OpenAI startet ChatGPT Health

ChatGPT Health kommt: OpenAI bringt eine spezialisierte Version seines KI-Systems auf den Markt, die gezielt auf Gesundheitsfragen ausgerichtet ist. Die Anwendung soll laut Unternehmen dabei helfen, komplexe Informationen zu verstehen, Arzttermine vorzubereiten oder Muster in Gesundheitsverläufen zu erkennen. Der Start ist in den kommenden Wochen geplant. Viele Funktionen – darunter die Anbindung von Gesundheits-Apps und Patientenakten – werden zunächst jedoch nur in den USA verfügbar sein.

Gesundheit zählt laut OpenAI schon jetzt zu den häufigsten Themen im Alltag der Anwendung. In einer Mitteilung heißt es, jede Woche würden Hunderte Millionen Menschen ChatGPT Fragen zu Gesundheit und Wohlbefinden stellen. ChatGPT Health soll diese Nutzung strukturierter und datengestützt ermöglichen.

Laut OpenAI soll das Angebot allerdings keinesfalls Ärztinnen und Ärzte ersetzen.  „ChatGPT Health ist darauf ausgelegt, die medizinische Versorgung zu unterstützen, nicht sie zu ersetzen“, beteuert OpenAI. Das System solle helfen, Muster über längere Zeiträume zu erkennen, die Bedeutung medizinischer Unterlagen einzuordnen oder Fragen für bevorstehende Arzttermine vorzubereiten, ohne allerdings dabei therapeutische Entscheidungen zu treffen.

Um das Vertrauen der Nutzer zu stärken, verweist OpenAI auf technische Schutzmaßnahmen: So sei der neue Gesundheitsbereich technisch vom regulären ChatGPT getrennt, teilte das Unternehmen mit. OpenAI betonte, dass sämtliche Gespräche in „ChatGPT Health“ separat gespeichert, verschlüsselt und nicht zur Weiterentwicklung der KI verwendet werden sollen. Gesundheitsbezogene Informationen würden auch nicht in andere Chatverläufe einfließen. Umgekehrt können Informationen aus dem herkömmlichen ChatGPT – Open Ai nennt dabei beispielhaft einen Umzug oder eine Lebensstiländerung – in die Gesundheits-Chats einfließen. Nutzer könnten die Zugriffskontrollen zusätzlich stärken, indem sie die Multifaktor-Authentifizierung (MFA) aktivieren. Angeschlossene Apps unterliegen laut OpenAI ebenfalls besonderen Datenschutz- und Sicherheitsprüfungen.

Entwickelt wurde das Angebot nach eigenen Angaben in enger Abstimmung mit ärztlichem Fachpersonal. Über einen Zeitraum von zwei Jahren habe man mit mehr als 260 Ärztinnen und Ärzten aus 60 Ländern zusammengearbeitet, um Antworten auf medizinische Fragen sicherer, verständlicher und relevanter zu gestalten. Grundlage sei der Bewertungsrahmen „HealthBench“, der nicht nur die inhaltliche Qualität, sondern auch die kommunikative Angemessenheit von Antworten beurteile.

Aktuell wird ChatGPT Health nach Unternehmensangaben mit einer begrenzten Nutzergruppe getestet. Eine Registrierung auf einer Warteliste ist für alle Interessenten aber bereits möglich. Viele Funktionen – darunter die Integration mit Gesundheits-Apps und Patientenakten – stehen laut OpenAI jedoch vorerst nur in den USA zur Verfügung

Wäre soetwas auch für Deutschland passend?

Vorschlag aus der Schweiz

Praxen sollten spätabends und am Wochenende öffnen

Zu hohe Kosten, zu viele unnötige Besuche in Notaufnahmen: Die Schweiz hat mit ähnlichen Problemen im Gesundheitssystem zu kämpfen wie Deutschland. Der Präsident der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften hat Vorschläge, wie sich das ändern ließe.

„Viel zu viele Menschen gehen in den Notfall“, sagte Arnaud Perrier dem Onlineportal „watson.ch“. Dabei gehe es nicht immer um Bagatallfälle, sondern um ernstzunehmende Erkrankungen, die aber dennoch in eine Praxis und nicht in die Notaufnahme gehörten. Das Problem sieht er in den Öffnungszeiten der Arztpraxen. „Wann soll man zwischen Arbeit und Kinderbetreuung tagsüber noch zum Arzt? Also geht man abends oder am Wochenende in den Notfall.“

Daher sollten Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Bürozeiten erreichbar sein – „frühmorgens, spätabends, am Wochenende“, so sein Vorschlag. Allerdings arbeiteten viele Ärzte ohnehin am Limit, räumt er ein. Deshalb müssten Sprechstunden zu besonderen Zeiten besser finanziert werden: „Wer am Abend bis elf Uhr offen hält, sollte entsprechend entschädigt werden.“

Auch Telemedizin oder die Beratung in Apotheken sollten gestärkt werden, meint Perrier.

Rentenpläne der Koalition

Versorgungswerke warnen vor Einbeziehung der Freien Berufe

Die Pläne der Bundesregierung, die gesetzliche Rentenversicherung für neue Gruppen zu öffnen, stoßen auf deutlichen Widerstand. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) hat vor den Konsequenzen einer sogenannten Erwerbstätigenversicherung gewarnt, insbesondere mit Blick auf die Versorgung von Freiberuflern. ABV-Vorsitzender Rudolf Henke forderte eine nüchterne Analyse statt politischer Symbolik.

„Wenn eine Erwerbstätigenversicherung ernsthaft die Diskussion in der Rentenkommission als Reformoption überstünde, käme dies einer Abkehr von 130 Jahre geltenden Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung gleich“, sagte Henke am Dienstag. Der ABV-Chef bezieht sich damit auf den jüngsten Beschluss des Koalitionsausschusses von CDU und SPD: Die neue Rentenkommission solle prüfen, ob weitere Erwerbsgruppen – etwa Beamte oder Freiberufler – in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden könnten.

Aus Sicht der ABV wäre ein solcher Schritt nicht nur ein Bruch mit bewährten Prinzipien, sondern auch eine Belastung für das bestehende System. „Die finanziellen Probleme, die die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund des demografischen Wandels schon heute hat, würden noch wachsen“, warnte Henke.

Gerade die Einbeziehung der Freien Berufe hält die ABV für hochproblematisch. Denn laut Verband würden deren vergleichsweise hohe Rentenansprüche sowie die statistisch längere Bezugsdauer mittelfristig nicht zur Stabilisierung beitragen, im Gegenteil: Anfangs noch mögliche Eintrittsgewinne könnten sich rasch in Nachteile für die Versichertengemeinschaft verwandeln.

Henke unterstrich zudem, dass Freiberufler sich bereits über das Steuersystem an den Bundeszuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung beteiligten, erhielten im Gegenzug jedoch keinerlei Mittel aus der Staatskasse für ihre eigene Altersvorsorge. Dieses Nebeneinander sei systemgerecht, da die gesetzliche Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehme, die die Versorgungseinrichtungen der Freien Berufe nicht abbilden müssten.

Auch eine vermeintliche Gleichbehandlung im Sinne einer „Einheitsrente“ sei kein Fortschritt, sondern ein riskanter Umbau der ersten Säule der Alterssicherung. „Es ist daher mehr als ratsam, sich mit der Erwerbstätigenversicherung nicht romantisch, sondern realistisch auseinanderzusetzen“, so Henke. Nur so lasse sich prüfen, „welche Schritte in Anbetracht der finanziellen Herausforderungen des Rentensystems tatsächlich sinnvoll sind“.

Die ABV vertritt als Dachorganisation die berufsständischen Versorgungswerke von Ärztinnen, Zahnärzten, Apothekern, Architektinnen, Anwälten und weiteren Freien Berufen.

Weniger Leistungen und Facharztbesuche: Kanzleramtschef kündigt Kürzungen im Gesundheitssystem an

Kanzleramtschef Thorsten Frei hält Einschnitte im Gesundheitssystem für unausweichlich. »Klar ist auch, dass manche Leistungen entfallen müssen, um das Gesundheitssystem günstiger zu machen, was in anderen Ländern auch funktioniert«, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. »Wir werden deshalb nicht kränker.« Das werde zwar Widerstände hervorrufen, »aber wir müssen das im Interesse des Ganzen durchsetzen«.

Deutschland habe das weltweit teuerste Gesundheitssystem, die Bevölkerung sei aber nicht überdurchschnittlich gesund. Welche Leistungen gestrichen werden sollten, sagte Frei nicht.

Der CDU-Politiker bemängelte, »dass bei uns jeder in einer – naturgemäß – eher laienhaften Betrachtung selbst entscheidet, zu welchem Facharzt er geht«. Diese Entscheidung müsse ein Primärarzt, in der Regel der Hausarzt, übernehmen.

Auch die Pflegeversicherung werde eine »Riesenherausforderung«. Heute würden 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt. «Das wird künftig nicht mehr der Fall sein.« Der Anteil derer, die in stationären Einrichtungen versorgt werden müssen, werde aller Voraussicht nach steigen, sagte der Kanzleramtschef.

Krankenkassenbeiträge steigen ab Januar

Vor Weihnachten hatte bereits das aktuelle Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Bundestag und Bundesrat passiert. Die Ministerin wollte damit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für die Krankenkassen 2026 bei 2,9 Prozent des Bruttolohns halten. »Wenn wir gar nichts gemacht hätten, wäre der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf jeden Fall um 0,3 Prozentpunkte gestiegen«.

Mehrere Versicherer warnten jedoch früh, Warkens Sparpaket reiche nicht aus. Doch härtere Maßnahmen hätten sich womöglich schwer durchsetzen lassen. Die Krankenkassen reagieren unterschiedlich: Bei der Techniker Krankenkasse steigt der Zusatzbeitrag um 0,24 Prozentpunkte (auf 2,69 Prozent), die Barmer lässt den Beitrag unverändert (auf 3,29 Prozent). Eine Übersicht aller Krankenkassen und der aktuellen Tarife ab 2026 finden Sie hier

Ruhm hat seinen Preis!!! Berühmte Musiker sterben früher

Lohnt es sich, berühmt zu sein? Gesundheitlich eher nicht: Berühmte Sängerinnen und Sänger haben ein deutlich höheres Sterberisiko als ihre weniger bekannten Kollegen. Dabei ist wohl der Ruhm selbst der Übeltäter: Er scheint über die beruflichen Belastungen hinaus die Lebensdauer zu verkürzen. 

Frühe Hinweise deuten darauf hin, dass berühmte Musiker ein deutlich höheres Risiko für vorzeitigen Tod tragen als die Allgemeinbevölkerung. Studien berichten von einer bis zu dreifach erhöhten Sterblichkeit innerhalb von 2 bis 25 Jahren nach Erreichen von Ruhm, wobei auch Suizidraten deutlich höher liegen. Ein Teil des erhöhten Risikos lässt sich auf die beruflichen Belastungen von Musikern zurückführen: unregelmäßige Arbeitszeiten, finanzielle Unsicherheiten, soziale Isolation sowie höhere Raten von Angst, Depression und psychosozialem Stress. Gleichzeitig kann Ruhm selbst diese Risiken verstärken. Berühmte Musiker stehen unter ständiger Beobachtung, erleben gesellschaftliche Erwartungen und fühlen sich objektifiziert, was Depressionen, Angstzustände und ein erhöhtes Substanzmissbrauchsrisiko begünstigen kann. Frühkindliche Belastungen können diese Anfälligkeit zusätzlich verstärken.

Berühmt vs. weniger berühmt 

Vor diesem Hintergrund untersuchte die vorliegende Studie, ob Ruhm unabhängig von den beruflichen Belastungen die Sterblichkeit von Musikern erhöht.

Die Forschenden verglichen 324 berühmte Sängerinnen und Sänger mit der gleichen Anzahl weniger bekannter Künstler, die in Geschlecht, Nationalität, Ethnie, Musikgenre und Solo-/Bandstatus übereinstimmten. Die Analyse ergab, dass berühmte Musiker ein um 33 Prozent höheres Risiko hatten, frühzeitig zu sterben, als ihre weniger bekannten Kollegen. Das entspricht einer um 4,6 Jahre verkürzten Lebensdauer. Dabei zeigte sich, dass die erhöhte Sterblichkeit vor allem nach Erreichen einer gewissen Berühmtheit auftrat, was darauf hindeutet, dass Ruhm an sich ein kritischer Wendepunkt für gesundheitliche Risiken ist. Psychosoziale Belastungen wie ständige öffentliche Aufmerksamkeit, Leistungsdruck und der Verlust von Privatsphäre können demnach psychische Probleme verstärken und ungesunde Bewältigungsstrategien begünstigen.

Interessanterweise wiesen Solo-Künstler ein höheres Sterberisiko auf als Mitglieder von Bands. Dies könnte auf die größere individuelle öffentliche Präsenz und die damit einhergehende emotionale Belastung zurückzuführen sein. Bands könnten emotionale und praktische Unterstützung bieten, während Solo-Künstler stärker isoliert und belastet sind.

Auch die finanzielle Sicherheit und ein hoher sozioökonomischer Status konnten die erhöhte Mortalität nicht auffangen.

Welche Mechanismen sind ursächlich?

Die Forschenden sehen mehrere mögliche Mechanismen hinter dem Effekt: Ruhm selbst könnte direkt gesundheitsschädlich sein – etwa durch Stress, ungesunde Lebensweise oder Substanzmissbrauch. Alternativ könnten bestimmte Charaktereigenschaften oder frühkindliche Erfahrungen sowohl das Erlangen von Ruhm als auch ein höheres Sterberisiko bewirken. Weitere Studien seien notwendig, um diese Zusammenhänge zu klären, raten die Forschenden.

Auswirkungen auf „normale Menschen“

Für die Praxis bedeuten die Ergebnisse, dass gezielte gesundheitliche Unterstützung und Präventionsmaßnahmen für Menschen im Rampenlicht sinnvoll sein könnten.

Aber die Erkenntnisse sind nicht nur für Musiker relevant: Berühmte Persönlichkeiten dienen oft als Vorbilder und prägen das Verhalten der Öffentlichkeit. Ein besseres Verständnis der Risiken von Ruhm könnte helfen, gesundheitliche Strategien zu entwickeln, die sowohl prominente Personen als auch die Gesellschaft insgesamt schützen, vermuten die Autorinnen und Autoren abschließend.

 

Originalpublikation:
Hepp J, Heine C, Schliebener M, et al, The price of fame? Mortality risk among famous singers, J Epidemiol Community Health Published Online First: 25 November 2025.
doi: 10.1136/jech-2025-224589

Privatanteile steigen weiter – bei Arzt- und Zahnarztpraxen

Im Jahr 2023 erzielten Arztpraxen in Deutschland nur noch 67 Prozent ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung – der niedrigste Wert seit 2000. Parallel stieg der Anteil der Privatabrechnung auf 28 Prozent. Bei Zahnarztpraxen ist der Privatanteil auf 47,2 Prozent gestiegen.

Laut einer Meldung des Statistischen Bundesamtes zeigen die Zahlen seit Jahren einen Trend sinkender Kasseneinnahmen und steigender Privateinnahmen. Als ein wesentlicher Treiber gilt der anhaltende Zuwachs reiner Privatpraxen, deren Anteil 2023 bei 6,5 Prozent lag (2022: 5,4 Prozent; 2021: 3,8 Prozent).

Auch innerhalb der Praxen, die weiterhin GKV-Leistungen abrechnen, verschiebt sich die Balance: Sie kamen 2023 im Schnitt nur noch auf 70,3 Prozent Kasseneinnahmen (2022: 73,6 Prozent), während der Privatanteil auf 25,0 Prozent stieg.

Zahnarztpraxen: Privatanteil auf 47,2 Prozent gestiegen

Für die Zahnmedizin bestätigt die Statistik erneut eine Entwicklung, die der Berufsstand seit Jahren beobachtet: Der Anteil der Einnahmen aus Kassenabrechnung sank 2023 leicht auf 51,0 Prozent (2022: 51,7 Prozent). Gleichzeitig legten die Einnahmen aus Privatabrechnung weiter zu und stiegen von 45,1 Prozent auf 47,2 Prozent. Damit erzielen Zahnarztpraxen weiterhin einen deutlich höheren Privatanteil als ärztliche Praxen insgesamt.

Im Vergleich dazu hatten psychotherapeutische Praxen anteilig deutlich mehr Einnahmen aus Kassenabrechnung als Arzt- und Zahnarztpraxen. Bei ihnen stammten 88,7 Prozent aus Kasseneinnahmen und nur 7,5 Prozent aus Privateinnahmen. Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich auch hier die Anteile leicht zugunsten der Privateinnahmen verschoben (2022: 89,2 Prozent Kasseneinnahmen, 7,2 Prozent privat).

Fachgebiete im Vergleich: Dermatologie versus Kinder- und Jugendmedizin

Besonders hohe Privatabrechnungsanteile verzeichneten 2023 dermatologische Praxen (52,3 Prozent), gefolgt von Orthopädie/Unfallchirurgie (47,2 Prozent), chirurgischen Fachgebieten (46,8 Prozent) sowie Urologie (45,5 Prozent). Deutlich darunter liegen traditionell stark GKV-geprägte Bereiche wie Allgemeinmedizin (12,8 Prozent), Neurologie (13,4 Prozent) oder Kinder- und Jugendmedizin (15,5 Prozent).

Zur Methodik: Basis der Auswertung ist die jährliche Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, eine bundesweite Stichprobenerhebung bei bis zu 7 Prozent der Praxen. Sie erfasst Einnahmen nach Art der Abrechnung auf Ebene rechtlich selbstständiger Einheiten wie Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ.

21 Tote nach Narkosen in Praxen

In den vergangenen zehn Jahren sind laut Report Mainz mindestens 21 Patientinnen und Patienten nach Vollnarkosen in Arztpraxen gestorben, weil grundlegende ärztliche Standards missachtet wurden – darunter mehrere Kinder. Fachgesellschaften und Juristen fordern nun strengere Kontrollen und ein Ende riskanter Narkosen außerhalb von Kliniken.

Ein besonders tragischer Fall ist der der sechsjährigen Sophia. Sie sollte wegen Karies unter Vollnarkose behandelt werden – und starb wenige Tage später. Wie Report Mainz berichtet, war der Narkosearzt zum Zeitpunkt der sogenannten Narkoseausleitung offenbar nicht im Behandlungsraum anwesend. Ein Gutachten, das der Redaktion vorliegt, kommt zu dem Schluss, der Arzt habe in dieser kritischen Phase Beratungsgespräche mit anderen Patienten geführt. Als er zurückkehrte, habe das Herz des Mädchens bereits mehrere Minuten stillgestanden.

„Gesunde Patienten müssen eine Vollnarkose überleben“

Auch im Fall einer 63-jährigen Patientin, die 2023 nach einer Zahnbehandlung unter Narkose starb, sah das Landgericht Osnabrück schwerwiegende Pflichtverletzungen. Der Narkosearzt wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er ein veraltetes Narkosegerät ohne Prüfung eingesetzt und die Patientin nicht standardgerecht überwacht hatte.

Nach Einschätzung des Anästhesisten und früheren Klinikdirektors Prof. Uwe Schulte-Sasse sind solche Fälle vermeidbar. „Gesunde Patienten, kleine Eingriffe – diese Patienten müssen eine Vollnarkose überleben“, sagt er. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass Ärztinnen und Ärzte sich an die etablierten Standards hielten.

Wirtschaftlicher Druck als Ursache

Warum solche Standards dennoch missachtet werden, erklärt der Itzehoer Richter Tim Neelmeier, der mehrere Fälle juristisch begleitet hat, mit wirtschaftlichen Anreizen: „Standardunterschreitungen sind hier wirtschaftlich motiviert. Ärzte haben ein Interesse, möglichst viele Patienten in kurzer Zeit zu behandeln – oft mit zu wenig Personal.“ Im Vergütungssystem werde die Durchführung einer Narkose bezahlt, nicht aber deren Qualität.

Kontrollen gebe es praktisch keine, kritisiert Neelmeier weiter: „Ich würde so weit gehen zu sagen, in Deutschland wird jeder Imbiss engmaschiger kontrolliert als eine Arztpraxis.“

Fachgesellschaften fordern gesetzliche Standards

Auch die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) fordern Konsequenzen. In einer gemeinsamen Erklärung rufen sie das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, die Mindeststandards für anästhesiologische Arbeitsplätze verbindlich im Gesetz zu verankern.

Neelmeier fordert zusätzlich, dass Kassenärztliche Vereinigungen künftig die Einhaltung dieser Standards kontrollieren – andernfalls müssten Vollnarkosen in Arztpraxen ganz verboten werden.

Ministerium sieht keinen Handlungsbedarf

Unterstützung erhält er von Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen, der die Ärzteschaft in die Pflicht nimmt: „Wenn die große Zahl dieser schrecklichen Todesfälle nicht verhindert werden kann, muss man sich fragen, ob Narkosen unter solchen Umständen überhaupt noch zulässig sind – insbesondere bei Kindern.“

Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf bestehende Regelungen und sieht derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. In anderen Ländern gelten deutlich strengere Vorgaben: In Großbritannien etwa sind Vollnarkosen in Zahnarztpraxen seit fast 25 Jahren verboten.

 Autor: mm © änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG Quelle: https://www.aend.de/article/237355

ZIBS-Goldsammelaktion 2025

 

 

 

Bernadette Speicher, die Leiterin Familienangebote vom Bunten Kreis Rheinland e.V. freute sich am 12. November sehr über die Besucher von der ZIBS beim Team Bonn, Dr. Juliane Svanström, Dr. Anke Rebstein und Dr. Bernhard Feuereisen. Sie dankte den Praxen und natürlich den Patienten, von denen das Zahngold stammt, sehr herzlich für ihren Einsatz für die Goldsammelaktion, die auch von Kulzer GmbH unterstützt wurde: „Wir unterstützen Familien mit zu früh geborenen, schwer kranken Kindern und Kindern mit Beeinträchtigung. Mit unserer Sozialmedizinischen Nachsorge begleiten wir den Übergang von der Klinik ins häusliche Umfeld, helfen Familien in ihrer aktuellen Lebenssituation, koordinieren notwendige Hilfen und mehr. Darüber hinaus organisieren wir Ferienfreizeiten speziell für Kinder mit Beeinträchtigung und ihre Geschwister. Viele unserer Projekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert.“

 

 

 

 

Am 21. November wurden Dr. Svanström, Dr. Maren Pannen und Dr. Feuereisen ebenso herzlich von Ursula Nichol, Fachärztin für Kinderheilkunde und Geschäftsgeschäftsführerin Dr. Ehmann Kinderhaus gGmbH im Kinderhaus in Siegburg begrüßt. Dort gibt man Kindern und Jugendlichen mit komplexer Behinderung ein Zuhause, betreut, pflegt und fördert sie, damit sie sich ganz nach ihren Möglichkeiten entwickeln können. Dabei stehen die Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit, das größtmögliche Wohlbefinden und ein möglichst hohes Maß an Selbständigkeit im Mittelpunkt.

Dr. Juliane Svanström erklärte abschließend ihre Motivation: „ Wir freuen uns sehr, regional kranke Kinder und Ihre Eltern mit unserer Goldsammelaktion unterstützen zu können. Diese Aktion kommt auch im Praxisteam gut an und fördert das Verhältnis zu unseren Patientinnen und Patienten, denen mit Sicherheit  der meiste Dank gebührt.“

Copyright Text: Dr. Uwe Neddermeyer

 

 

Massive Datenschutzmängel bei Gesundheits-Apps

Forschende der Universität Bremen haben erhebliche Defizite beim Datenschutz vieler mobiler Gesundheitsanwendungen (mHealth-Apps) aufgedeckt: Viele Apps übermitteln bereits personenbezogene Daten, bevor die Nutzer ihre Zustimmung gegeben haben.

Das Forschungsteam um Dr. Mehrdad Bahrini vom Digital Media Lab der Universität Bremen untersuchte 20 populäre mHealth-Apps, die in Deutschland erhältlich sind. Mittels technischer Analysen und einer detaillierten Auswertung der Datenschutzrichtlinien überprüften die Wissenschaftler, wie transparent die Apps mit sensiblen Nutzerdaten umgehen – und ob sie tatsächlich den geltenden Datenschutzanforderungen entsprechen.

Alle untersuchten Apps sendeten Informationen in Drittländer

Das Ergebnis fällt deutlich aus: Mehrere Apps übermittelten personenbezogene Daten, darunter Werbe-IDs, bereits vor der Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer. Alle untersuchten Anwendungen sendeten Informationen zudem in Drittländer, vor allem in die USA, teilweise aber auch nach Australien, China, Schweden und Singapur. Rund 40 Prozent der Apps nutzten zusätzlich Server in Irland.

Ein manipulierendes Design verführt zu schnellen Klicks

Darüber hinaus fand das Team in sämtlichen Apps mindestens ein sogenanntes „Dark Pattern“ – also ein manipulierendes Designelement, das Nutzerinnen und Nutzer zur voreiligen Zustimmung verleitet.

Auch sprachlich zeigte sich laut der Untersuchung Nachbesserungsbedarf: In 10 von 16 Apps mit deutscher Benutzeroberfläche waren die Datenschutzrichtlinien ausschließlich auf Englisch verfügbar, häufig ohne klare Angaben zu konkreten Datenempfängern.

„Rechtliche Konformität allein reicht nicht aus, wenn Nutzerinnen und Nutzer nicht nachvollziehen können, was mit ihren Daten geschieht“, sagt Bahrini. Gerade im Gesundheitsbereich sei Vertrauen entscheidend – Datenschutz müsse daher nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch und nutzerorientiert gestaltet werden.

Die Autorinnen und Autoren fordern daher verbindliche Transparenzstandards für Datenschutzinformationen sowie Designrichtlinien zur Vermeidung manipulativer Einwilligungsdialoge. In künftigen Projekten plant das Bremer Team die Entwicklung automatisierter Analyseverfahren, die sowohl Entwicklerinnen und Entwickler als auch Aufsichtsbehörden bei der Bewertung von Gesundheits-Apps unterstützen sollen.

Die Studie „Transparency and Consent Challenges in mHealth Apps: An Interdisciplinary Study of Privacy Policies, Data Sharing, and Dark Patterns“ wurde auf dem European Symposium on Research in Computer Security (ESORICS 2025) vorgestellt – einer der weltweit führenden Konferenzen im Bereich Computersicherheit.

Früherkennung HPV-assoziierter Kopf-Hals-Tumoren durch Liquid Biopsy

Ein neuer Bluttest (HPV-DeepSeek) erkennt HPV-assoziierte Kopf-Hals-Tumoren bis zu zehn Jahre vor Symptombeginn mit hoher Sensitivität und Spezifität. Damit eröffnen sich erstmals Möglichkeiten der Früherkennung.

Laut Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) erkrankten in Deutschland im Jahr 2022 rund 13.200 Menschen neu an Krebs der Mundhöhle oder des Rachens (Männer: 14,7/100.000; Frauen: 6,1/100.000, altersstandardisiert). Das humane Papillomavirus (HPV) verursacht dabei einen erheblichen Anteil der Oropharynxkarzinome. Anders als beim Zervixkarzinom existiert für diese Tumoren bislang kein etabliertes Screening. Die Diagnose erfolgt daher häufig erst in fortgeschrittenen Stadien, wenn Symptome auftreten und bereits eine lymphogene Metastasierung vorliegt. Dies erschwert die Therapie erheblich und geht mit einer erhöhten Morbidität einher.

Studie zur frühen Erkennung von HPV-Tumor-DNA

Vor diesem Hintergrund untersuchte ein Forschungsteam des Mass General Brigham Health Systems in Boston, ob zirkulierende HPV-Tumor-DNA (ctHPVDNA) mittels einer neu entwickelten Liquid-Biopsy-Technologie detektiert werden kann, lange bevor ein klinisches Oropharynxkarzinom manifest wird. Die Studie wurde im ‚Journal of the National Cancer Institute (JNCI)‚ publiziert.

Blutprobenanalyse mittels neuer Sequenzierungstechnologie

Die Untersuchung basierte auf 56 Plasmaproben aus der Mass General Brigham Biobank in einem Fall-Kontroll-Design. Eingeschlossen wurden 28 Patienten, bei denen 1,3 bis 10,8 Jahre später ein HPV-assoziiertes Oropharynxkarzinom diagnostiziert wurde, sowie 28 alters- und geschlechtsgematchte Kontrollpersonen.

Die Proben wurden verblindet mit einem neu entwickelten HPV-Vollgenom-Sequenzierungsassay (Liquid Biopsy) sowie mit einem validierten HPV-Antikörpertest analysiert. Zusätzlich kam ein maschinelles Lernmodell zum Einsatz, das in einer unabhängigen Kohorte von 306 Fällen und Kontrollen trainiert und getestet wurde.

Hohe Nachweisrate von HPV-Tumor-DNA Jahre vor der Diagnose

In den prädiagnostischen Proben von Patienten mit späterem Oropharynxkarzinom war ctHPVDNA in 22 von 28 Fällen nachweisbar (Sensitivität 79 %). Alle Kontrollproben blieben negativ (Spezifität 100 %). Der früheste Nachweis von ctHPVDNA erfolgte 7,8 Jahre vor Diagnosestellung.

Die diagnostische Genauigkeit erreichte ihren Höhepunkt innerhalb von vier Jahren vor der Diagnose und übertraf in diesem Zeitraum die Nachweisrate des HPV-Antikörpertests (p = 0,004).

Durch den Einsatz des maschinellen Lernmodells konnte die Sensitivität auf 27 von 28 Fällen gesteigert werden (96 %), bei einer maximalen Nachweiszeit von 10,3 Jahren vor der klinischen Diagnose.

Fazit – ctHPVDNA als vielversprechender Biomarker für die Früherkennung

Die Ergebnisse belegen, dass ctHPVDNA ein hochspezifischer Biomarker für die frühe Detektion HPV-assoziierter Oropharynxkarzinome ist. In Kombination mit bestehenden serologischen Tests könnte dieses Verfahren einen entscheidenden Fortschritt in der Früherkennung darstellen.

Aktuell werden die Ergebnisse in einer weiteren, von den National Institutes of Health (NIH) geförderten Untersuchung überprüft, die mehrere hundert Proben aus der Prostate, Lung, Colorectal and Ovarian (PLCO) Cancer Screening Trial des National Cancer Institute einbezieht. Das geht aus der begleitenden Pressemitteilung des Gesundheitsverbunds Mass General Brigham hervor.