LSG München: Anspruch auf Kostenübernahme für Aligner/Invisalign-Methode wegen schwerster Behinderung Urteil vom 25.06.2024
Das Landessozialgericht (LSG) Bayern hat mit Urteil vom 25.06.2024 (Az.: L 5 KR 364/22) den Anspruch eines gesetzlich versicherten Patienten auf Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung mittels sog. Aligner/Invisalign-Methode im Einzelfall bejaht, wenn konventionelle Methoden (wie eine festsitzende Multiband-/Multibracket-Apparatur oder ein herausnehmbares FKO- Gerät) wegen einer schwersten Behinderung und einer schweren Kiefer- und Zahnfehlstellung sich […]