AG Dresden zur Berechnung DVT, IKD und präendodontischer Aufbaufüllung
Urteil vom 13.10.2023 In einem Verfahren zwischen einem zahnärztlichen Factoring-Unternehmen und einem Patienten hat das Amtsgericht (AG) Dresden die Entscheidungen getroffen, dass der Patient die Zahlung der DVT-Röntgenaufnahme, der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechneten präendodontischen Aufbaufüllung sowie der intrakoronalen Befundaufnahme (IKD) schuldete (Urteil vom 13.10.2023, Az.: 116 C 1333/22). Zur medizinischen Notwendigkeit der DVT-Röntgenaufnahme […]