NRW plant Bachelor für die Zahnmedizin. Durchgefallen? Zur Belohnung gibt‘s den Bachelor !!!

In Nordrhein-Westfalen sollen Studenten, die die Zahnärztliche Prüfung Z3 nicht bestanden haben, künftig einen „integrierten Bachelor“ bekommen. Bundeszahnärztekammer und Verbände kritisieren den Plan scharf.

Zur Minderung des Fachkräftemangels sollen in Nordrhein-Westfalen auch die Hochschulen ihren Beitrag leisten. Als Lösung stellt sich die Landesregierung dabei aber nicht die Erhöhung der Studienplätze vor, sondern sie plant eine „Attraktivitätsoffensive für den Hochschulbereich“. Mit einem neuen Gesetzentwurf des „Hochschulstärkungsgesetzes“ will man unter anderem „durch studierendenfreundlichere Präzisierungen im Gesetzestext für mehr Transparenz“ sorgen, wie es im vorliegenden Referentenentwurf heißt.

Der Bachelor für die Zahnmedizin

Das 337 Seiten umfassende Papier enthält auch neue Regelungen für die zahnmedizinische Ausbildung in Nordrhein-Westfalen. Unter anderem soll ein „integrierter“ Bachelor eingeführt werden. In Paragraf 66 Abs. 1c heißt es „Die Universität verleiht Studierenden eines Studiengangs der Zahnmedizin …. einen Bachelorgrad, wenn sie den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (gem. ZApprO) oder die zahnärztliche Prüfung (gem. AOZ) nicht bestanden haben“.

Scharfe Kritik von Bundeszahnärztekammer und aus der Fachwelt

Der Gedanke, einen akademischen Grad für das Nichtbestehen einer Prüfung zu verleihen, trifft in der Standespolitik und universitären Fachwelt nicht gerade auf Gegenliebe. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich jetzt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK), die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V. (VHZMK), der Arbeitskreis für die Weiterentwicklung der Lehre in der Zahnmedizin (AKWLZ) und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) an die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen gewandt. Sie kritisieren die geplante Regelung als „Fehlanreiz“ und empfehlen „dringend, den Absatz 1c völlig zu streichen“.

Keine beruflichen Perspektiven für einen Bachelor

In der Begründung verweisen die Verbände auch auf den ungeklärten Status des im Gesetzentwurf aufgeführten Bachelor-Abschlusses: „Wir sehen gegenwärtig keine relevanten beruflichen Perspektiven für diese Bachelor. Selbst wenn sie anschließend ein postgraduales Masterstudium in der Zahnmedizin absolvieren, so muss dabei berücksichtigt werden, dass sich diese postgradualen Masterstudiengänge inhaltlich an Zahnärztinnen und Zahnärzte richten und das vermittelte Wissen ohne Approbation nicht umgesetzt werden kann.“

Qualität der Ausbildung wird gefährdet

Sorgen machen sich Bundeszahnärztekammer und die Verbände auch um die Qualität der Ausbildung. Sie schreiben:

„In der ZApprO (§3 Absatz 4 Satz 2) sind die ECTS-Punkte für das zehnsemestrige Zahnmedizinstudium Studium in einer Höhe von 300 ECTS ausgewiesen. Diese lässt sich im LHG nicht willkürlich und im Widerspruch zur ZApprO auf 180 ECTS verkürzen.“

Aufgrund der Unwägbarkeit zu erwartender verwaltungsgerichtlicher Verfahren besteht die ernsthafte Gefahr, dass die betreffenden Bachelor nach entsprechendem Masterstudiengang – gewissermaßen durch die „Hintertür“ – eine zahnärztliche Approbation anstreben werden, heißt es weiter. Das würde dem auch im geplanten Gesetz formulierten Qualitätsgedanken „diametral entgegenlaufen und darüber hinaus die Patientensicherheit ernstlich gefährden“.

ePA: „Täuschung von Patienten und Ärzten“

Kurz nach der Verkündung von Gesundheitsminister Lauterbach, er „sei schon im Gespräch mit Meta, Open AI und Google“, um den Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten der deutschen Bevölkerung für kommerziellen Zwecke zu ermöglichen, fand Ende November in Berlin der Jahreskongress der Freien Ärzteschaft statt, bei dem ganz andere Töne zu hören waren.

Prof. Dr. Kelber ( Bonn ):

„Tiefgrüne Schrumpelbananensoftware“

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber ( Bonn )  äußerte schwere Bedenken gegen die „ePA für alle“ in ihrer jetzt vorgestellten Form. Auf das Gesundheitswesen komme eine unvollständig getestete „tiefgrüne Schrumpelbananensoftware“ zu, die erst in den Praxen reifen solle.

Als „bekennender Fan der Digitalisierung“ kritisierte er Sicherheitslücken, veraltete Technikkomponenten, die zentrale Datenspeicherung und die jetzige Opt-out-Regelung. Man bräuchte einen „akuten Behandlungsplan und eine Langzeitbehandlung“ für das TI-Projekt. Er sehe aber weder bei der jetzigen noch bei möglichen zukünftigen Bundesregierungen, dass ein Umsteuern geplant sei.

Mit Blick auf die Sichtweise von Ärzten und Psychotherapeuten referierte Dr. Silke Lüder, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft, vor allem über neue juristische Fallstricke, weil die „ePA für alle“ die berufsrechtlich und strafrechtlich fixierte Schweigepflicht für Ärzte und Psychotherapeuten unter den Bedingungen der Opt-out-Regelung faktisch abschaffe. In Zukunft, so Lüder, könnten zwei Millionen Mitarbeiter des deutschen Gesundheitswesens durch die neuen Zugriffsregelungen einfach die ganze Krankengeschichte eines Bürgers lesen. „Nur nach dem Einlesen der Versichertenkarte in der Apotheke beim Einlösen eines E-Rezepts kann das ganze Team dort drei Tage lang alle Arztbriefe lesen. Ein Unding!“, so Lüder in Berlin.

Profit statt Benefit im Fokus?

Als Forschungsexperte äußerte sich Prof. Dr. Jürgen Windeler, bis vor kurzem Leiter des IQWIG (Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen) zur Behauptung der Politik, dass der künftige Datenberg aus den Versorgungsdaten der ePA einen Quantensprung für die medizinische Forschung erzeugen werde. „Bei Entscheidungen in einem Gesundheitssystem geht es in allererster Linie um die Frage, ob diese gesundheitliche Verbesserungen für die Betroffenen bringen. Die Vorteile sind gegen Nachteile (Nebenwirkungen) abzuwägen.“ Das sei mit Abrechnungsdaten und unsortierten ePA-Daten nicht möglich, so Windeler. Falsche Versprechungen brächten die Gefahr, Prozessverbesserungen zu vernachlässigen.

Verkauf der Daten an Monopolisten befürchtet

Alle Referenten kritisierten scharf die augenblicklich laufende Werbekampagne von Politik und Kassen für Versicherte und Öffentlichkeit. „Die Werbekampagne suggeriert, dass es bei der künftigen Krankheitsdatensammlung nur um die Verbesserung der medizinischen Behandlung gehe. Dabei zeige sich jetzt gerade, dass eher der Verkauf unserer Daten an die Monopolisten Meta, Open AI und Google das vorrangige Ziel sei“, so Lüder in Berlin. Die Allgemeinmedizinerin prangerte zudem an, dass sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammervorstand völlig unkritisch an der Werbekampagne beteiligten, statt sich aktiv um den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht und der grundrechtlich geschützten informationellen Selbstbestimmung der Bürger zu kümmern.

Quelle DZW:

ePA: „Täuschung von Patienten und Ärzten“

apoBank-Studie: Praxen und Apotheken unter Druck

Eine neue apoBank-Studie zeigt: Viele Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken stehen unter massivem Druck. Fehlendes Personal und hohe Bürokratie belasten die Arbeitsabläufe – Zeit für Verbesserungen bleibt kaum.

Fachkräftemangel
Fachkräftemangel, wachsende Bürokratie und volle Terminkalender bringen Deutschlands Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken zunehmend an ihre Grenzen. Laut einer aktuellen Umfrage der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) sehen knapp zwei Drittel der Heilberufler großen Optimierungsbedarf in ihren Arbeitsabläufen und Angeboten – doch Zeit und Ressourcen dafür fehlen. Besonders betroffen sind Hausärzte.

Praxen an der Kapazitätsgrenze
Hausärzte behandeln im Schnitt 1.400 Patienten pro Quartal. Es entfallen zwei Drittel der Arbeitszeit auf die medizinische Versorgung, Verwaltungsaufgaben beanspruchen weitere 18% sodass nur 3% der Zeit für strategische Praxisentwicklung bleiben. Zeit für Mitarbeiterführung (6%), Weiterbildung (5%) und Praxisentwicklung (3%) ist knapp.

Rund 30% der Hausärzte haben offene Stellen, 20% nehmen keine neuen Patienten mehr auf. Die Mehrheit der Praxen sieht Verbesserungsbedarf bei Leistungsangeboten (79%) und Arbeitsabläufen (75%).

Erschwerte Personalsuche
Mit knapp 1.300 Patienten pro Quartal liegt die Arbeitslast bei Fachärzten kaum darunter. Etwa 69% der Arbeitszeit wird für die Behandlung aufgewendet, Verwaltung beansprucht 16%. Hinzu kommen hohe Hürden bei der Personalgewinnung. Ein Viertel hat offene Stellen, 62% haben Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung. Optimierungspotenziale liegen in den Bereichen Patientenstammerweiterung, Leistungsangebot und Praxisausstattung.

Offene Stellen in Zahnarztpraxen
Zahnärzte sind am stärksten vom Personalmangel betroffen: Fast jede zweite Zahnarztpraxis sucht Mitarbeiter, wobei sich die Besetzung offener Stellen teils über Jahre hinzieht. Die Zeitverteilung in Zahnarztpraxen ähnelt stark der in Haus- und Facharztpraxen: Rund 68% der Arbeitszeit fließen in die Patientenbehandlung. Administrative Aufgaben nehmen mit 16% ebenfalls einen beträchtlichen Anteil ein.

Für die Betreuung der Mitarbeiter wird etwa 6% der Zeit aufgewendet, während für die eigene Fortbildung 4% und für die Praxisentwicklung lediglich 3% verbleiben. Das zeigt, dass auch zahnärztliche Praxisinhaber nur begrenzt Kapazitäten für strategische Weiterentwicklung haben.

Apotheken: Bürokratie und Konkurrenz
Im Schnitt beraten Apotheken pro Quartal über 10.000 Kunden, von denen etwa 80% zur Stammkundschaft zählen. Für die Kundenberatung wird rund 43% der Arbeitszeit aufgewendet, während knapp ein Drittel in die Verwaltung fließt – deutlich mehr als in Arztpraxen. Für die Betreuung von Mitarbeitenden bleibt etwa 7%, für die strategische Entwicklung der Apotheke 6%.

Neben dem steigenden Verwaltungsaufwand kämpfen Apotheken vor allem mit dem Wettbewerbsdruck durch den Online-Versandhandel. Um Kunden zu gewinnen und langfristig zu binden, setzen 88% auf Botendienste und 65% auf neue pharmazeutische Dienstleistungen. Gleichzeitig macht der Fachkräftemangel die Situation schwieriger: Es haben 42% der Apotheken offene Stellen für angestellte Apotheker oder pharmazeutisch-technische Assistenten.

Offen für Innovationen
Die apoBank-Studie zeigt, dass Praxen und Apotheken trotz der Herausforderungen innovative Ansätze wie Botendienste oder digitale Prozesse nutzen. Es sind jedoch strukturelle Reformen und Entlastungen notwendig, um die ambulante Versorgung langfristig zu sichern.

Daniel Zehnich, Leiter des Bereichs Gesundheitsmarkt der apoBank, sagt zur Umfrage: „Den Bedarf nach Optimierung spiegeln uns die Befragten grundsätzlich in fast allen Bereichen, aber auch, dass dafür keine Zeit bleibt, und hier entsteht ein Teufelskreis, denn an den Arbeitsabläufen lässt sich in der Regel immer etwas tun, um mehr Ressourcen zu gewinnen.“

Hintergrund zur Studie
Die Befragung wurde vom 1. bis 25. Juli 2024 vom Marktforschungsinstitut DocCheck Insights (Köln) durchgeführt. Insgesamt nahmen 400 Heilberufler aus verschiedenen Fachbereichen teil. Schwerpunkte waren Themen wie Arbeitszeitverteilung, Personalprobleme und Verbesserungsmöglichkeiten.

Die apoBank ist Deutschlands führende genossenschaftliche Primärbank und der wichtigste Finanzdienstleister im Gesundheitswesen. Zu ihren Kunden zählen Angehörige von Heilberufen, Standesorganisationen, Berufsverbände, Gesundheitsversorgungseinrichtungen sowie Unternehmen im Gesundheitsmarkt. Die apoBank ist spezialisiert auf die Bedürfnisse des Gesundheitssektors.

Autor:
Dr. Nicole Schuster
Stand:
04.12.2024

Bilanz der Ampel-Koalition im Gesundheitswesen: Enttäuschte Erwartungen und dringender Reformbedarf

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wenig Hoffnung auf entscheidende Gesundheitsreformen in dieser Legislaturperiode. Zentral geplante Gesetze bleiben ungewiss, während drängende Probleme im Gesundheitssystem weiter ungelöst sind.

Bundesministerium für Gesundheit
Nach dem politischen Zerwürfnis in der Ampel-Koalition ziehen die Verantwortlichen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine ernüchternde Bilanz der vergangenen drei Jahre. Trotz zahlreicher Herausforderungen im Gesundheitswesen und einem allseits anerkannten Reformbedarf wurden bisherige Gesetzesinitiativen nur unzureichend umgesetzt. Wichtige Themen wie die Reform der Notfallversorgung, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz und das Digitalagenturgesetz stehen auf der Kippe, da aktuell keine politischen Mehrheiten für deren Verabschiedung in Sicht sind.

Fehlende Entbudgetierung und wirtschaftliche Entlastung für Hausärzte
Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen gilt seit langem als zentraler Ansatz, um Praxen zu entlasten und eine effektivere Versorgung sicherzustellen. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der KBV, betont, dass die Umsetzung dieser Maßnahme lediglich „wenige hundert Millionen Euro“ kosten würde. Doch auch diese vergleichsweise geringe Investition wurde in der bisherigen Legislaturperiode nicht priorisiert. Ebenso wurde eine Entlastung bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch eine Bagatellgrenze von 300 Euro nicht umgesetzt, obwohl diese Regelung sowohl Praxen als auch Krankenkassen erheblich administrativen Aufwand ersparen könnte, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

Krankenhausreform mit weitreichenden Folgen für die Versicherten
Im Kontext der Krankenhausreform weist Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, auf die finanzielle Belastung für Versicherte hin. Das IGES Institut prognostiziert einen Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge auf bis zu 50 Prozent in den kommenden Jahren. Dieser Anstieg könnte zu Leistungseinschränkungen für die Versicherten führen. Die hohe finanzielle Belastung und die gleichzeitig ungelösten strukturellen Probleme im Krankenhaussektor stellen das geplante Reformvorhaben infrage und verdeutlichen den umfassenden Handlungsbedarf.

Wichtige gesundheitspolitische Fragen bleiben unbeantwortet
Rückblickend resümierte Gassen die Gesetzesbilanz der Koalition als „dürftig“: Wichtige Reformen wie die Verbesserung der hausärztlichen Versorgung und die Digitalisierung wurden nur unzureichend adressiert. Einzig das Cannabisgesetz, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und kleinere Digitalisierungsansätze wurden umgesetzt, doch blieben die großen Strukturprobleme im Gesundheitswesen ungelöst.

Autor:
Nina Haußer
Stand:
08.11.2024

Geplantes Zertifizierungsverfahren für die Abrechnungs-Praxissoftware

Anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages rügt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) das geplante Zertifizierungsverfahren für die Abrechnungs-Praxissoftware.

Die KZBV unterstütze das mit dem GDAG verfolgte Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, stellte ihr stellvertretender Vorsitzender Dr. Karl-Georg Pochhammer klar. „Die vorgesehenen Maßnahmen müssen allerdings zu einem spürbaren Mehrwert für die Patientinnen und Patienten sowie die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte führen“, betonte er.

Das mit dem GDAG geplante Abrechnungsverbot gefährde jedoch die Existenz der Praxen und damit die Gesundheitsversorgung: „Die Hersteller von Praxissoftware sollen künftig ein neues Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Fällt das Produkt ihres Software-Herstellers durch, dürfen Zahnarztpraxen dieses nicht mehr nutzen; andernfalls laufen sie Gefahr, die von ihnen erbrachten Leistungen nicht mehr abrechnen zu dürfen.“

Die Praxen selbst hätten keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Software-Hersteller und infolge der vorgegebenen Frist nicht genug Zeit, um gegebenenfalls den sehr aufwendigen Prozess eines Softwarewechsels anzustoßen.

Die Terminvergabe gehört nicht in die Hände der Krankenkassen

Darüber hinaus schaffe die im GDAG vorgesehene Weiterentwicklung der digitalen Terminvergabe, die eine Normierung der Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen durch die KZBV vorsieht, einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten.

Pochhammer: „Die geplante Regelung lässt viele Punkte offen, etwa die Folgen für die freie Zahnarztwahl sowie Fragen des Datenschutzes und der Finanzierung. Sie bietet keinen erkennbaren Mehrwert für die Versorgung, sondern schafft nur zusätzliche Bürokratie für die Vertragszahnärzteschaft. Erst recht ist die Idee, Krankenkassen die Terminvermittlung zu überlassen, strikt abzulehnen. Der Aufbau von Parallel- und Doppelstrukturen ist weder wirtschaftlich, noch geeignet, begrenzte Behandlungskapazitäten besser auszuschöpfen. Die Terminvergabe ist grundlegende Aufgabe der Zahnarztpraxen.“

Die Stellungnahme der KZBV zum GDAG-Regierungsentwurf finden Sie auf der Website unter: KZBV – Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz.

Füllungstherapie im Blick

Innerhalb der Zahnheilkunde stellt die Füllungstherapie ein echtes Schwergewicht dar. Schließlich macht sie bei vielen Praxen einen wesentlichen Teil des Arbeitsalltags aus und zählt damit zum sogenannten Brot- und Buttergeschäft der Zahnmedizin. In Zahlen: Die Einzelleistungsstatistik im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung 2022 weist für die GKV eine Zahl von 44,9 Millionen Füllungen in Deutschland aus.

Neue Erkenntnisse sowie neue Regularien machen es für die Praxen dabei aktuell besonders attraktiv, sich mit bewährten und innovativen Materialien und Konzepten zu beschäftigen. Das sprichwörtliche Füllhorn an Möglichkeiten präsentiert vom 25. bis zum 29. März 2025 die Internationale Dental-Schau (IDS).

Zahnfarben, substanzschonend, haltbar

Bei der Füllungstherapie könnte es sich wohl um die älteste zahnmedizinische Disziplin überhaupt handeln. Immerhin konnten Forscher selbst bei aus dem Neolithikum stammenden Funden entsprechende Behandlungen dokumentieren. So berichtete etwa eine Publikation aus dem Jahr 2012 von einem 6.500 Jahre alten Unterkiefer aus Slowenien, in dem ein Eckzahn Spuren einer Füllung aus Bienenwachs aufwies. Auch heute noch kommen Wachse in Praxis und Labor zum Einsatz, etwa als kieferorthopädisches Wachs oder für Wax-ups. Als Füllungsmaterialien steht heute jedoch eine ganze Reihe anderer Werkstoffe bereit, die aufgrund ihrer verschiedenen Eigenschaften bei unterschiedlichen Indikationen überzeugen.

Großer Beliebtheit erfreuen sich die bei Patienten häufig als Kunststofffüllungen bekannten Komposite. Neben ihrer zahnfarbenen Anmutung bringen sie eine lange Haltbarkeit von rund zehn Jahren mit und ermöglichen darüber hinaus eine substanzschonende Arbeitsweise – ein Aspekt, der vielen Patienten wichtiger ist, als man womöglich zunächst denkt. Was ihren Indikationsbereich betrifft, so lieferte erst kürzlich eine vielbeachtete S3-Leitlinie mit dem Titel „Direkte Kompositrestaurationen an bleibenden Zähnen im Front- und Seitenzahnbereich“ aktualisierte Empfehlungen.

Starke Empfehlungen sprechen die Autoren sowohl für die Verwendung direkter Kompositmaterialien zur Restauration von Defekten der Klassen III und IV als auch für die Anwendung direkter Kompositmaterialien für Zahnformkorrekturen im Frontzahnbereich aus. Ebenfalls interessant: Ein starker Konsens besteht für die Empfehlung zur Politur von Kompositrestaurationen, um eine Oberflächenvergütung und eine Reduktion der Plaqueanlagerung zu erreichen. Wer sich also auf der Suche nach Optimierungspotenzial in der Füllungstherapie durch die Messehallen bewegt, für den kann es sinnvoll sein, den Blick auf Polierscheiben, -spitzen und -bürstchen auszuweiten.

Komposite selbst stehen der Praxis sowohl in Varianten für den Einsatz in der Mehrschicht-Technik als auch für die Bulkfill-Technik zur Verfügung. Auf der IDS lässt sich nicht nur die gesamte Palette entsprechender Materialien in Augenschein nehmen, daneben können die ebenfalls benötigten Adhäsiv- und Matrizensysteme sowie Polymerisationslampen verglichen und bewertet werden.

Füllungen ohne Adhäsiv

Ohne den Einsatz von Adhäsiven lassen sich Glasionomerzemente (GIZ) applizieren, sie haften auf chemische Weise direkt an der natürlichen Zahnsubstanz. Daraus ergibt sich ein vereinfachtes Handling, bei dem außerdem auf Materialschichtung verzichtet werden kann. Ein weiterer Vorteil: Glasionomerzemente geben Fluorid an ihre Umgebung ab und entfalten somit eine kariostatische Wirkung.

Da diese Vorteile allerdings auch mit einer geringeren Haltbarkeit einhergehen, stellen sie insbesondere für provisorische Versorgungen, beispielsweise in der Kinderzahnheilkunde, eine attraktive Option dar. Hinzu kommt der Einsatz bei kleinen bis mittelgroßen kautragenden Füllungen der Klassen I und II sowie im Zahnhalsbereich (Klasse V).

Technische Weiterentwicklungen in den vergangenen Jahren haben neben den klassischen Glasionomerzementen bereits hochvisköse und kunststoffmodizierte Varianten hervorgebracht. Ein weiter vereinfachtes Handling (Stopfbarkeit) oder verbesserte mechanische Eigenschaften zählen hier zu den wesentlichen Fortschritten. Einen vollständigen Überblick über die verschiedenen bewährten Materialvarianten hält die IDS bereit.

Vorteile aus beiden Welten

Wer sich die jeweiligen Stärken von Glasionomerzementen und Kompositen vergegenwärtigt, der kann leicht auf den Gedanken kommen: Warum nicht die Vorteile aus beiden Welten vereinen? Diesem Ansatz folgen gleich zwei Materialklassen: Kompomere und selbstadhäsive Komposit-Hybrid-Kunststoffe. Letztere haben trotz vielversprechender Eigenschaften aufgrund ihres Neuheitenstatus noch keinen flächendeckenden Einsatz in der Praxis erfahren. Kompomere hingegen sind in der Kinderzahnheilkunde bei Klasse-II-Füllungen im Seitenzahnbereich zum Standardmaterial avanciert – die nötige Kooperation der jungen Patienten vorausgesetzt.

Bereits am Namen lässt sich erkennen: Hier handelt es sich um ein Hybridmaterial an der Schnittstelle von Komposit und Glasionomerzement. Ebenso wie Komposite müssen auch Kompomere lichtgehärtet werden. Zusätzlich weisen sie jedoch eine chemische Selbsthärtung auf. Neben Milchzahnkavitäten sind Kompomere hauptsächlich für die Versorgung von Zahnhalsdefekten oder Klasse-III-Frontzahnkavitäten indiziert.

Fazit für die Praxis

Um die aktuellen Herausforderungen in der Füllungstherapie adäquat zu beantworten, stehen der zahnärztlichen Praxis eine Reihe verschiedener Materialien sowie dazugehörige Hilfsmittel rund um Polymerisation, Politur und Co. zur Verfügung. Ein umfassender Abgleich bewährter und neuer Werkstoffe lässt sich besonders gut auf der IDS 2025 vornehmen. Denn hier besteht die Möglichkeit, die gesamte Bandbreite an Anbietern und Produkten kennenzulernen und einzelne Optionen auf die Relevanz für die eigene Praxis hin zu prüfen.

Marius Urmann, Bad Homburg

Bürokratieaufwand in Praxen ist unzumutbar

Ärzte und Patienten in Deutschland leiden zunehmend an der Bürokratielast in Arztpraxen, so eine aktuelle Umfrage. Und 73 Prozent der Befragten empfinden den Bürokratieaufwand dort als zu hoch.

Ärzte und Patienten in Deutschland leiden immer mehr an der Bürokratielast in Arztpraxen, ergab eine aktuelle YouGov Umfrage im Auftrag des Health-Tech-Unternehmens Nelly. Und 73 Prozent der Befragten erachten demnach den Bürokratieaufwand als zu hoch. Gleichzeitig kritisieren 65 Prozent, dass die Politik nicht genug für die Digitalisierung im Gesundheitswesen unternimmt. Das Berliner Startup-Unternehmen Nelly und YouGov wollen mit ihrer Umfrage Einblicke in die Zufriedenheit der Deutschen mit der Digitalisierung in Arztpraxen geben. Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.248 Personen zwischen dem 26. und 29.07.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind nach Angaben von Nelly repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Auf die Frage: „Denken Sie, dass die Politik genug tut, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben?“ antworteten 45 Prozent mit „eher nicht“ und 19 Prozent mit „Nein, auf keinen Fall.“ Und auf die Frage: „Und wie empfinden Sie den Bürokratieaufwand in Arztpraxen?“ antworteten 43 Prozent mit „eher hoch“ und 30 Prozent mit „sehr hoch.“

Viele Ärzte würden zwar den Bedarf an digitalen Lösungen erkennen, die Umstellung gestalte sich in der Praxis aber schwieriger als erwartet, heißt es bei Nelly dazu weiter. Das habe ernste Konsequenzen: Termine würden seltener vergeben, Wartezeiten verlängerten sich und das Konfliktpotenzial zwischen Personal und Patienten steige.

Patienten bemerken fehlenden Einsatz der Politik

„Die Menschen verstehen die Herausforderungen der Ärzte. Trotzdem haben sie genug von langen Wartezeiten und Stress beim Arzt“, erklärt Niklas Radner, Mitbegründer und CEO von Nelly. Zusammen mit seinem Team um Dr. Tobias Heuer, Laurids Seibel, Lukas Eicher und Rasmus Schulz erkannte er, dass Praxen die Digitalisierung selbst in die Hand nehmen müssen. „Auf die Politik zu hoffen, bringt nicht die nötigen Fortschritte. Die digitale Transformation muss praktisch umsetzbar sein: ohne große Investitionen und ohne, dass der Praxisalltag umgestellt werden muss“, kommentiert Radner.

Aus der Umfrage geht außerdem hervor, dass auch Patienten zunehmend die Konsequenzen zu spüren bekommen. Ein Großteil der Befragten sieht demnach das Problem in der Politik, die nicht genug unternehme, um den digitalen Wandel voranzutreiben. Dabei wollten Praxen ihre Angestellten nicht mit neuer Technik überfordern, aber es sei gerade der Bürokratie- und Verwaltungsaufwand, der so viel Stress in ihren Arbeitsalltag bring – und sich letztlich auch auf die Patienten auswirke, heißt es.

Das Berliner Startup Nelly konzentriert sich auf die Digitalisierung administrativer Prozesse in Arztpraxen. Es zielt nach eigenen Angaben darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Ärzte, medizinisches Personal und Patienten zu minimieren.

Amalgam-Ausstieg endgültig beschlossen

Mit der Annahme durch den Rat Ende Mai wurde der Amalgam-Ausstieg in der EU ab Januar 2025 endgültig beschlossen. Das Europäische Parlament hatte bereits am 10. April mit einer Mehrheit von 98 Prozent zugestimmt. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Rechtsakt nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft.

Mit durchschnittlich 0,6 Gramm pro Füllung und einem Gesamtverbrauch von 40 Tonnen Quecksilber pro Jahr ist Dentalamalgam die größte verbleibende Verwendung von Quecksilber in der EU und trägt zudem erheblich zur Umweltverschmutzung bei. Die Verwendung von Amalgam ist nicht nur ein lokales Problem, sondern eine internationale Bedrohung, da die Quecksilberverschmutzung über die Luft- und Wasserwege grenzüberschreitend ist.

Gewässer in der EU mit Quecksilber kontaminiert

Die Umweltbedingungen sind bereits alarmierend: 40 Prozent der Oberflächengewässer in der EU sind mit Quecksilber kontaminiert, was eine Gefahr für Vögel und Meeressäugetiere darstellt, die sich von kontaminierten Fischen oder Schalentieren ernähren, und auch den menschlichen Verzehr von Fisch gefährdet.

Florian Schulze, Leiter der IG Umwelt Zahnmedizin und Direktor des European Networks for Environmental Medicine zeigt sich erleichtert: „Dentalamalgam besteht zu 50 Prozent aus hochgiftigem Quecksilber und gefährdet sowohl Patienten als auch Zahnärzte und zahnärztliche Fachkräfte. Vor allem junge Frauen sollten keine Quecksilberdämpfe einatmen und damit ihr Baby oder eine zukünftige Schwangerschaft gefährden. Alternativen sind bewährt, kostengünstig, sicher, ebenso haltbar und vor allem zahnfreundlicher.“

Die Verordnung sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam in der Union nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
  • In Mitgliedstaaten, in denen Dentalamalgam das einzige Material ist, das nach nationalem Recht zu mindestens 90 Prozent öffentlich erstattet wird, und in denen eine solche Erstattung für quecksilberfreie Alternativen ab dem 1. Januar 2025 noch nicht möglich ist darf Dentalamalgam bis zum 30. Juni 2026 für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden, um die sozioökonomischen Auswirkungen der schrittweisen Abschaffung von Zahnamalgam, insbesondere für Patienten mit geringem Einkommen, zu begrenzen. Die Mitgliedstaaten sollten begründete Erklärungen für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung vorlegen.
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist der Export von Dentalamalgam verboten und ab dem 1. Juli 2026 sind auch der Import und Herstellung von Amalgam verboten. Ausgenommen hiervon sind die Einfuhr und die Herstellung von Zahnamalgam für bestimmte medizinische Zwecke.
  • Bis zum 31. Mai eines jeden Kalenderjahres müssen Importeure und Hersteller von Dentalamalgam ihrer zuständigen Behörde für das vorangegangene Kalenderjahr die Menge des von ihnen eingeführten oder hergestellten Dentalamalgams melden.
  • Bis zum 31. Dezember 2029 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht erstatten, ob es notwendig ist, die Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Dentalamalgam beizubehalten.

Hauptproblem der Freiberufler bleibt die Personalnot

Die Arbeitslosigkeit steigt wieder, für Freiberufler bleibt jedoch der Fachkräftemangel mit Abstand das größte Problem. Das zeigt eine neue Umfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB).

„Der Fachkräftemangel ist für die Freien Berufe das größte Problem“, bekräftigte BFB-Präsident Friedemann Schmidt mit Verweis auf eine Umfrage unter den BFB-Mitgliedsorganisationen zwischen 19. März und 9. April 2024.

„Für mehr als die Hälfte der teilnehmenden Organisationen war dies der problematischste Aspekt von sechs“, führte Schmidt aus. Als zweitgrößtes Risiko für die Freien Berufe stuften die Befragten bürokratische Belastungen ein: Rund ein Drittel sahen hier eine gravierende Herausforderung. Auf Position drei rangierte der Vertrauensverlust durch geringer gewordene Verlässlichkeit politischer Entscheidungen, für jeden Zehnten eine zentrale Belastung. Als vergleichsweise weniger problematisch nehmen die Freiberufler dagegen steuerliche Belastungen (Rang vier), zu hohe Energiekosten (Rang fünf) und eine unzureichende Infrastruktur (Rang sechs) wahr.

Fachkräftemangel und bürokratische Belastungen sind zu Dauerproblemen geworden

„Der Fachkräftemangel und bürokratische Belastungen haben sich als Dauerprobleme verfestigt, zudem steigt die Verunsicherung, fehlt Planungssicherheit“, erklärte Schmidt. Beim Fachkräftemangel gelte es, alle verfügbaren Potenziale zu heben: „Hier sollten wir auch die junge Generation in den Blick nehmen. Wir brauchen nicht nur eine frühzeitigere, breitere Berufsorientierung, die auch vorurteilsfrei den Weg in die Selbstständigkeit aufzeigt. Wir müssen auch dafür sorgen, dass mehr junge Menschen überhaupt einen Schulabschluss machen, und die Zahl der Ausbildungsabbrüche nach unten drücken.“

Gerade bei uns Freien Berufen würden Fachkräftemangel und Bürokratiebelastungen ineinandergreifen. „Wir brauchen einen beherzten Bürokratieabbau, auch um in puncto Personalnot die Ressource Zeit zu schonen, damit wir Freie Berufe uns um unsere Patientinnen, Mandanten, Klientinnen und Kunden kümmern können, statt administrativen Aufwand zu betreiben“, forderte Schmidt. Damit die Freien Berufe ihre Potenziale entfalten können, müssten überdies die Rahmenbedingungen verlässlich sein.