Versorgungswerke: Verschätzt, verzockt, versagt?

Ärzte kümmern sich täglich um die Risiken anderer. Differentialdiagnosen, Komplikationen, Nebenwirkungen – nichts wird dem Zufall überlassen. Bei der eigenen Altersvorsorge herrschte allerdings lange eine bemerkenswerte Gelassenheit. Das Versorgungswerk? Solide. Stabil. Sicherer als die gesetzliche Rente. Kümmert sich auch um mögliche Hinterbliebene. Doch diese Gewissheit bekommt Risse: Millionenabschreibungen in Berlin. 700 Millionen Euro Verlust bei der Bayerischen VersorgungskammerInsolvente Projektentwickler, wankende Immobilienfonds, gescheiterte Start-ups. Plötzlich taucht eine Frage auf, die sich viele Mediziner nie ernsthaft gestellt haben: Wie sicher ist meine Rente wirklich?

Rund eine Million Mitglieder vertrauen in Deutschland auf berufsständische Versorgungswerke. Allein Ärzte zahlen monatlich bis zu 1.571,70 Euro Pflichtbeitrag – Jahr für Jahr (jährlich etwas mehr), oft über Jahrzehnte. Das Geld fließt nicht in ein Umlagesystem wie die gesetzliche Rentenversicherung, sondern an die Kapitalmärkte. Dort soll es Rendite erwirtschaften. Vier Prozent pro Jahr – so viel brauchen viele Werke, um ihre Leistungsversprechen langfristig zu halten. Vier Prozent. In einer Welt, in der sichere Anleihen jahrelang kaum Zinsen brachten.

Die Sonderrolle der Versorgungswerke

Versorgungswerke sind öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen für verkammerte freie Berufe: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere. Ihre Wurzeln reichen zurück bis 1923, als nach der Hyperinflation das Altersvermögen vieler Ärzte praktisch ausgelöscht war. 1957 entschied der Bundestag: Die Freien Berufe gehören nicht in die gesetzliche Rentenversicherung. Sie sollen ihre Altersvorsorge eigenständig organisieren. Das war politisch gewollte Subsidiarität – und ist bis heute das Fundament des Systems. Heute existieren rund 90 Versorgungswerke mit einem Vermögen von rund 300 Milliarden Euro. Sie gehören – neben gesetzlicher Rentenversicherung und Beamtenversorgung – zum 3-Säulensystem der Altersversorgung.

Der entscheidende Unterschied zur gesetzlichen Rente besteht darin, dass Versorgungswerke kapitalgedeckt oder im offenen Deckungsplanverfahren arbeiten. Die Mitgliedsbeiträge werden investiert: in Immobilien, Aktien, Beteiligungen, Infrastruktur und Private Equity. Rendite ersetzt Solidarität zwischen Generationen. Und genau darin liegt die Stärke – aber eben auch die Achillesferse.

„Wir targeten eine saubere Vier“

Viele Versorgungswerke kalkulieren mit Rechnungszinsen um vier Prozent. Schließlich muss die Kapitalanlage langfristig ausreichend Erträge liefern, um Rentenversprechen erfüllen zu können. In der Niedrigzinsphase der 2010er Jahre war das mit Staatsanleihen allerdings unmöglich. Also wurde umgeschichtet: weniger festverzinsliche Wertpapiere, mehr Immobilien, mehr Aktien, mehr alternative Investments, mehr Private Equity. Ein Blick auf die Vermögensstruktur zeigt die Verschiebung: Der Anteil klassischer festverzinslicher Anlagen sank deutlich, während Beteiligungen und Immobilien massiv ausgebaut wurden. Das war ökonomisch nachvollziehbar – ohne Risiko keine Rendite. Doch Risiko heißt eben auch Abschreibung. Es drängen sich außerdem die Fragen auf: Welche Nase investiert „mein Geld“ da eigentlich so risikoreich, was qualifiziert die Person dazu – und wer überwacht das?

Wie ein Bär auf Rollschuhen

Versorgungswerke unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Bundesländer. Nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zwar orientieren sich die Anlagevorschriften an der Anlageverordnung für Pensionskassen, die das Risiko begrenzen sollen, indem sie auf Sicherheit, Mischung und Streuung setzen. Bei den Versorgungswerken ist die Realität aber eine andere: Die Aufsicht ist föderal organisiert, Standards sind nicht vollständig einheitlich und Interpretationsspielräume sind groß. Wie bequem.

Die Selbstverwaltung trifft Anlageentscheidungen – unterstützt von externen Experten, Akteuren und Kapitalmarktspezialisten (und eventuell Interessenverbänden mit einem guten Draht zu Entscheidern?). Trotzdem bleibt die Verantwortung letztlich in den Gremien der Berufsgruppen. Und die Kontrolle liegt meist bei dem Ministerium, das die Kammer beaufsichtigt. Mit Blick auf aktuelle Skandale kommen die Gremien ihrer Aufsichtspflicht allerdings nur unzureichend nach und schieben die Verantwortung gerne weiter oder finden eine originelle Notlösung: Die Entlassung der Personalie.

Berliner Zahnärzte

Beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) stehen laut Medienberichten Abschreibungen in dreistelliger Millionenhöhe im Raum. Ein Insider sprach von möglichen Verlusten bis zu 100 Millionen Euro allein durch ein Start-up-Investment.

Im Geschäftsbericht hieß es nüchtern:

„Wird 2024 besser für uns als 2023? Das muss man wohl mit einem klaren Nein beantworten.“

65 Millionen Euro Abschreibungen im Jahr 2023. 46 Millionen im Jahr davor. Rentenanpassungen? Ausgesetzt. Interne Schreiben sprechen von „Defiziten in der Rechtmäßigkeits-, Wirtschaftlichkeits- und Strategiekontrolle“. Diese Worte wiegen schwer. Der langjährige Direktor des Versorgungswerks, Ralf Wohltmann, wurde nach internen Turbulenzen freigestellt. Der Verwaltungsausschuss geriet massiv unter Druck, Geschäftsberichte wurden verspätet erwartet, und die ABV forderte öffentlich ein „deutlich anspruchsvolleres Timing“ bei testierten Jahresabschlüssen für 2024 und 2025. Gleichzeitig verlangte der Dachverband eine Aufarbeitung möglicher Defizite in Strategie‑, Risiko‑ und Wirtschaftlichkeitskontrolle.

In der politischen Debatte wurde sogar über einen Bestechlichkeitsverdacht spekuliert. Offiziell ist vieles noch nicht abschließend geklärt – politisch und natürlich finanziell ist der Schaden aber längst entstanden. Aus den Landesparlamenten wurden Rufe nach strengeren Aufsichtsmechanismen laut. AfD‑Bundestagsabgeordneter Thomas Stephan kritisierte, Gelder der Freiberufler seien nicht für „Hochrisikospekulationen“ einzusetzen und forderte „vergleichbare Standards wie in der Versicherungswirtschaft“ – implizit also eine stärkere, womöglich bundeseinheitliche Kontrolle nach BaFin‑Vorbild. Da ist auch die Systemfrage nicht mehr weit.

Bayerische Versorgungskammer

Die Bayerische Versorgungskammer (BVK), die größte öffentlich‑rechtliche Versorgungseinrichtung Deutschlands, musste rund 690 Millionen Euro auf US‑Immobilieninvestments abschreiben. Betroffen waren vor allem großvolumige Gewerbe‑ und Luxusimmobilienprojekte in den USA, die in der Niedrigzinsphase erworben oder finanziert wurden. Mit der abrupten Zinswende, steigenden Baukosten und einbrechender Nachfrage nach Büroflächen verloren diese Projekte massiv an Wert.

Ein Magazin titelte provokant:

„700 Millionen Euro futsch.“

Nach Medienrecherchen floss ein erheblicher Teil des Kapitals in US‑Projektentwicklungen und Immobilienfondsstrukturen, die auf weiter steigende Preise und günstige Refinanzierung setzten. Als Kredite teurer wurden und Anschlussfinanzierungen schwieriger, gerieten einzelne Projekte unter Druck – bis hin zu Restrukturierungen oder Insolvenzen von Projektgesellschaften. Die Verluste entstanden durch Wertberichtigungen auf Beteiligungen und Darlehen. Öffentlich im Fokus standen vor allem die Kapitalanlageverantwortlichen innerhalb der BVK sowie externe Asset‑Manager und Projektpartner in den USA. Konkrete strafrechtliche Vorwürfe wie im Berliner Fall wurden nach derzeitigem Stand nicht erhoben, allerdings wurde die interne Investmentstrategie politisch und medial deutlich hinterfragt.

Personelle Konsequenzen fielen – zumindest öffentlich – deutlich moderater aus als beim Berliner Zahnärzte‑Versorgungswerk. Es gab keine spektakulären Abberufungen auf Vorstandsebene, jedoch wurde die Anlagestrategie überprüft, Risikoannahmen angepasst und die Kommunikation gegenüber den Mitgliedern intensiviert. Kritiker bemängeln allerdings, dass strukturelle Verantwortlichkeiten im komplexen Geflecht aus interner Verwaltung, Gremien und externen Managern nur schwer greifbar seien. Gezwungenermaßen wurde der Fall auch im Bayerischen Landtag zum Thema. Abgeordnete forderten Transparenz über Umfang, Risikostruktur und Kontrollmechanismen der Investitionen. Die Staatsregierung verwies auf die bestehende Rechtsaufsicht durch das zuständige Ministerium und betonte, dass Versorgungswerke eigenständige Körperschaften seien, deren operative Anlageentscheidungen nicht politisch gesteuert würden. Gleichzeitig wurden Forderungen laut, die Berichtspflichten gegenüber der Aufsicht zu verschärfen, Stresstests verbindlicher zu machen und die Rolle externer Asset‑Manager stärker zu prüfen.

Die zentrale politische Spannung liegt auf der Hand: Der Landtag ist Aufsichtsinstanz über das Ministerium – aber nicht operativer Entscheider der Kapitalanlage. Für viele Mitglieder bleibt daher die Frage offen, ob die bestehende Landesaufsicht tatsächlich ausreichend unabhängig, fachlich tiefgehend und frühzeitig eingreifend ist. Auch wurde den Versorgungswerken eine Investitionsmanier à la Casinozockerei unterstellt, wogegen sich Präsident Rudolf Henke, Vorsitzender des Vorstandes der ABV, in einer Pressemitteilung vehement wehrte.

Die Verteidigung der Selbstverwaltung

Henke verteidigte sich wie folgt:

„Die Versorgungswerke ‚zocken‘ nicht. Wir investieren vorausschauend und mit Augenmaß.“

Hauptursache der Verluste seien die sprunghaft gestiegenen Zinsen und der Einbruch am Immobilienmarkt – nicht strukturelle Fehlsteuerung. Henke ging in seiner Stellungnahme noch weiter. Er warnte davor, Einzelfälle zur Systemkritik hochzuziehen und betonte: „Ohne chancenorientierte Anlagen wären dauerhafte Renditen oberhalb des Rechnungszinses nicht erreichbar.“ Zugleich räumte er ein, dass die öffentliche Debatte Spuren hinterlasse: Man müsse alles daransetzen, „die Verlässlichkeit unseres besonderen Systems der Altersvorsorge“ zu sichern. Hinter den Kulissen wurde deutlicher formuliert: Interne Kontrollen, externe Expertise und testierte Jahresabschlüsse seien kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Vertrauen.

 

Was bedeutet das für die Einzahler?

Für Ärzte geht es nicht um Schlagzeilen und Versprechen. Sie fragen sich zurecht, wie transparent das Versorgungswerk wirklich ist, welche Renditeannahmen ihrer Rentenprognose zugrunde liegen und wer strategische Fehlentscheidungen kontrolliert und ausbügelt. Zur Transparenz: Die Versorgungswerke sind verpflichtet, Geschäftsberichte zu liefern, und durch die Skandale wird ihnen künftig voraussichtlich stärker aufs Konto geschaut. Einzelbeteiligungen sind häufig jedoch weiterhin nicht detailliert einsehbar, während komplexe Fondsstrukturen die Nachvollziehbarkeit erschweren. Und: Verluste werden nicht sofort spürbar – sondern schleichend, über fehlende Dynamisierung oder steigende Beiträge. Immerhin: Das System kollabiert noch nicht. Es justiert nach. Wenn es hierbei nach den Versorgungswerken ginge, würde davon allerdings keiner erfahren.

Wer spielt – und wem wird übel mitgespielt?

Versorgungswerke sind also per se kein betrügerisches System. Sie haben über Jahrzehnte stabile Leistungen erbracht – ohne staatliche Zuschüsse. Doch die Kapitalmärkte, in denen sie agieren, sind alles andere als stabil. In ihnen wirken Marktzyklen, Zinsänderungen und Fehlentscheidungen gleichermaßen.

Die gegenwärtige Debatte zeigt: Das Grundmodell der Kapitaldeckung ist nicht das eigentliche Problem. Entscheidend sind Governance, Transparenz, realistische Rechnungszinsen und eine Aufsicht, die nicht erst reagiert, wenn Abschreibungen bereits in dreistelliger Millionenhöhe erfolgen. Die Kritik an einzelnen Fehlinvestitionen ist daher berechtigt; insbesondere dort, wo Risiko, Kontrolle und Verantwortlichkeit nicht klar voneinander getrennt waren und man die Bereicherung Einzelner nicht ausschließen kann. Wer mit Pflichtbeiträgen investiert, hat eine besondere Verantwortung. Versorgungswerke bleiben ein tragender Pfeiler der Altersvorsorge freier Berufe. Aber sie stehen unter Beobachtung – und müssen sich daran messen lassen, wie konsequent sie aus Fehlentscheidungen lernen.

Wem es jetzt in den Fingern juckt, die Nasen der einzelnen Versorgungswerken zu sehen, der wird in der Regel auf der jeweiligen Website fündig. Über diese Liste der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen kommt man schnell zu dem jeweils zuständigen Werk. Im Beispiel Bayern würde der Weg also von der Liste der ABV auf die Website der Versorgungskammer führen und dann mit dem Schlagwort „ÜBER UNS“ zu einem dynamischen Bild des fünfköpfigen Vorstands führen.

 

Welche Positionen vertreten die Parteien bei zahnärztlichen Themen?

Wie wollen die Parteien in Rheinland-Pfalz Fachkräftemangel und Bürokratie in den Zahnarztpraxen in den Griff bekommen? Haben sie vor, iMVZ stärker zu regulieren? Was halten sie von einer Steuer auf stark zuckerhaltige Getränke? Anlässlich der Landtagswahl am 22. März haben die zm nachgefragt. Hier sind die Antworten.

In Mainz regiert seit 2016 eine Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), der das Amt Mitte 2024 von Malu Dreyer übernommen hatte, stellt sich am 22. März erstmals dem Votum der Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz. Sein Herausforderer ist Gordon Schnieder, Partei- und Fraktionschef der CDU. Weiterhin im Mainzer Landtag vertreten sind die AfD und die Gruppe der Freien Wähler.

Was wollen die bislang im Mainzer Landtag vertretenen Parteien bei Themen bewegen, die Zahnärztinnen und Zahnärzte betreffen? Anlässlich der Wahl fragten die zm nach. Lesen Sie im Folgenden die Antworten; die Reihenfolge orientiert sich dabei an der bisherigen Fraktionsstärke der Parteien im Mainzer Landtag.

Es antworteten der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dr. Oliver Kusch, der CDU-Spitzenkandidat Gordon Schnieder, der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Josef Winkler (Bündnis 90/Die Grünen) sowie der Vorsitzende der AfD-Fraktion und Spitzenkandidat Dr. Jan Bollinger. Keine Auskunft erhielten wir von der FDP und den Freien Wählern. Gefragt waren kurze, stichwortartige Antworten.

Was halten Sie von der Einführung einer Steuer auf stark zuckerhaltige Getränke?

Dr. Oliver Kusch (SPD): Das liegt in der Zuständigkeit des Bundes, aber unsererseits gibt es grundsätzliche Sympathie für die Idee. Es ist wichtig, Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken (Gemeinschaftsaufgabe). Gesunde Ernährung ist ein wesentlicher Bestandteil.

Gordon Schnieder (CDU): Eine solche Steuer sehen wir kritisch und setzen primär auf Aufklärung, Prävention und Gesundheitsbildung. Entscheidend ist eine Sensibilisierung für gesunde Ernährung.

Josef Winkler (Bündnis 90/Die Grünen): Wir würden eine solche Zuckersteuer sehr begrüßen und setzen uns als Grüne schon lange dafür ein. Diese müsste auf Bundesebene eingeführt werden. Gemeinsame Initiativen dazu würden wir sehr unterstützen.

Dr. Jan Bollinger (AfD): Die AfD lehnt eine Zuckersteuer ab: Lenkungswirkung nur bei hoher Steuer, die wäre aber freiheitswidrig. Ernährungsbildung und Prävention für verantwortungsbewusste Verbraucher sowie Selbstverpflichtung der Industrie sind wirkungsvoller.

Viele Zahnarztpraxen leiden unter Bürokratie. Wie wollen Sie die Praxen davon entlasten?

Kusch (SPD): Die Landesregierung hat über alle Bereiche hinweg Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorgelegt und eingeleitet, das wird fortgesetzt. Mit Blick auf Zahnarztpraxen wichtig: zielgerichtete Nutzung der Möglichkeiten von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz (KI), um den Alltag aller Beteiligten zu erleichtern. Weitere Potenziale zur Entbürokratisierung im gemeinsamen Dialog prüfen.

Schnieder (CDU): Wir wollen Zahnarztpraxen spürbar von Bürokratie entlasten. Dazu gehören weniger Dokumentationspflichten, praxisnahe Regelungen sowie digitale und vereinfachte Verwaltungsprozesse.

Winkler (Bündnis 90/Die Grünen): Für die meisten bürokratischen Vorschriften sind bundesrechtliche Regelungen verantwortlich. Diese können wir als Land nur sehr bedingt beeinflussen. Wo das Land zuständig ist, wollen wir – wie in allen Politikfeldern – über Praxis-Checks noch genauer als bisher die Praxis bei der Regulatorik berücksichtigen.

Bollinger (AfD): Einfachere Abrechnungsregeln (BEMA, GOZ), Dokumentationspflichten ohne medizinischen Mehrwert aufheben, Once-only-Prinzip: Daten nur einmal melden, automatische Schnittstellen zu KZV und Behörden.

Wie wollen Sie dem Personalmangel in Zahnarztpraxen entgegenwirken?

Kusch (SPD): Wesentliche Faktoren (Ausbildung sowie gute Arbeits- und Rahmenbedingungen) habe ich bereits oben genannt. Außerdem zum Beispiel Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland (unter anderem Verfahren zur Berufsanerkennung erleichtern, ohne dass dies zu Lasten der Qualität geht). Bezahlung von Praxis-Mitarbeitenden.

Schnieder (CDU): Wir wollen Ausbildung und Fachkräftegewinnung stärken und zugleich die Arbeitsbedingungen verbessern. Dazu braucht es weniger Bürokratie sowie beschleunigte Anerkennungsverfahren – unter Wahrung unserer hohen fachlichen Standards – um qualifizierten Fachkräften einen schnellen Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen. Berufsschulen werden wir konsequent modernisieren, digital ausstatten und durch mehr Fachpraxislehrkräfte stärken.

Winkler (Bündnis 90/Die Grünen): Zunächst muss für die Ausbildung in den verschiedenen Berufen einer Zahnarztpraxis geworben werden, so dass mehr junge Menschen diesen Weg einer Ausbildung gehen. Dann muss die Ausbildung so gestaltet werden, dass weniger Auszubildende diese abbrechen. Und schließlich müssen die Arbeitsbedingungen und die Gehälter in der Praxis attraktiv genug sein. Wir Grüne setzen uns klar für attraktive Ausbildungsbedingungen ein, wie zum Beispiel ein kostenloses Deutschlandticket für alle Azubis.

Bollinger (AfD): Neben Ausbildungsprämien für Praxen und einer Imagekampagne an Schulen ist auch eine bessere GKV-Finanzierung wichtig, um höhere (Azubi-)Löhne zu ermöglichen.

Wie wollen Sie die Sicherstellung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung auch in ländlichen Gebieten unterstützen?

Kusch (SPD): Alle Menschen in Rheinland-Pfalz sollen gut und sicher versorgt sein – in der Stadt und auf dem Land. Das gilt auch für die zahnärztliche Versorgung. Dafür braucht es Maßnahmen, die ineinandergreifen: unter anderem gute Ausbildung, attraktive Arbeits- und Rahmenbedingungen inklusive Infrastruktur im ländlichen Raum (wichtiger Beitrag des Rheinland-Pfalz-Plans für Bildung, Klima und Infrastruktur).

Schnieder (CDU): Es braucht gezielte Förderprogramme für Niederlassung und Praxisübernahme, bessere Rahmenbedingungen für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie mehr Planungssicherheit. Die Forderungen der Bundes-, Landes- und Bezirkszahnärztekammern teilen wir ausdrücklich.

Winkler (Bündnis 90/Die Grünen): Viele junge Zahnärztinnen und Zahnärzte bevorzugen die Flexibilität einer Anstellung, auch wegen der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Deshalb wollen wir die Gründung von kommunalen MVZs fördern. Auch wollen wir die Attraktivität des ländlichen Raums (ÖPNV, Kinderbetreuung, Internetverbindung und Kultur- und Freizeitangebote) steigern.

Bollinger (AfD): Niederlassungs- und Investitionszuschüsse, Programm für Praxisübernahmen, Stipendien für angehende Landärzte, ausreichende Vergütung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Halten Sie die Einführung einer Landzahnarztquote für sinnvoll?

Kusch (SPD): Es gibt gute Erfahrungen mit der Landarztquote. Zudem gilt ab diesem Jahr auch eine neue Landkinderarztquote. Dies sind wichtige Bausteine, um dem Ärztemangel auf dem Land zu begegnen. Eine Landzahnarztquote planen wir aktuell nicht, beobachten aber die Entwicklungen und sind offen für Dialog.

Schnieder (CDU): Eine Landzahnarztquote kann ein sinnvoller Baustein sein, um die Versorgung im ländlichen Raum langfristig zu sichern. Entscheidend ist aber, dass sie Teil eines Gesamtkonzepts ist – mit attraktiven Standortbedingungen, Förderung von Niederlassungen und einer verlässlichen Unterstützung für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Winkler (Bündnis 90/Die Grünen): Landarztquoten haben den Nachteil, dass sie erst sehr spät wirken. Außerdem verlangt eine solche Quote von jungen Menschen, sich für einen langen Zeitraum festzulegen. Deshalb sollten zunächst andere Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung in strukturschwachen Regionen ergriffen werden, die kurzfristiger greifen.

Bollinger (AfD): Ja: Die Landarztquote sichert die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Dafür Stipendien und Förderprogramme für Praxis-Einrichtung/-Übernahme.

Ist eine stärkere Regulierung investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) geplant?

Kusch (SPD): MVZ sollten immer unter ärztlicher Leitung stehen. Die Gründung von MVZ in kommunaler Hand wollen wir stärken.

Schnieder (CDU): Ja. Die freiberufliche und patientennahe Versorgung darf nicht durch Renditeinteressen verdrängt werden. Hierbei unterstützen wir die Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich bundesweit für eine klare Regulierung und mehr Transparenz einsetzt.

Winkler (Bündnis 90/Die Grünen): Grundsätzlich teilen wir Grüne das Konzept von ambulanten Medizinischen Versorgungszentren und wollen dies stärker forcieren. Eine Regulierung von iMVZ kann dabei nur auf Bundesebene erfolgen. Im Bundestag haben die Grünen einen Antrag eingebracht, der iMVZ einschränken und kommunale MVZ erleichtern soll. Wir unterstützen diese Ziele ausdrücklich.

Bollinger (AfD): iMVZ sind renditeorientiert, wodurch Fehlanreize bei der Patientenversorgung bestehen. Diese Fehlanreize müssen regulatorisch ausgeschlossen sein; Transparenz und Kontrollen sind nötig.

Viele würden sich heute nicht mehr niederlassen

Immer mehr niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zweifeln an ihrer Berufsentscheidung.

Eine änd-Leserumfrage zeigt:

Viele Niedergelassene denken über einen Wechsel ins Ausland nach – besonders häufig fällt der Blick auf die Schweiz.

Die Niederlassung verliert für manche Ärztinnen und Ärzte offenbar ihren Reiz. Viele Praxisinhaber denken zumindest gedanklich über einen beruflichen Neustart im Ausland nach – besonders häufig fällt dabei der Blick auf die Schweiz. Das hat eine änd-Leserumfrage ergeben, an der sich 826 Ärztinnen und Ärzte beteiligten.

Ein Drittel gab an, in den vergangenen zwei Jahren mehrfach ernsthaft über einen beruflichen Wechsel ins Ausland nachgedacht zu haben. Weitere 22 Prozent berichten von entsprechenden Überlegungen ohne konkrete Schritte. Lediglich 41 Prozent erklärten, sich mit einem solchen Szenario bislang nicht beschäftigt zu haben.

Auch die Einschätzung der eigenen Berufsentscheidung fällt bemerkenswert kritisch aus. Auf die Frage, ob sie sich heute noch einmal für eine Niederlassung in Deutschland entscheiden würden, antworteten nur 16 Prozent mit einem klaren Ja. 21 Prozent würden sich „eher“ wieder niederlassen. Demgegenüber stehen 63 Prozent, die ihre Entscheidung rückblickend eher oder eindeutig infrage stellen.

Das spiegelt sich auch in der Zukunftsperspektive wider. Zwar hält knapp die Hälfte der Befragten eine Tätigkeit im Ausland für eher unwahrscheinlich. Doch 21 Prozent bewerten die Wahrscheinlichkeit eines Auslandswechsels in den kommenden fünf Jahren mit vier oder fünf auf einer Fünferskala – also als eher oder sehr wahrscheinlich.

Schweiz mit Abstand das attraktivste Ziel

Wenn es um konkrete Zielregionen geht, ergibt sich ein klares Bild. 62 Prozent der Befragten nennen die Schweiz als mögliches Zielland für einen beruflichen Neuanfang. Dahinter folgen Österreich (39 Prozent) sowie skandinavische Länder wie Norwegen, Schweden oder Dänemark (31 Prozent). Bei dieser Frage waren Mehrfachnennungen möglich.

Noch deutlicher wird das Bild bei der Frage nach der ersten Wahl: 39 Prozent der Befragten würden sich im Falle eines Wechsels für die Schweiz entscheiden. Österreich folgt mit 14 Prozent, die skandinavischen Länder mit 12 Prozent.

Entsprechend haben sich bereits viele Befragte mit dem Nachbarland beschäftigt: 21 Prozent geben an, sich sehr konkret mit der Schweiz als Arbeitsort auseinandergesetzt zu haben, weitere 37 Prozent zumindest oberflächlich.

Familie und Praxis binden viele an Deutschland

Was macht die Schweiz aus Sicht vieler Ärztinnen und Ärzte so attraktiv? An erster Stelle – auch hier waren Mehrfachnennungen möglich – steht das höhere Einkommen, das von 63 Prozent genannt wird. Dahinter folgen weniger Bürokratie (46 Prozent), höhere Lebensqualität (50 Prozent) und eine größere Wertschätzung (54 Prozent). Auch mehr ärztliche Autonomie und eine bessere Work-Life-Balance spielen für viele eine Rolle.

Trotz dieser Attraktivität bleiben viele Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Wichtigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) ist das persönliche Umfeld: 64 Prozent nennen Familie oder soziales Umfeld als entscheidende Hürde für einen Wechsel. Auch die Bindung an die eigene Praxis und an die Patienten spielt eine große Rolle (41 Prozent).

Bürokratie und Vergütungssystem als Haupttreiber

Bei den Gründen für Wechselüberlegungen dominieren strukturelle Probleme des deutschen Gesundheitssystems. Am häufigsten genannt werden Budgetierung und Vergütungssystem (29 Prozent) sowie politische Rahmenbedingungen (27 Prozent). Bürokratie und regulatorische Eingriffe folgen mit deutlichem Abstand.

Ein Blick in die offenen Antworten zeigt zudem, was viele Praxisinhaber im Alltag am meisten belastet: immer wieder genannt werden überbordende Bürokratie, Budgetierung, mangelnde Wertschätzung und eine dysfunktionale Telematikinfrastruktur.
An der Online-Umfrage beteiligten sich vom 4. bis zum 10. März 2026 insgesamt 826 änd-Mitglieder, Haus- und Fachärzte aus dem gesamten Bundesgebiet.  

Eine Zuckersteuer ist keine Bevormundung, sondern Verantwortung

Die Ernährung des modernen Menschen hat sich seit der Sesshaftwerdung und insbesondere seit der industriellen Revolution radikal von unseren biologischen Grundlagen entfernt. Unser Stoffwechsel und das mit uns evolvierte Mikrobiom sind nicht an die heutige, hochverarbeitete und zuckerreiche Kost angepasst [Alt et al., 2022]. Die Folge ist eine dramatische Zunahme nichtübertragbarer Krankheiten (NCDs) – von Adipositas und Diabetes über Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu Karies, Parodontitis, Gingivitis, den häufigsten Krankheiten der Menschheit [Marcenes et al., 2013; Murray et al., 2013; Woelber et al., 2023; Huang et al., 2023].

Diese Epidemie ist nicht die Summe individueller Fehlentscheidungen, sondern das Ergebnis einer fehlgeleiteten Ernährungsumwelt. Der Markt steuert unser Essverhalten stärker als jeder innere Kompass. Werbung, Preisgestaltung und Verfügbarkeit fördern vor allem den Konsum jener industriell hergestellten Produkte, die hohe Gewinnmargen versprechen – und hohe Gesundheitskosten verursachen. Damit wird das Prinzip der freien Entscheidung zur Illusion. Wer tagtäglich gezuckerte Produkte in jeder Werbepause, an jeder Supermarktkasse und in jeder Schulkantine präsentiert bekommt, entscheidet nicht wirklich frei. Noch dazu gilt für Süßigkeiten seit 1990 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent, womit die entsprechenden Produkte künstlich verbilligt werden. Diese staatliche Subventionierung ist gesundheitspolitisch und ernährungsmedizinisch höchst fragwürdig.

Gleichzeitig gerät das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem an seine Grenzen. Krankheiten, die vermeidbar wären, verschlingen Milliarden an Gesundheitskosten [Watt et al., 2019]. Mehr Prävention ist auch volkswirtschaftlich ein Gebot der Stunde und darf sich daher nicht auf Appelle und Informationskampagnen beschränken. Aufklärung ist wichtig, aber sie erreicht vor allem jene, die ohnehin gesundheitsbewusst leben. Verhältnispräventive Maßnahmen wie Steuern oder Werbebeschränkungen wirken hingegen auch dort, wo individuelle Ansprache an ihre Grenzen stößt [Heilmann & Ziller, 2021].

Das Argument, eine Zuckersteuer beschneide die persönliche Freiheit, ist populär – aber falsch. Eine Steuer verbietet nichts, sie lenkt. Sie schafft Anreize, gesündere Entscheidungen zu treffen, ohne sie vorzuschreiben. Erinnert sei auch daran, dass es bis 1993 eine Zuckersteuer in Deutschland gab. Und Werbeverbote wiederum richten sich nicht gegen die Bevölkerung, sondern gegen die Industrie, die aus Abhängigkeit Kapital schlägt. Denn Zucker wirkt nachweislich gewöhnungsfördernd, wenn nicht gar abhängig machend [DiNicolantonio et al., 2018]. Wer abhängig ist, entscheidet nicht autonom.

Der Erfolg vergleichbarer Maßnahmen ist belegt: Die drastische Reduktion des Rauchens in den letzten Jahrzehnten verdanken wir nicht freiwilliger Einsicht, sondern konsequenter Regulierung – Besteuerung, Werbeverboten, Aufklärung. Kaum jemand würde heute behaupten, er vermisse die Zigarettenwerbung oder wolle wieder mehr mit Tabakrauch in Kontakt kommen. Warum also handeln wir beim Zucker so zögerlich? Während andere Länder längst Erfolge durch Lenkungsmaßnahmen verbuchen [Du et al., 2018], verharrt die Bundespolitik im Diskurs über vermeintliche Bevormundung. Dabei wäre eine Zuckersteuer ein Schritt hin zu echter Freiheit – der Freiheit von krankmachenden Strukturen, von manipulativer Werbung, von ökonomischen Zwängen, die Gesundheit zur Ware machen.

Eine Gesellschaft, die ihre Bürgerinnen und Bürger schützt, betreibt keine Verbots-, sondern Verantwortungspolitik. Die Zuckersteuer ist kein Eingriff in die Freiheit – sie ist ihr Schutzmechanismus.

Literaturliste

  • Alt, Kurt W., Ali Al-Ahmad, and Johan Peter Woelber. 2022. “Nutrition and Health in Human Evolution-Past to Present.” Nutrients 14 (17): 17. doi.org/10.3390/nu14173594.
  • DiNicolantonio, James J., James H. O’Keefe, and William L. Wilson. 2018. “Sugar Addiction: Is It Real? A Narrative Review.” British Journal of Sports Medicine 52 (14): 14. doi.org/10.1136/bjsports-2017-097971.

  • Du, Matthew, Aviva Tugendhaft, Agnes Erzse, and Karen J. Hofman. 2018. “Sugar-Sweetened Beverage Taxes: Industry Response and Tactics.” The Yale Journal of Biology and Medicine 91 (2): 2.

  • Heilmann, Anja, and Sebastian Ziller. 2021. “Reduzierung Des Zuckerkonsums Für Eine Bessere Mundgesundheit–Welche Strategien Sind Erfolg Versprechend?” Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz, 1–9.

  • Huang, Yin, Zeyu Chen, Bo Chen, et al. 2023. “Dietary Sugar Consumption and Health: Umbrella Review.” Research. BMJ 381 (April): e071609. doi.org/10.1136/bmj-2022-071609.

  • Marcenes, W., N. J. Kassebaum, E. Bernabé, et al. 2013. “Global Burden of Oral Conditions in 1990-2010: A Systematic Analysis.” Journal of Dental Research 92 (7): 7. doi.org/10.1177/0022034513490168.

  • Murray, Christopher JL, Jerry Abraham, Mohammed K. Ali, et al. 2013. “The State of US Health, 1990-2010: Burden of Diseases, Injuries, and Risk Factors.” Jama 310 (6): 6.

  • Watt, Richard G., Blánaid Daly, Paul Allison, et al. 2019. “Ending the Neglect of Global Oral Health: Time for Radical Action.” Lancet (London, England) 394 (10194): 10194. doi.org/10.1016/S0140-6736(19)31133-X.

  • Woelber, Johan Peter, D. Gebhardt, and P. P. Hujoel. 2023. “Free Sugars and Gingival Inflammation: A Systematic Review and Meta-Analysis.” Journal of Clinical Periodontology 50 (9): 1188–201. doi.org/10.1111/jcpe.13831.

Prof. Dr. Johan Wölber

Professur für Parodontologie
Poliklinik für Zahnerhaltung – Bereich Parodontologie
UniversitätsZahnMedizin
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
an der Technischen Universität Dresden
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden

Neue Leitlinie: Was tun bei „morschen“ Kieferknochen? – Entscheidungshilfe für oder gegen Vitamin D

Welchen Einfluss hat der Vitamin-D-Spiegel auf die Einheilung von Zahnimplantaten? Welche „Überlebensrate“ haben Zahnimplantate bei Menschen mit normwertigem Vitamin-D-Spiegel? Diese und weitere Fragen soll eine nun veröffentlichte Leitlinie beantworten, die sich vornehmlich an Zahnärzte und Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie wendet.

Die von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Deutschen Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich (DGI) verantwortete Leitlinie soll eine Entscheidungshilfe sein „für oder gegen eine Vitamin-D-Bestimmung und -Supplementierung vor beziehungsweise während oder nach der den Kieferknochen betreffenden Therapie, insbesondere bei Implantationen, Augmentationen und bei einem generellen Verdacht auf einen gestörten Kieferknochenstoffwechsel“. Der behandelnde Zahnarzt oder Arzt soll mithilfe der nun vorliegenden Leitlinie „die Risiken der Behandlungen einschätzen, über Komplikationen aufklären und geeignete Maßnahmen treffen können“. Patienten solle so eine nachhaltige und sichere Versorgung empfohlen werden.

Die zentralen Fragestellungen der Leitlinie lauten:

  • Weisen Menschen mit Vitamin-D-Mangel bei einer Versorgung mit dentalen Implantaten im Vergleich zum Patientenkollektiv mit normwertigem Vitamin D-Spiegel eine erhöhte Komplikationsrate auf?
  • Führt ein Vitamin-D-Mangel bei Patienten mit Behandlungen am Kieferknochen (Extraktionen, Augmentationen) zu größeren Knochenabbauprozessen als bei Patienten mit normwertigem Vitamin D-Spiegel?
  • Welchen Einfluss hat der Vitamin-D-Spiegel auf die Einheilung der Implantate (Osseointegration)? Welche Überlebensrate haben Zahnimplantate bei Menschen mit normwertigem im Vergleich zu Menschen mit mangelhaftem Vitamin D-Spiegel?
  • Hat der Vitamin-D-Spiegel Einfluss auf augmentative Maßnahmen?
  • Hat der Vitamin-D-Spiegel Einfluss auf den Kieferknochenstoffwechsel?
  • Hat eine Supplementierung von Vitamin D einen Einfluss auf den Kieferknochenstoffwechsel?
  • Hat die Supplementierung von Vitamin D einen Einfluss auf die Implantattherapie?
  • Gibt es adjuvante perioperative Begleitmaßnahmen, um den Erfolg der Implantattherapie zu steigern?
  • Verbessert eine adaptierte prä- und postoperative Betreuung den Erfolg der Implantattherapie?

 

Zur Leitlinie:

S3-Leitlinie „Relevanz der Vitamin D-Bestimmung und -Supplementierung auf die Implantatprognose und Augmentationschirurgie“

Keine Work-Life Balance: Ärzte arbeiten rund sechs Stunden pro Woche mehr als Erwerbstätige insgesamt

Zwar ist die durchschnittliche Arbeitszeit bei Medizinerinnen und Medizinern gesunken, dennoch zählen sie nach wie vor zu den Erwerbstätigen mit überdurchschnittlich langen Arbeitszeiten.

2024 leisteten sie normalerweise im Durchschnitt 40,3 Stunden pro Woche (46 Stunden in Vollzeit, 25,6 Stunden in Teilzeit), teilt das Statistische Bundesamt am Dienstag mit. Das waren rund sechs Stunden pro Woche mehr als bei Erwerbstätigen insgesamt, die durchschnittlich 34,4 Stunden pro Woche arbeiteten (40,3 Stunden in Vollzeit, 20,9 Stunden in Teilzeit).

Die Arbeitszeiten von Ärztinnen und Ärzten seien in den vergangenen zehn Jahren im Vergleich zu den Erwerbstätigen insgesamt überdurchschnittlich stark gesunken. Als Grund für diese Entwicklung sieht das Amt den gestiegenen Anteil der Teilzeitarbeit. Arbeiteten 2014 noch 15 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit, waren es 2024 bereits 28 Prozent. Bei den Erwerbstätigen insgesamt stieg der Anteil im selben Zeitraum von 28 auf 31 Prozent.

Je nach Fachrichtung unterschieden sich die Arbeitszeiten teils erheblich. In der Chirurgie arbeiteten Fachärztinnen und Fachärzte in Vollzeit im Schnitt 49,7 Stunden pro Woche und damit rund sechseinhalb Stunden mehr als Zahnärztinnen und Kieferorthopäden (43,1 Wochenstunden in Vollzeit). Ob die Ärzte in Anstellung oder in eigener Praxis tätig waren, geht aus den Daten nicht hervor.

Knapp ein Drittel ist 55 Jahre und älter

Ein großer Teil der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland dürfte in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden: 2024 waren 31 Prozent der Ärztinnen und Ärzte 55 Jahre und älter. Der Anteil dieser Altersgruppe lag damit über dem bei allen Erwerbstätigen (27 Prozent).

Insgesamt sei die Zahl der Ärztinnen und Ärzte binnen zehn Jahren zwar um gut ein Fünftel gestiegen, doch habe auch der Anteil der Altersgruppe 55plus zugenommen.

Der Anteil der Ärztinnen und Ärzte unter 35 Jahren ist leicht gestiegen und lag zuletzt bei 22 Prozent. Einen großen Anteil daran haben die ausländischen Ärztinnen und Ärzte: Von ihnen war im Jahr 2024 knapp die Hälfte jünger als 35 Jahre.

Rund jeder achte Arzt hat keine deutsche Staatsangehörigkeit

In Deutschland arbeiten immer mehr ausländische Ärztinnen und Ärzte. 64.000 Ärztinnen und Ärzte hatten demnach im Jahr 2024 keine deutsche Staatsangehörigkeit. Das sind rund 13 Prozent. Zehn Jahre zuvor waren es noch 7 Prozent. Zum Vergleich: Bei den Erwerbstätigen insgesamt lag der Anteil derjenigen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 2024 bei 15 Prozent.

Der Anteil der Ärztinnen und Ärzte mit Einwanderungsgeschichte ist insgesamt aber noch höher, denn ein Teil der zugewanderten Ärzte besitzt inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft. In der Human- und Zahnmedizin arbeiteten 2024 insgesamt 121.000 aus dem Ausland zugewanderte Ärztinnen und Ärzte, das war knapp ein Viertel der gesamten Ärzteschaft.

2024 waren Ärztinnen und Ärzte nach Pflegefachkräften die Berufsgruppe mit den zweitmeisten Anerkennungen ausländischer Abschlüsse. Rund 7.000 Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Abschluss erhielten die Anerkennung mit voller Gleichwertigkeit in Deutschland. Zahnärztinnen und Zahnärzte lagen auf Rang 7 der Berufe mit den meisten Anerkennungen ausländischer Abschlüsse.

In beiden Bereichen machten allerdings Deutsche, die im Ausland studiert haben, einen Teil der Anerkennungen aus. Viele Medizinstudierende aus Deutschland wählen den Umweg über ein Studium im Ausland.  2023 gab es in Österreich rund 2.600 deutsche Studierende in der Humanmedizin, in Ungarn waren es 2024 knapp 1.900. Auch in der Zahnmedizin zog es die meisten deutschen Auslandsstudierenden nach Österreich (500) und Ungarn (300).

Die Angaben zu erwerbstätigen Ärztinnen und Ärzten nach Alter und Staatsangehörigkeit sowie der normalerweise geleisteten Wochenarbeitszeit stammen aus dem Mikrozensus, einer Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften. Die Daten beziehen sich auf die Berufsgruppe 814 „Ärzte/Ärztinnen in der Human- und Zahnmedizin“ der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010).

Löschen von Patientendaten

Digitaler Papierkorb reicht nicht aus

Sollen digitale Patientendaten gelöscht werden, müssen Praxen einiges beachten. Das gilt sowohl, wenn ein Gerät weiterhin genutzt werden soll, als auch, wenn es verschrottet wird.

„Sollen ärztliche Behandlungsunterlagen gelöscht werden, reicht es nicht aus, die Dokumente in den digitalen Papierkorb zu verschieben“ – auch wenn dieses geleert werde, schreibt die KBV dazu in den „Praxisnachrichten“. Denn mit Datenrettungsprogrammen könnten die Daten nach dem Leeren des Papierkorbs wieder sichtbar gemacht werden.

Stattdessen sei ein gezieltes und unwiederbringliches Überschreiben der Daten notwendig, so dass mit Software-Werkzeugen nicht wiederhergestellt werden können. Bewerkstelligt werden könne dies mit speziellen Löschprogrammen. Solche seien häufig im Praxisverwaltungssystem enthalten.

Generell gebe es verschiedene Methoden zur sicheren Datenlöschung: Beim Überschreiben werden dort, wo die alten Daten waren, neue Daten gespeichert. Eine weitere Möglichkeit: Hat die Praxis sensible Daten auf dem Datenträger oder Gerät verschlüsselt, können die Schlüssel gelöscht werden.

„Zu beachten ist außerdem, dass die zu löschenden Daten zum Teil nicht nur an einem Ort gespeichert wurden“, heißt es weiter. Sie könnten sich im Speicher des Praxisverwaltungssystems befinden, in einer Cloud, im Ordner des Kommunikationsdienstes KIM oder einem anderen E-Mail-Programm, in einem Terminkalender, auf einer externen Festplatte, einem USB-Stick oder auch auf einem ausrangierten Praxiscomputer. „Somit ist beim Löschen an die Hard- und Software an mehreren Orten zu denken.“

Wenn Geräte ausgewechselt oder wegen einer Praxisaufgabe nicht mehr genutzt werden sollen, sei die Vernichtung des Datenträgers die sicherste Methode, sensible Daten zu löschen.

Dabei werde das Speichermedium „zerkleinert, zerteilt oder anderweitig zerstört, bis die enthaltenen Speicherchips oder Magnetscheiben nicht mehr wiederherzustellen sind“. Ein Beispiel sei das Schreddern von Festplatten, möglich sei auch die Zerstörung durch Hitze oder Magnetismus.

Zu den sichersten Methoden, besonders für ausgemusterte Hardware, gehöre die Entsorgung über zertifizierte Fachbetriebe. Die Übergabe von Geräten dürfe dabei aber nur mit einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung erfolgen.

IQ im freien Fall: Werden wir immer dümmer?

Die „Jugend von heute“ hat es traditionell schwer. Ihr wird Faulheit und schwindende Intelligenz vorgeworfen – vermutlich zu Unrecht. Ist jetzt erstmalig was dran?

Seit Jahrhunderten, nein Jahrtausenden, ereilt jede Generation das Gefühl, dass die nachfolgende Generation fauler, weniger leistungsstark, respektloser und weniger belastbar ist – also an die Grandiosität und Intelligenz der eigenen Generation nicht herankommt. Davon zeugen zahllose Aussagen, die meist mit den Worten „Die Jugend von heute“ beginnen. Dieses Phänomen lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen. Schon im Jahr 1.000 v. Chr. soll auf einer babylonischen Steintafel festgehalten worden sein:

Die heutige Jugend ist von Grund auf verdorben, sie ist böse, gottlos und faul. Sie wird niemals so sein wie die Jugend vorher, und es wird ihr niemals gelingen, unsere Kultur zu erhalten.

Dass die subjektive Wahrnehmung pauschal stimmt, erscheint unmöglich. Seit der Antike haben nachfolgende Generationen schließlich zu Genüge bewiesen, dass sie das Zeug haben, die Welt zu verändern, und das auf beeindruckende Weise und mit immer höher werdendem Tempo.

 

Dass dennoch jede Generation aufs Neue dieses Gefühl kennt, hat vermutlich weniger mit der tatsächlichen Intelligenz und Leistung der Jüngeren zu tun, und vielmehr mit der Art und Weise, wie das menschliche Gehirn funktioniert und welche Denkfehler es macht. Die eigene Jugend und damit die Orientierungslosigkeit werden in der Erinnerung verklärt. Gegenüber der nachfolgenden Generation besteht zudem häufig eine Art Unverständnis – und was der Mensch nicht versteht, wertet er gerne ab. Zudem werden Neulinge immer mit ihren Vorgängern verglichen, die kontinuierlich Wissen und Erfahrung dazugewonnen haben. Im Alltag fällt das nur wenig auf, im Kontrast zum Neuling dann schon – leider zu dessen Ungunsten.

Doch aktuell scheint das Gefühl des Verfalls von Intelligenz und Aufmerksamkeit drängender zu sein als in vergangenen Generationen. Der Grund: das Internet, soziale Medien und – nicht zuletzt – künstliche Intelligenz. Schlagen hier die gleichen Denkfehler zu wie in vergangenen Generationen oder ist es diesmal anders? Müssen wir uns jetzt wirklich Sorgen um die Intelligenz der Menschheit machen?

Der Versuch einer Definition

Eine eindeutige Definition des Begriffes Intelligenz gibt es nicht. Eine Definition, auf die sich zumindest ein Teil der Wissenschaftler einigen konnte, wurde 1994 von Linda Gottfredson formuliert. Sie schreibt:

Intelligenz ist eine sehr allgemeine geistige Fähigkeit, die unter anderem die Fähigkeiten umfasst, zu schlussfolgern, zu planen, Probleme zu lösen, abstrakt zu denken, komplexe Ideen zu verstehen, schnell zu lernen und aus Erfahrungen zu lernen.

Damit beschreibt sie vor allem den Teil der Intelligenz, der heutzutage als fluide Intelligenz bezeichnet wird und der – soweit das möglich ist – in Intelligenztests erfasst wird. Neben der fluiden Intelligenz gibt es zudem die sogenannte kristalline Intelligenz. Diese beschreibt angehäuftes Wissen und Erfahrungen sowie die Fähigkeit, dieses Wissen anzuwenden. Sie ist im Gegensatz zur fluiden Intelligenz stark von Kultur und Bildung abhängig. Daher spielt kristalline Intelligenz auch in Intelligenztests nur indirekt eine Rolle. Einige Quellen fassen den Begriff der Intelligenz sogar noch weiter und beziehen Fähigkeiten wie Kreativität oder emotionale Intelligenz mit ein – auch diese werden von Intelligenztests nicht erfasst.

Der Flynn-Effekt

Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wird versucht, mittels Intelligenztests die kognitiven Fähigkeiten von Menschen systematisch zu erfassen (s. Infobox unten). Dafür gibt es verschiedene gut untersuchte Intelligenztests, die es erlauben, die Intelligenz einer Person in ein Verhältnis zur Bevölkerung zu setzen und je nach Abschneiden mit einem unterschiedlich hohen Intelligenzquotienten (IQ) zu beziffern. Schaut man sich nun die Entwicklung der gesellschaftlichen Verteilung der Intelligenz an, fällt bis Ende des 20. Jahrhunderts auf, dass der mittlere Intelligenzquotient stetig zunimmt – um etwa 0,3 IQ-Punkte pro Jahr, also 3 Punkte in 10 Jahren. Dieser Anstieg des IQ von Generation zu Generation wird nach seinem Erstbeschreiber James Flynn auch „Flynn-Effekt“ genannt.

Zur Erklärung des Phänomens werden verschiedene Gründe herangezogen. Dazu gehören Umweltfaktoren, wie eine bessere Ernährung durch steigenden Wohlstand, bessere Förderung von Kindern durch kleinere Familiengröße oder bessere Hygiene und Gesundheit durch medizinischen Fortschritt. Auch rein biologische Faktoren, wie eine Optimierung der Gene durch wiederholte Kreuzung, werden diskutiert. Am überzeugendsten ist jedoch die These, dass die Anforderungen an die Kognition sich gewandelt haben und Menschen eher mit der Denkart vertraut sind, die in Intelligenztests gefragt ist.

Was die Umwelt vom menschlichen Gehirn fordert

Früher war zum Überleben in erster Linie praktisches Denken nötig: beim Anbau von Getreide, bei der Verbesserung von Jagdtechniken oder beim Bauen von Häusern. Dinge wurden eher nach ihrem praktischen Nutzen beurteilt, weniger auf einer abstrakten Ebene. Seit Beginn der industriellen Revolution rückte abstraktes Denken jedoch mehr und mehr in den Vordergrund. Menschen begannen, die Welt zu kategorisieren und grundlegender zu ordnen. Die Arbeitswelt veränderte sich von vorrangig handwerklich-praktischen hin zu theoretisch-strategischen Berufen – also von der Werkbank an den Schreibtisch und später vor den Bildschirm.

Diese Entwicklung könnte schlicht und einfach dazu geführt haben, dass Menschen die Aufgaben in Intelligenztests – die abstraktes und nicht praktisches Denken fordern – besser bewältigen können. Sie sind entsprechend nicht grundlegend intelligenter, sondern einfach geübter in abstraktem Denken. Eine wichtige Rolle spielt entsprechend auch die bessere Schulbildung im Verlauf des 20. Jahrhunderts. Diese Vermutung wird zusätzlich dadurch gestützt, dass der Flynn-Effekt nur im Erwachsenenalter, nicht aber im Kindesalter beobachtet wurde.

Die Wende

Seit Beginn des 21. Jahrhunderts scheint der Flynn-Effekt Geschichte zu sein. Stattdessen zeigen verschiedene Schätzungen, dass der IQ in der Bevölkerung eher zu sinken scheint. Einige sprechen schon vom Anti-Flynn-Effekt. Besonders betroffen sind dabei die Domänen abstrakte Problemlösung, räumliches Denken und die sprachlichen Fähigkeiten. Woran kann das liegen? Einige der Faktoren, die für den Flynn-Effekt des 20. Jahrhunderts verantwortlich gemacht werden – z. B. Bildung, Gesundheit und Familiengröße – haben sich nicht groß verändert, würden also allenfalls eine Stagnation erklären, nicht aber ein Absinken. Interessant wird es aber wiederum, wenn man sich die Anforderungen an unser Gehirn anschaut.

Nachdem schon im 20. Jahrhundert ein großer Wandel der Anforderungen an das menschliche Gehirn stattgefunden hat, hat dieser im 21. Jahrhundert nicht nachgelassen – im Gegenteil: Die Welt wird immer schneller, im Rekordtempo werden neue Technologien erfunden und auf der ganzen Welt verbreitet. Besonders beeindruckend ist die Flut an Informationen, der moderne Menschen tagtäglich ausgesetzt sind. Immer wieder liest man Aussagen, die behaupten, dass wir heutzutage an einem Tag so vielen Informationen ausgesetzt sind, wie Menschen früher in ihrem gesamten Leben. Wie korrekt solche Behauptungen sind, lässt sich schwer sagen. Klar ist jedoch: Man kann sich vor Informationen heute kaum retten. Musste man früher noch im Internet surfen – also aktiv nach Informationen suchen –, gleicht das Öffnen bestimmter Apps heutzutage dem Öffnen einer Schleuse. Die Nutzer werden vom Strom der Informationen einfach mitgerissen. Die Schleuse wieder zu schließen, wird von den Entwicklern mit Absicht schwer gemacht: Zu lukrativ ist das Geschäft mit der Aufmerksamkeit.

Welche Kompetenzen werden also heutzutage durch die Umwelt regelmäßig gefördert und trainiert? Vermutlich eher ein Filtern der Informationsflut nach relevanten Eindrücken als Problemlösung, abstraktes Denken und die gezielte Suche nach Informationen. Aber bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Menschheit dadurch weniger intelligent wird? Nicht unbedingt. Es ist genauso vorstellbar, dass die Anforderungen des Alltags einfach nicht mehr so gut mit den Anforderungen eines Intelligenztests zusammenpassen, wie das Ende des 20. Jahrhunderts der Fall war. Sinkende IQ-Werte müssen nicht zwangsläufig auf einen realen Verlust geistiger Fähigkeiten hinweisen. Sie können einfach Ausdruck einer wachsenden Diskrepanz sein, zwischen dem, was gemessen wird, und dem, was im Alltag gefordert wird. Das Gehirn ist eben auch nur ein Pferd, das nicht höher springt, als es muss.

Auf den zweiten Blick trotzdem Grund zur Sorge

Das alleinige Absinken von IQ-Ergebnissen muss also erstmal nicht beunruhigen, zumal die Datenlage zum Anti-Flynn-Effekt deutlich weniger eindeutig ist als die für den vorangegangenen Flynn-Effekt. Gleichzeitig wäre es jedoch naiv, die beobachtete Entwicklung einfach als Messproblem abzutun. Was sich nämlich nicht wegdiskutieren lässt, ist die Tatsache, dass sich die Umwelt, in der menschliche Intelligenz entsteht und sich entfaltet, rasant ändert und mit ihr auch unsere Gehirne – Intelligenz hin oder her.

Die Struktur und damit die Funktion unserer Gehirne ist immer ein Produkt der Erfahrungen, die wir machen, der Reize, die wir verarbeiten, und der Gedanken, die wir denken. Das ist das Prinzip der Neuroplastizität: Werden Trampelpfade im Gehirn viel begangen, werden sie zu Feldwegen und später zu gut ausgebauten Straßen. Es ist unter diesem Gesichtspunkt nicht anders vorstellbar, als dass die andauernde Informationsflut – sei es in den sozialen Medien, auf Leuchtreklame oder in Nachrichten-Apps – unsere Gehirne mitformt, und zwar anders, als das noch im letzten Jahrhundert der Fall war.

Die Jugend von heute ist selbstkritisch

Erschreckend viele junge Menschen geben heutzutage selbst an, dass sie sich nicht ausreichend konzentrieren können. Selbst kurze Videos von weniger als 30 Sekunden werden häufig nicht zu Ende geschaut, über ganze Bücher möchte man gar nicht erst nachdenken. Ähnlich fasst es auch James Flynn selbst im Interview zusammen: „Die moderne Welt stellt alle zehn Minuten ein Stimulans bereit, einen Mord im Videospiel etwa. Wie kann man von jungen Leuten noch erwarten, Charles Dickens zu lesen, wenn es manchmal über 400 Seiten keine Verfolgungsjagd gibt? Da geht uns etwas verloren.“

Was dabei verloren geht, ist durchaus beunruhigend. Wer gewohnt ist, Inhalte im 10-Sekunden-Format auf den Punkt gebracht zu konsumieren, dem fehlt die kognitive Ausdauer, ein Thema in der Tiefe zu verstehen. Das Weltbild wird aus Schlagzeilen, kurzen Anlesern und Instagram-Reels zusammengeflickt. Differenzierte Betrachtungen passen in diese Formate aber nicht rein. Stattdessen bleiben verkürzte Statements hängen, die in erster Linie Emotionen ansprechen und radikaler sind, als die differenzierten Analysen aus dem Politikteil anspruchsvoller Zeitungen.

Die Welt ist aber nicht weniger kompliziert geworden – im Gegenteil. Und eine komplizierte Welt verlangt nach komplexen Antworten, nicht nach vereinfachten, emotional aufgeladenen Statements. Die Fähigkeit zur tiefen Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen, die möglicherweise Ende des 20. Jahrhunderts noch besser gelang, ist eine zentrale Voraussetzung für Wissenschaft und Demokratie. Der Fokus der Diskussion um die gesellschaftliche Intelligenz sollte also weniger auf den gemessenen IQ-Werten liegen. Wichtiger ist es, darauf aufmerksam zu machen, welche Formen von Intelligenz die moderne Welt fördert – und welche nicht.

 

 

OpenAI startet ChatGPT Health

ChatGPT Health kommt: OpenAI bringt eine spezialisierte Version seines KI-Systems auf den Markt, die gezielt auf Gesundheitsfragen ausgerichtet ist. Die Anwendung soll laut Unternehmen dabei helfen, komplexe Informationen zu verstehen, Arzttermine vorzubereiten oder Muster in Gesundheitsverläufen zu erkennen. Der Start ist in den kommenden Wochen geplant. Viele Funktionen – darunter die Anbindung von Gesundheits-Apps und Patientenakten – werden zunächst jedoch nur in den USA verfügbar sein.

Gesundheit zählt laut OpenAI schon jetzt zu den häufigsten Themen im Alltag der Anwendung. In einer Mitteilung heißt es, jede Woche würden Hunderte Millionen Menschen ChatGPT Fragen zu Gesundheit und Wohlbefinden stellen. ChatGPT Health soll diese Nutzung strukturierter und datengestützt ermöglichen.

Laut OpenAI soll das Angebot allerdings keinesfalls Ärztinnen und Ärzte ersetzen.  „ChatGPT Health ist darauf ausgelegt, die medizinische Versorgung zu unterstützen, nicht sie zu ersetzen“, beteuert OpenAI. Das System solle helfen, Muster über längere Zeiträume zu erkennen, die Bedeutung medizinischer Unterlagen einzuordnen oder Fragen für bevorstehende Arzttermine vorzubereiten, ohne allerdings dabei therapeutische Entscheidungen zu treffen.

Um das Vertrauen der Nutzer zu stärken, verweist OpenAI auf technische Schutzmaßnahmen: So sei der neue Gesundheitsbereich technisch vom regulären ChatGPT getrennt, teilte das Unternehmen mit. OpenAI betonte, dass sämtliche Gespräche in „ChatGPT Health“ separat gespeichert, verschlüsselt und nicht zur Weiterentwicklung der KI verwendet werden sollen. Gesundheitsbezogene Informationen würden auch nicht in andere Chatverläufe einfließen. Umgekehrt können Informationen aus dem herkömmlichen ChatGPT – Open Ai nennt dabei beispielhaft einen Umzug oder eine Lebensstiländerung – in die Gesundheits-Chats einfließen. Nutzer könnten die Zugriffskontrollen zusätzlich stärken, indem sie die Multifaktor-Authentifizierung (MFA) aktivieren. Angeschlossene Apps unterliegen laut OpenAI ebenfalls besonderen Datenschutz- und Sicherheitsprüfungen.

Entwickelt wurde das Angebot nach eigenen Angaben in enger Abstimmung mit ärztlichem Fachpersonal. Über einen Zeitraum von zwei Jahren habe man mit mehr als 260 Ärztinnen und Ärzten aus 60 Ländern zusammengearbeitet, um Antworten auf medizinische Fragen sicherer, verständlicher und relevanter zu gestalten. Grundlage sei der Bewertungsrahmen „HealthBench“, der nicht nur die inhaltliche Qualität, sondern auch die kommunikative Angemessenheit von Antworten beurteile.

Aktuell wird ChatGPT Health nach Unternehmensangaben mit einer begrenzten Nutzergruppe getestet. Eine Registrierung auf einer Warteliste ist für alle Interessenten aber bereits möglich. Viele Funktionen – darunter die Integration mit Gesundheits-Apps und Patientenakten – stehen laut OpenAI jedoch vorerst nur in den USA zur Verfügung

Wäre soetwas auch für Deutschland passend?

Vorschlag aus der Schweiz

Praxen sollten spätabends und am Wochenende öffnen

Zu hohe Kosten, zu viele unnötige Besuche in Notaufnahmen: Die Schweiz hat mit ähnlichen Problemen im Gesundheitssystem zu kämpfen wie Deutschland. Der Präsident der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften hat Vorschläge, wie sich das ändern ließe.

„Viel zu viele Menschen gehen in den Notfall“, sagte Arnaud Perrier dem Onlineportal „watson.ch“. Dabei gehe es nicht immer um Bagatallfälle, sondern um ernstzunehmende Erkrankungen, die aber dennoch in eine Praxis und nicht in die Notaufnahme gehörten. Das Problem sieht er in den Öffnungszeiten der Arztpraxen. „Wann soll man zwischen Arbeit und Kinderbetreuung tagsüber noch zum Arzt? Also geht man abends oder am Wochenende in den Notfall.“

Daher sollten Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Bürozeiten erreichbar sein – „frühmorgens, spätabends, am Wochenende“, so sein Vorschlag. Allerdings arbeiteten viele Ärzte ohnehin am Limit, räumt er ein. Deshalb müssten Sprechstunden zu besonderen Zeiten besser finanziert werden: „Wer am Abend bis elf Uhr offen hält, sollte entsprechend entschädigt werden.“

Auch Telemedizin oder die Beratung in Apotheken sollten gestärkt werden, meint Perrier.