer Erkrankungen zu beeinflussen und die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren.

Für die klinische Praxis sind kurzfristig keine direkten Therapieänderungen zu erwarten. Langfristig könnten jedoch niedrigere Erkrankungsraten bei Adipositas und Typ-2-Diabetes die Versorgungsrealität verändern.

Entscheidend wird sein, wie die konkrete Ausgestaltung der Steuer erfolgt und ob sie in ein umfassenderes Präventionskonzept eingebettet wird. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die Maßnahme den in internationalen Studien beschriebenen Effekt auch in Deutschland reproduzieren kann.

 

So kommunizieren Sie mit schwierigen Patienten im Praxisalltag!

Thema der diesjährigen Jahrestagung des AKPP Anfang Mai war die Kommunikation mit dem „schwierigen“ Patienten. Die Vorträge zeigten, wie eng zahnmedizinische Behandlung, psychosoziale Faktoren und kommunikative Kompetenzen miteinander verknüpft sind.

Den Auftakt des wissenschaftlichen Programms gestaltete Prof. Dr. Anne Wolowski (Universität Münster) mit einem Vortrag zur Seniorenzahnmedizin und Demenz. Im Mittelpunkt stand neben der S2k-Leitlinie vor allem die praktische Umsetzung im Praxisalltag.

Der alte Patient

Entscheidend für die Stressverarbeitung älterer Patienten ist der Kohärenzsinn (Sense of Coherence), geprägt durch Verstehbarkeit, Handhabbarkeit und Sinnhaftigkeit.

Ein klinisch relevantes Problem ist das altersspezifische „underreporting“: Beschwerden werden häufig nicht aktiv geäußert, da sie als altersbedingt interpretiert werden. Umso wichtiger ist ein gezieltes Nachfragen im Rahmen der Untersuchung.

Für die Praxis wurde eine klare, strukturierte Kommunikation, direkte Ansprache des Patienten sowie eine reizreduzierte Umgebung hervorgehoben. Nonverbale Aspekte wie Haltung, Blickkontakt und ruhige Abläufe tragen wesentlich zur Vertrauensbildung bei.

Der posttraumatisch belastete Patient

Dr. Ursula Simon (Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz) stellte die Relevanz der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) für die Zahnmedizin dar. Ein erheblicher Anteil der Betroffenen leidet unter ausgeprägter Zahnbehandlungsangst, was die Behandlung erheblich erschwert.

Diese Angst äußert sich vor allem durch einen Kontrollverlust, insbesondere in Rückenlage, die direkte Nähe im Mund- und Gesichtsbereich sowie sensorische Reize und eingeschränkte Kommunikationsmöglichkeiten.

Für den Umgang mit akuten Belastungsreaktionen wurde ein klares Vorgehen empfohlen, das auf Reorientierung, gezielte Ansprache und Stabilisierung abzielt. Besonders vulnerable Gruppen, etwa Geflüchtete mit Gewalterfahrungen, weisen ein deutlich erhöhtes Risiko für Zahnarztangst und PTBS auf.

Interdisziplinäre Therapieansätze

Prof. Dr. Robert Bering (Universitäten Köln und Kopenhagen) vertiefte das Thema PTBS und widmete sich der Frage, welche adjuvanten Verfahren bei der Behandlung eingesetzt werden können und für welche Patientengruppen diese besonders geeignet sind. Er betonte, dass die PTBS-Therapie ein langfristiger Prozess sei. Ergänzende Verfahren können unterstützend wirken, ersetzen jedoch keine leitliniengerechte Therapie.

Hervorgehoben wurde die Bedeutung einer klaren interdisziplinären Zusammenarbeit: Zahnmedizin und Psychotherapie sollten sich sinnvoll ergänzen und ihre jeweiligen Kompetenzen einbringen.

Bering verwies auf die Neuauflage der PTBS-Leitlinie, in der erstmals auch zahnärztliche Aspekte berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang berichtete er, dass es im Jahr 2019 zunächst nicht gelungen sei, zahnmedizinische Belange in die Leitlinie einzubringen.

Der traumatisierte Patient

Dr. Thomas Eger (Bassenheim) stellte die Umsetzung traumainformierter Versorgung in der Zahnmedizin vor. Ziel ist, Retraumatisierungen zu vermeiden und den Patienten Sicherheit sowie Kontrolle zu vermitteln.

Wesentliche Elemente sind transparente Kommunikation, die Ankündigung aller Behandlungsschritte und die Möglichkeit, über Stoppsignale Einfluss auf die Behandlung zu nehmen.

Auch organisatorische Aspekte wie feste Behandler, verlässliche Abläufe und ausreichend Zeit fördern den Behandlungserfolg. Häufig bestehen begleitend funktionelle Beschwerden wie Bruxismus oder craniomandibuläre Dysfunktionen.

Der schnarchende Patient

Prof. Dr. Svenja Beisel-Memmert (Universität Frankfurt) zeigte die Relevanz schlafbezogener Atmungsstörungen für die Zahnmedizin. Die Rolle des Zahnarztes liege vor allem im Screening und der Überweisung an einen Schlafmediziner, nicht in der Diagnosestellung.

Screening-Tools wie der STOP-BANG-Fragebogen, die Epworth Sleepiness Scale und bei Kindern der PSQ-Score seien hierfür entscheidend. Der Goldstandard der Therapie sei die CPAP-Überdruckbeatmung.

Als Alternativen nannte Beisel-Memmert chirurgische Eingriffe, den Zungenschrittmacher, die Lagerungstherapie und Unterkieferprotrusionsschienen, die jedoch nur auf Überweisung angefertigt werden sollten.

Begleitmaßnahmen wie Gewichtsreduktion, Schlafhygiene, Alkoholverzicht und logopädisches Muskeltraining ergänzten das Therapiespektrum. Bei der Anwendung von Unterkieferprotrusionsschienen sei auf mögliche Nebenwirkungen wie Zahnstellungsänderungen oder Kiefergelenkbeschwerden zu achten.

Take-Home Message: „If they snore, you must do more“ heraus.

Kommunikation als Schlüsselkompetenz

Dr. Thekla Pfeiffer-Grötz (Universität Mainz) betonte die zentrale Rolle der Kommunikation im zahnärztlichen Alltag. Ein partnerschaftliches Arzt-Patienten-Verhältnis im Sinne des Shared Decision Making bildet die Grundlage erfolgreicher Behandlung.

Neben strukturierten Gesprächstechniken wie aktivem Zuhören, Paraphrasieren und Zusammenfassen ist insbesondere die nonverbale Kommunikation entscheidend. Modelle wie NURSE oder Motivational Interviewing bieten praktische Unterstützung im Umgang mit Emotionen und schwierigen Gesprächssituationen.

Arbeitskreis für Psychologie und Psychosomatik in der DGZMK (AKPP)

Der Arbeitskreis für Psychologie und Psychosomatik in der DGZMK wurde 1987 gegründet und versteht sich als Forum zwischen Praxis, Wissenschaft, Forschung und Lehre. Zu den über 200 Mitgliedern zählen Zahnärzte, Ärzte, Psychologen, Psychotherapeuten und Soziologen aus Praxis und Hochschule. Es bestehen enge Verbindungen zu angrenzenden Fachgesellschaften der Medizinischen Psychologie, Psychosomatik und Psychotherapie im In- und Ausland.

Die nächste Jahrestagung wird am 09. und 10. April 2027 an der Universitätszahnklinik Bonn stattfinden. Der Titel „Erfolg braucht Gesundheit: Die gesunde Zahnarztpraxis – Mitarbeiter binden, Patienten begeistern, wirtschaftlich wachsen“ fokussiert hierbei vor allem auf die positiven, stärkenden und gesundheitsfördernden Aspekte der Psychologie sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Praxis.

Interessenten können sich für den Newsletter zur Jahrestagung unter enkling@uni-bonn.de anmelden (Betreff: Newsletter AKPP 2027). Alternativ finden Sie ebenfalls alle wichtigen Informationen zu vergangen und zukünftigen Veranstaltung des AKPP unter: www.akpp-online.de

Fazit

Die AKPP-Jahrestagung 2026 verdeutlichte, dass viele Herausforderungen der Zahnmedizin an der Schnittstelle zwischen somatischen Befunden, psychischen Belastungen und Kommunikation entstehen. Traumafolgestörungen, kognitive Einschränkungen und schlafmedizinische Erkrankungen gehören dabei zunehmend zum Praxisalltag.

Eine erfolgreiche Behandlung erfordert daher nicht nur fachliche Expertise, sondern auch die Fähigkeit, psychosoziale Zusammenhänge zu erkennen und in das Behandlungskonzept einzubeziehen. Zentrale Voraussetzungen sind eine klare, strukturierte und empathische Kommunikation sowie eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Gleichzeitig wurde deutlich, dass diese Anforderungen auch die Behandelnden selbst fordern. Traumainformierte Konzepte bieten hier Orientierung und unterstützen sowohl den Umgang mit Patienten als auch die eigene professionelle Haltung.

Thema der diesjährigen Jahrestagung des AKPP Anfang Mai war die Kommunikation mit dem „schwierigen“ Patienten. Die Vorträge zeigten, wie eng zahnmedizinische Behandlung, psychosoziale Faktoren und kommunikative Kompetenzen miteinander verknüpft sind.

Den Auftakt des wissenschaftlichen Programms gestaltete Prof. Dr. Anne Wolowski (Universität Münster) mit einem Vortrag zur Seniorenzahnmedizin und Demenz. Im Mittelpunkt stand neben der S2k-Leitlinie vor allem die praktische Umsetzung im Praxisalltag.

Natürlich tödlich: Schattenseiten der Alternativmedizin

Viele Brustkrebs-Patientinnen wünschen sich „sanfte“, „natürliche“ Alternativen zu den gängigen Therapien. Das Problem: Diese Methoden basieren nicht auf Evidenz – und werden oft nicht mit dem behandelnden Arzt besprochen.

 

Brustkrebs gehört heute zu den am besten behandelbaren Krebsarten. Fortschritte bei der Früherkennung, bei Operationstechniken und medikamentösen Therapien haben die Sterblichkeit deutlich gesenkt. Laut Krebsdaten.de liegt die relative Fünf-Jahres-Überlebensrate bei 88 Prozent. Screenings konnten die brustkrebsbedingte Mortalität um 20 bis zu 30 Prozent verringern. Parallel zu diesen Erfolgen beobachten Forscher jedoch einen Trend: Immer mehr Patientinnen wenden sich komplementären oder alternativen Methoden zu – von Nahrungsergänzungsmitteln über Akupunktur oder Homöopathie bis hin zu spirituellen Heilansätzen. Je nach Studie nutzen etwa 20 Prozent bis über 80 Prozent aller Brustkrebs-Patientinnen komplementäre oder alternative Therapien; die Daten schwanken stark.

Was viele als Ergänzung verstehen, wird in einigen Fällen jedoch zur Alternative – mit potenziell lebensverkürzenden Folgen.

Komplementär- vs. Alternativmedizin – kurz erklärt

  • Komplementärmedizin wird zusätzlich zur schulmedizinischen Behandlung eingesetzt. Ziel ist es, Beschwerden zu lindern, Nebenwirkungen zu verringern und das Wohlbefinden zu verbessern.
  • Alternativmedizin wird anstelle der Schulmedizin angewendet. Sie ersetzt konventionelle Therapien vollständig – was immense Risiken bergen kann.

Die jetzt veröffentlichte Studie untersucht beide Ansätze. Sie basiert auf Einträgen in der US-amerikanischen National Cancer Database und umfasst Daten von über 2,15 Millionen Frauen mit Brustkrebs-Diagnose zwischen den Jahren 2011 und 2021. Damit gehört sie zu den bislang größten Analysen weltweit zu diesem Thema. Alles in allem erhielt die überwältigende Mehrheit, sprich 97,6 Prozent, eine evidenzbasierte Krebstherapie mit Operation, ChemotherapieBestrahlung oder Hormontherapie. Nur eine sehr kleine Gruppe nutzte alternative bzw. komplementäre Methoden. Doch gerade dieser Teil der Kohorte liefert die entscheidenden Erkenntnisse:

  • Patientinnen mit ausschließlich konventioneller Therapie hatten eine Fünf-Jahres-Überlebensrate von 85,4 Prozent.
  • Wurde die Standardtherapie mit komplementären Methoden kombiniert, sank sie auf 81,2 Prozent.
  • Dramatisch fällt der Unterschied bei der Alternativmedizin aus: Hier überlebten nur noch 60,1 Prozent der Patientinnen die ersten fünf Jahre.
  • Ohne jegliche Behandlung lag die Rate bei lediglich 47,8 Prozent.

Diese Zahlen zeigen: Der Abstand zwischen evidenzbasierter Therapie und alternativen bzw. komplementären Ansätzen ist nicht marginal, sondern immens. Auch nach statistischer Berücksichtigung des Alters, Tumorstadiums und sozialer Faktoren zeigte sich: Patientinnen, die ausschließlich alternative Methoden nutzten, hatten ein 3,67-fach erhöhtes Sterberisiko. Im Vergleich dazu schnitten unbehandelte Patientinnen minimal besser ab (3,53-fach erhöhtes Risiko).

Wenn Kombinationen problematisch sind

Besonders bemerkenswert ist ein weiterer Befund: Selbst die Kombination aus Schulmedizin und alternativen Verfahren war mit einem um 45 Prozent erhöhten Sterberisiko verbunden. Auf den ersten Blick überrascht das Ergebnis: Warum sollte eine zusätzliche Therapie – selbst wenn sie wirkungslos wäre – die Prognose verschlechtern? Die Autoren liefern eine plausible Erklärung. Es geht weniger um andere Verfahren als Add-on zur leitliniengerechten Therapie. Vielmehr haben Patientinnen, die alternative Methoden nutzen, häufiger auf einzelne Säulen der leitliniengerechten Behandlung verzichtet, wenn auch nicht auf die gesamte Therapie.

 

Besonders deutlich zeigt sich das bei der Bestrahlung und der Hormontherapie. So erhielten etwa bei Brustkrebs im Stadium II nur 36,6 Prozent der Patientinnen mit kombinierter Therapie eine Bestrahlung – gegenüber 59,5 Prozent in der Gruppe mit rein evidenzbasierter Therapie. Auch Operationen wurden je nach Stadium der Krebserkrankung um 3 bis 6 Prozent seltener durchgeführt, wenn sonstige Methoden im Spiel waren.

Zwischen Angst, Hoffnung und Misstrauen

Nur warum entschieden sich Patientinnen für kaum erprobte, nicht evidenzbasierte Therapien? Die Gründe seien vielschichtig, schreiben die Autoren im Artikel. Viele Frauen mit Brustkrebs hoffen auf eine schonendere Behandlung mit weniger Nebenwirkungen. Andere suchen nach mehr Kontrolle über ihre Krankheit oder orientieren sich an spirituellen oder „natürlichen“ Weltbildern. Auch das immer noch verankerte Misstrauen gegenüber dem Gesundheitssystem spielt eine Rolle, ebenso wie strukturelle Hürden beim Zugang zu medizinischer Versorgung. Interessanterweise zeigt die Studie, dass Patientinnen, die alternative Methoden nutzen, häufig jünger sind und trotz ihrer Krebserkrankung eine vergleichsweise gute Gesundheit haben. Gleichzeitig sind sie überdurchschnittlich oft privat versichert. Die Entscheidung für alternative bzw. komplementäre Ansätze ist also keineswegs nur eine Frage von Bildung oder Zugang, sondern oft Ausdruck persönlicher Überzeugungen.

Was der Arzt nicht weiß, …

Hinzu kommt: Viele Patientinnen sprechen mit ihren Ärzten nicht darüber, dass sie alternative oder komplementäre Verfahren nutzen. Der Grund: Viele Frauen mit Brustkrebs glauben, ihre Ärzte hätten nicht genug Wissen über diese Verfahren oder würden sie grundsätzlich ablehnen. Das erschwert eine offene Kommunikation – und verhindert, dass Risiken frühzeitig erkannt werden.

Wie gelingt die Beratung zu den Risiken komplementärer und alternativer Krebstherapien?

  • Das Thema offen ansprechen und Vertrauen schaffen: Eine wertfreie, offene Nachfrage hilft, Risiken früh zu erkennen und die Arzt-Patient-Beziehung zu stärken.
  • Die Wirksamkeit realistisch einordnen: Erklären, dass viele Verfahren keinen wissenschaftlich belegten Nutzen für die Krebsheilung haben. Dabei klar zwischen unterstützenden (komplementären) Maßnahmen und ersetzenden (alternativen) Therapien unterscheiden.
  • Auf mögliche Gefahren hinweisen: etwa Wechselwirkungen mit onkologischen Therapien, Nebenwirkungen, oder die Verzögerung evidenzbasierter Behandlungen.
  • Seriöse Quellen empfehlen: Patienten auf evidenzbasierte Informationsangebote hinweisen (z. B. Krebsinformationsdienst.de oder Deutsche Krebshilfe).
  • Gemeinsame Entscheidungsfindung fördern: Ziel ist keine Verbotskultur, sondern eine informierte Entscheidung.

 

Trotz der klaren Ergebnisse betonen die Autoren, dass komplementäre Methoden im Einzelfall sinnvoll sein können, etwa zur Linderung von Nebenwirkungen oder zur Verbesserung der Lebensqualität. Ihre Analyse richtet sich nicht gegen den ergänzenden Einsatz solcher Verfahren, wohl aber gegen deren Verwendung als Ersatz für wirksame Therapien.

Ergänzen ja, ersetzen nein

Die zentrale Erkenntnis der Studie lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Wer auf bewährte Krebstherapien verzichtet, riskiert sein Leben. Oder, wie es die Autoren formulieren: „Die Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung, zumindest eine Form der konventionellen Therapie zu erhalten.“ Der Wunsch nach Methoden die Sanftheit und Natürlichkeit versprechen ist verständlich. Doch darf er nicht dazu führen, auf lebensrettende Behandlungen zu verzichten. Die Herausforderung für die Medizin liegt darin, beides zu verbinden: evidenzbasierte Therapie und individuelle Bedürfnisse. Nur so lässt sich verhindern, dass Hoffnung zur Gefahr wird.

 

Quelle

Ayoade et al.: Use of complementary and alternative medicine in the management of breast cancer. JAMA Network Open, 2026. doi: 10.1001/jamanetworkopen.2026.0337

 

 

ZIBS Altgoldsammelaktion 2026

Ein ganz besonderer Nachmittag!

Am Mittwoch, dem 29.4.2026 trafen sich Dr. Eva Kirchhoff, ZÄ. Bärbel Thon und ich zu einer ganz besonderen Mission. Wir durften, -einem Beschluss des ZIBS Vorstands folgend-,

eine Spende von immerhin 7.900,- € überbringen.

Glücklicher Empfänger ist die Jugendfarm Bonn e. V. in Bonn. Der Betrag stammt letztlich aus der Verwertung der Altgoldspenden unserer Patientinnen und Patienten. Die ZIBS Altgoldsammeldosen werden in den Praxen unserer Mitglieder aufgestellt und in unregelmäßigen Abständen, -organisiert durch die ZIBS-, der Scheideanstalt der Fa. Kulzer zugeführt.

Kulzer verzichtet, -im Falle einer gemeinnützigen Verwendung- , dankenswerterweise auf die sonst anfallenden Scheidekosten.

Wir wurden bei Traumwetter, pünktlich um 15:00h, durch die Vorstandsvorsitzende der Jugendfarm, Frau Andrea Steuernagel und die Assistentin des Vorstands der Einrichtung,

Frau Şirin Seitz, auf dem Gelände der Jugendfarm in Bonn Pützchen sehr freundlich empfangen.

Gemäß deren Empfehlungen trugen wir festes Schuhwerk und waren sehr gespannt. Wir wurden über das Gelände der Einrichtung geführt und kamen aus dem Staunen nicht mehr heraus. Was den Kindern und Jugendlichen dort geboten wird, ist einfach Klasse! Mitten im Gewerbegebiet von Bonn-Pützchen, -viele werden Pützchens Markt kennen!?-, liegt eine Oase für offene Kinderbetreuung!

Ein Gelände, dessen Größe wir weit unterschätz hatten. Dort brennt ein Lagerfeuer, mitten in Bonn-Pützchen! Dort leben Ponys, Esel, Schafe, Gänse, Enten und Hühner. Dort gibt es einen Teich. Dort werden mit alten Paletten, ausgemusterten Feuerwehrschläuchen und Altholz phantasievoll gestaltete „Gebäude“ vom „Knast“ bis zur „Elternfreien Bude“ Kunstwerke errichtet! -Einfach toll!-

Das Bemerkenswerteste aus meiner Sicht: Viele Kinder, keine Handys! Was mich zu der Frage an die Vorstandsvorsitzende führte: „Herrscht hier ein Handyverbot?“

Antwort: „Soweit ich weiß, gibt es hier kein Handyverbot.“ Handys sind erlaubt, -für Notfälle sinnvoll-, aber die Kinder „vergessen“ diese, weil der Alltag in der Jugendfarm einfach „spannender“ ist!

Wäre ich noch mal 10 Jahre alt, und eine Jugendfarm wäre in meiner Nähe, ich würde jeden freien Nachmittag dort verbringen wollen!

FAZIT: Mit unserer Spende von immerhin 7.900,00€ haben wir, -die ZIBS-, bzw. haben unsere Patientinnen und Patienten, ein wirklich tolles Projekt unterstützt!

Das Geld ist sehr gut eingesetzt!!!

Fridbert Müller für den Vorstand der ZIBS

 

Sonderauswertung des Zi

So viel verlieren einzelne Fachgruppen durch das Spargesetz

Dass mit dem GKV-Spargesetz auch den Vertragsarztpraxen Geld entzogen wird, ist klar. Doch mit wie viel Verlust müssen die Niedergelassenen konkret rechnen? Das hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) jetzt ausgerechnet. Eine Fachgruppe ist demnach mit Abstand besonders betroffen

Laut Spargesetz stehen für die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Versorgung ab kommendem Jahr insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro weniger zur Verfügung. Davon betreffen dem Zi zufolge 2,4 Milliarden die direkte Kürzung der Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. Das entspreche einem Minus von rund 5 Prozent im Vergleich zu 2025, hat das Institut berechnet. Im Schnitt würde damit jede der rund 100.000 Praxen in Deutschland etwa 24.000 Euro weniger von den Krankenkassen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten erhalten.

Die Honorarkürzung wirkt sich unterschiedlich auf die einzelnen Fachrichtungen aus. Deshalb hat das Zi nach eigenen Angaben in einer Sonderauswertung die Abrechnungsdaten verschiedener Fachgruppen analysiert und abgeschätzt, wie sich die „Streichung kostenintensiver Sondervergütungen“ auf das GKV-Honorar in Euro im Jahr 2027 voraussichtlich auswirken wird. Konkret bilden die vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Abrechnungsdaten vom 4. Quartal 2024 bis 3. Quartal 2025 die Basis.

Größter absoluter Verlust bei den Radiologen

Demnach sind Radiologen mit einem Vergütungsausfall von rund 68.000 Euro pro Arzt besonders stark betroffen, gefolgt von Hals-Nasen-Ohren-Ärzten (-44.000 Euro), Phoniatern und Pädaudiologen sowie Fachärzten internistischer Fachrichtungen (-32.000 bzw. -31.000 Euro).

Überdurchschnittlich tangiert sind der Zi-Auswertung zufolge auch Neurologen (-26.000 Euro) und Orthopäden (-23.000 Euro). Diese Fachrichtungen seien vor allem deshalb so stark betroffen, weil deren Praxen besonders viele Patienten behandelt hätten, die von Hausärzten oder den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt worden seien. Psychiater sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten seien vom Wegfall der Zuschläge für die Kurzzeitpsychotherapie betroffen, Hausärzte und Kinderärzte insbesondere von pauschalen Kürzungen ihrer Vergütungen.

„Die Kürzungen entfallen ausschließlich auf Leistungen, die der Gesetzgeber erst vor Kurzem für besonders förderungswürdig hielt und daher finanziell aufgewertet hat. Die Änderungen bedeuten zum Teil erhebliche Eingriffe in die Praxisabläufe. Denn Praxen können auf diese Kürzungen kurzfristig oftmals nur durch Abbau von Personal reagieren, was in der Regel eine Verringerung des Termin- und Leistungsangebots der Praxen zur Folge hat“, sagt Zi-Vorsitzender Dr. Dominik von Stillfried.

Das Institut hat die Zahlen aus der Sonderauswertung verglichen mit den im Zi-Praxis-Panel zuletzt ausgerechneten Überschüssen je Praxisinhaber. Demnach ergibt sich mit den neu geplanten Kürzungen beispielsweise für Hausärzte bei unveränderter oder steigender Kostenstruktur der Praxen ein Einkommensverlust von rund fünf Prozent pro Arzt.

Besonders empfindlich trifft es demnach aber vor allem so manche Facharztgruppe, etwa die HNO-Ärzte mit Einkommenseinbußen von mehr als 20 Prozent, Orthopäden mit rund 11 Prozent und Neurologen mit rund 13 Prozent.

„Sollten die Vorhaben der Regierung so umgesetzt werden, wird anhand dieser Zahlen leicht nachvollziehbar, dass negative Effekte auf die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten nicht ausbleiben können. Denn: Praxisinhaber müssen mit deutlichen Anpassungen ihrer Kosten, etwa durch Personalabbau und reduzierte Öffnungszeiten, reagieren”, sagt von Stillfried.

Versorgungswerk fordert Millionen-Schadenersatz von früherem Direktor

Nach hohen Verlusten wegen fehlgeschlagener Investments fordert das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) Schadenersatz von seinem früheren Direktor. Beim Arbeitsgericht der Hauptstadt ist eine entsprechende Klage eingegangen, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Ein Gütertermin ist demnach für den 19. Juni geplant. 

Der Anwalt des gekündigten Direktors teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, man wolle sich während der Dauer des Verfahrens nicht zu Details äußern.

Nach Angaben der Gerichtssprecherin fordert das Versorgungswerk knapp 50 Millionen Euro von dem früheren Manager. Zuvor hatten „Tagesspiegel“ und die Agentur Bloomberg darüber berichtet. Erzielen die Beteiligten keine Einigung beim Gütetermin, muss das Gericht über die Klage entscheiden.

Ende Januar hatte das Arbeitsgericht die ordentliche Kündigung des Mannes bestätigt. Der Kläger habe seine Stellung als Direktor und in Leitungsgremien zahlreicher Beteiligungsunternehmen missbraucht, argumentierte das Gericht damals. Er habe sich in einen Interessenkonflikt begeben, worauf er das VZB nicht hingewiesen habe, obwohl er dazu verpflichtet gewesen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hintergrund der Kündigung bilden Kapitalanlagen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung von Zahnärzten und Zahnärztinnen. Wirtschaftsprüfer ermittelten nach Gerichtsangaben im vergangenen Jahr, dass die Anlagen wohl deutlich weniger wert sind als angenommen. Es wird eine Versorgungslücke von mehr als einer Milliarde Euro befürchtet. Grund dafür sollen riskante Anlagestrategien sein.

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat zu dem Fall Ermittlungen eingeleitet. Nach Angaben eines Behördensprechers wird der Anfangsverdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung geprüft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Warkens Spargesetz

Folgen des GKV-Spargesetzes

Knapp 9000 Euro weniger für jede Praxis

120 Millionen Euro weniger für Baden-Württembergs Praxen, im Schnitt rund 8.800 Euro pro Einrichtung: Die Kassenärztliche Vereinigung warnt vor erheblichen Honorareinbußen durch das GKV-Spargesetz.

Die geplanten Einschnitte durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz treffen die ambulante Versorgung in Baden-Württemberg empfindlich. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) stehen den Praxen künftig rund 120 Millionen Euro weniger für die Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen zur Verfügung. Umgerechnet auf die etwa 13.000 Einrichtungen im Land ergebe sich ein durchschnittlicher Honorarverlust von rund 8.800 Euro pro Jahr – je nach Fachgruppe könne das Minus sogar bis zu 11,2 Prozent betragen.

Die KVBW warnt vor einer Schieflage zwischen Praxen und Kliniken. „Es entsteht eine weitere, ungleiche Lastenverteilung“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende Dr. Karsten Braun. Dies untergrabe die Akzeptanz der Sparmaßnahmen – auch, weil gleichzeitig zentrale Finanzierungsfragen, etwa bei den Behandlungskosten für Bürgergeldempfänger, ungelöst blieben. Schon heute erbrächten die Praxen Leistungen im Wert von rund 250 Millionen Euro jährlich, die aufgrund der Budgetierung nicht vergütet werden.

Für die Jahre 2027 bis 2029 sieht der Gesetzentwurf weitere Begrenzungen vor. Preis- und Mengenentwicklungen sollen künftig an die Grundlohnsumme minus ein Prozent gekoppelt werden. Aus Sicht der KVBW bedeutet das angesichts steigender Kosten und Inflation ein zusätzliches reales Minus für die Praxen. „Das wird nicht folgenlos für die Patientenversorgung bleiben“, warnt die stellvertretende Vorsitzende Dr. Doris Reinhardt. Eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik der Kassen führe zwangsläufig zu einem „einnahmenorientierten Versorgungsangebot“.

Auswirkungen erwartet die KV auch bei der Terminvergabe. Mit der geplanten Abschaffung extrabudgetärer Vergütungen für über die Terminservicestellen vermittelte Patienten entfällt aus Sicht der KVBW ein wichtiger Anreiz für Praxen. „Jeder so angenommene Fall mindert dann nur das Honorar der Praxis“, so Reinhardt. Die Folge könnte eine Verschärfung der ohnehin angespannten Terminsituation sein.

Die KV habe ihre Mitglieder in einem Rundschreiben bereits auf die absehbaren wirtschaftlichen Belastungen hingewiesen und rät, Praxisstrukturen und Abläufe entsprechend anzupassen.

Gericht bestätigt Pflichtmitgliedschaft für Ruhestandsärzte

Niederlage für klagende Mediziner: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hält die Zwangsmitgliedschaft in der Landesärztekammer auch für nicht mehr berufstätige Ärztinnen und Ärzte für rechtens. Klägervertreter sehen dennoch Chancen in laufenden Verfahren zur Beitragsordnung.


Auch nicht mehr berufstätige Mediziner könnten jederzeit wieder ärztlich tätig werden. Eine vollständige Kontrolle durch die Kammer sei praktisch nicht möglich. Zudem sei die Kammer auf die Pflichtmitgliedschaft angewiesen, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen, argumentieren die Richter.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Pflichtmitgliedschaft von Ärztinnen und Ärzten in der Bayerischen Landesärztekammer auch im Ruhestand bestätigt. Mit seiner Entscheidung vom 14. April 2026 wies das Gericht zwei Popularklagen zurück und folgte damit im Wesentlichen der Argumentation von Staatsregierung und Kammer.

Und so begründen die Richter ihr Urteil: Auch nicht mehr berufstätige Mediziner könnten jederzeit wieder ärztlich tätig werden. Eine vollständige Kontrolle durch die Kammer sei praktisch nicht möglich. Zudem sei die Kammer auf die Pflichtmitgliedschaft angewiesen, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen, argumentieren die Richter. Auch die Expertise von Ruhestandsärzten werde benötigt und könne nur durch eine verpflichtende Einbindung gewährleistet werden. Schließlich sei es den Betroffenen zumutbar, auf ihre Approbation zu verzichten, wenn sie nicht mehr Mitglied sein wollten.

Der Internist und Rechtsanwalt Dr. Alexander von Paleske, der mehrere Dutzend Kläger vertritt, sieht das Urteil kritisch. Der Verfassungsgerichtshof habe sich „die Argumentation von Bayerischer Staatsregierung und Landesärztekammer zu eigen gemacht“, ohne die Erfahrungen anderer Bundesländer zu berücksichtigen. In Hessen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz gebe es bereits Modelle mit freiwilliger Mitgliedschaft für nicht mehr berufstätige Ärztinnen und Ärzte – diese seien vom Gericht jedoch nicht gewürdigt worden.

Der Mediziner Prof. Matthias Wjst spricht in einer ersten Reaktion auf das Urteil von einer Reihe nicht tragfähiger Argumente. So greife etwa das sogenannte Überwachungsargument zu kurz: Die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten hänge nicht von der Kammermitgliedschaft ab, schreibt Wjst. Auch das Funktionsfähigkeitsargument sei „zirkulär“ – dass eine Institution auf Pflichtmitgliedschaft ausgelegt sei, belege nicht deren verfassungsrechtliche Notwendigkeit, argumentiert der Jurist. Besonders deutlich fällt seine Kritik am Umgang mit der Approbation aus. Diese als Druckmittel zu verwenden, um die Mitgliedschaft zu sichern, sei rechtlich bedenklich und verkenne den Charakter der Approbation als staatlich verliehenes Berufsrecht.

Für die Kläger hat die Entscheidung dennoch nicht das Ende der Auseinandersetzung zur Folge. Von Paleske verweist darauf, dass der Verfassungsgerichtshof zwar die grundsätzliche Beitragserhebung für zulässig erklärt habe, ausdrücklich aber offenlasse, ob die konkrete Beitragsordnung der Bayerischen Landesärztekammer rechtmäßig ist. Genau darüber müsse nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden – und damit auch über die Erfolgsaussichten der zahlreichen Klagen gegen Beitragsbescheide.

Damit ist der juristische Streit jedoch keineswegs beendet: Hätte das Gericht die Pflichtmitgliedschaft gekippt, wären auch Beitragsordnung und Bescheide hinfällig gewesen. So aber bleibt der Streit auf einer anderen Ebene bestehen. Von Paleske zeigt sich für diese Verfahren optimistisch: Während er der Popularklage nur geringe Chancen eingeräumt habe, sei er „sehr zuversichtlich“, dass die Klagen gegen die Beitragsregelungen erfolgreich sein könnten.

Auslöser des Rechtsstreits war eine Beitragsreform der Kammer, die seit 2024 auch Ruhestandsärzte stärker zur Kasse bittet. Der Beitragssatz wurde erhöht, zugleich werden Versorgungsbezüge erstmals zur Berechnung herangezogen. Dagegen laufen noch zahlreiche Verfahren.