ZIBS Altgoldsammelaktion 2026

Ein ganz besonderer Nachmittag!

Am Mittwoch, dem 29.4.2026 trafen sich Dr. Eva Kirchhoff, ZÄ. Bärbel Thon und ich zu einer ganz besonderen Mission. Wir durften, -einem Beschluss des ZIBS Vorstands folgend-,

eine Spende von immerhin 7.900,- € überbringen.

Glücklicher Empfänger ist die Jugendfarm Bonn e. V. in Bonn. Der Betrag stammt letztlich aus der Verwertung der Altgoldspenden unserer Patientinnen und Patienten. Die ZIBS Altgoldsammeldosen werden in den Praxen unserer Mitglieder aufgestellt und in unregelmäßigen Abständen, -organisiert durch die ZIBS-, der Scheideanstalt der Fa. Kulzer zugeführt.

Kulzer verzichtet, -im Falle einer gemeinnützigen Verwendung- , dankenswerterweise auf die sonst anfallenden Scheidekosten.

Wir wurden bei Traumwetter, pünktlich um 15:00h, durch die Vorstandsvorsitzende der Jugendfarm, Frau Andrea Steuernagel und die Assistentin des Vorstands der Einrichtung,

Frau Şirin Seitz, auf dem Gelände der Jugendfarm in Bonn Pützchen sehr freundlich empfangen.

Gemäß deren Empfehlungen trugen wir festes Schuhwerk und waren sehr gespannt. Wir wurden über das Gelände der Einrichtung geführt und kamen aus dem Staunen nicht mehr heraus. Was den Kindern und Jugendlichen dort geboten wird, ist einfach Klasse! Mitten im Gewerbegebiet von Bonn-Pützchen, -viele werden Pützchens Markt kennen!?-, liegt eine Oase für offene Kinderbetreuung!

Ein Gelände, dessen Größe wir weit unterschätz hatten. Dort brennt ein Lagerfeuer, mitten in Bonn-Pützchen! Dort leben Ponys, Esel, Schafe, Gänse, Enten und Hühner. Dort gibt es einen Teich. Dort werden mit alten Paletten, ausgemusterten Feuerwehrschläuchen und Altholz phantasievoll gestaltete „Gebäude“ vom „Knast“ bis zur „Elternfreien Bude“ Kunstwerke errichtet! -Einfach toll!-

Das Bemerkenswerteste aus meiner Sicht: Viele Kinder, keine Handys! Was mich zu der Frage an die Vorstandsvorsitzende führte: „Herrscht hier ein Handyverbot?“

Antwort: „Soweit ich weiß, gibt es hier kein Handyverbot.“ Handys sind erlaubt, -für Notfälle sinnvoll-, aber die Kinder „vergessen“ diese, weil der Alltag in der Jugendfarm einfach „spannender“ ist!

Wäre ich noch mal 10 Jahre alt, und eine Jugendfarm wäre in meiner Nähe, ich würde jeden freien Nachmittag dort verbringen wollen!

FAZIT: Mit unserer Spende von immerhin 7.900,00€ haben wir, -die ZIBS-, bzw. haben unsere Patientinnen und Patienten, ein wirklich tolles Projekt unterstützt!

Das Geld ist sehr gut eingesetzt!!!

Fridbert Müller für den Vorstand der ZIBS

 

Sonderauswertung des Zi

So viel verlieren einzelne Fachgruppen durch das Spargesetz

Dass mit dem GKV-Spargesetz auch den Vertragsarztpraxen Geld entzogen wird, ist klar. Doch mit wie viel Verlust müssen die Niedergelassenen konkret rechnen? Das hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) jetzt ausgerechnet. Eine Fachgruppe ist demnach mit Abstand besonders betroffen

Laut Spargesetz stehen für die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Versorgung ab kommendem Jahr insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro weniger zur Verfügung. Davon betreffen dem Zi zufolge 2,4 Milliarden die direkte Kürzung der Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. Das entspreche einem Minus von rund 5 Prozent im Vergleich zu 2025, hat das Institut berechnet. Im Schnitt würde damit jede der rund 100.000 Praxen in Deutschland etwa 24.000 Euro weniger von den Krankenkassen für die Behandlung von Patientinnen und Patienten erhalten.

Die Honorarkürzung wirkt sich unterschiedlich auf die einzelnen Fachrichtungen aus. Deshalb hat das Zi nach eigenen Angaben in einer Sonderauswertung die Abrechnungsdaten verschiedener Fachgruppen analysiert und abgeschätzt, wie sich die „Streichung kostenintensiver Sondervergütungen“ auf das GKV-Honorar in Euro im Jahr 2027 voraussichtlich auswirken wird. Konkret bilden die vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Abrechnungsdaten vom 4. Quartal 2024 bis 3. Quartal 2025 die Basis.

Größter absoluter Verlust bei den Radiologen

Demnach sind Radiologen mit einem Vergütungsausfall von rund 68.000 Euro pro Arzt besonders stark betroffen, gefolgt von Hals-Nasen-Ohren-Ärzten (-44.000 Euro), Phoniatern und Pädaudiologen sowie Fachärzten internistischer Fachrichtungen (-32.000 bzw. -31.000 Euro).

Überdurchschnittlich tangiert sind der Zi-Auswertung zufolge auch Neurologen (-26.000 Euro) und Orthopäden (-23.000 Euro). Diese Fachrichtungen seien vor allem deshalb so stark betroffen, weil deren Praxen besonders viele Patienten behandelt hätten, die von Hausärzten oder den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt worden seien. Psychiater sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten seien vom Wegfall der Zuschläge für die Kurzzeitpsychotherapie betroffen, Hausärzte und Kinderärzte insbesondere von pauschalen Kürzungen ihrer Vergütungen.

„Die Kürzungen entfallen ausschließlich auf Leistungen, die der Gesetzgeber erst vor Kurzem für besonders förderungswürdig hielt und daher finanziell aufgewertet hat. Die Änderungen bedeuten zum Teil erhebliche Eingriffe in die Praxisabläufe. Denn Praxen können auf diese Kürzungen kurzfristig oftmals nur durch Abbau von Personal reagieren, was in der Regel eine Verringerung des Termin- und Leistungsangebots der Praxen zur Folge hat“, sagt Zi-Vorsitzender Dr. Dominik von Stillfried.

Das Institut hat die Zahlen aus der Sonderauswertung verglichen mit den im Zi-Praxis-Panel zuletzt ausgerechneten Überschüssen je Praxisinhaber. Demnach ergibt sich mit den neu geplanten Kürzungen beispielsweise für Hausärzte bei unveränderter oder steigender Kostenstruktur der Praxen ein Einkommensverlust von rund fünf Prozent pro Arzt.

Besonders empfindlich trifft es demnach aber vor allem so manche Facharztgruppe, etwa die HNO-Ärzte mit Einkommenseinbußen von mehr als 20 Prozent, Orthopäden mit rund 11 Prozent und Neurologen mit rund 13 Prozent.

„Sollten die Vorhaben der Regierung so umgesetzt werden, wird anhand dieser Zahlen leicht nachvollziehbar, dass negative Effekte auf die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten nicht ausbleiben können. Denn: Praxisinhaber müssen mit deutlichen Anpassungen ihrer Kosten, etwa durch Personalabbau und reduzierte Öffnungszeiten, reagieren”, sagt von Stillfried.

Versorgungswerk fordert Millionen-Schadenersatz von früherem Direktor

Nach hohen Verlusten wegen fehlgeschlagener Investments fordert das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) Schadenersatz von seinem früheren Direktor. Beim Arbeitsgericht der Hauptstadt ist eine entsprechende Klage eingegangen, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Ein Gütertermin ist demnach für den 19. Juni geplant. 

Der Anwalt des gekündigten Direktors teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, man wolle sich während der Dauer des Verfahrens nicht zu Details äußern.

Nach Angaben der Gerichtssprecherin fordert das Versorgungswerk knapp 50 Millionen Euro von dem früheren Manager. Zuvor hatten „Tagesspiegel“ und die Agentur Bloomberg darüber berichtet. Erzielen die Beteiligten keine Einigung beim Gütetermin, muss das Gericht über die Klage entscheiden.

Ende Januar hatte das Arbeitsgericht die ordentliche Kündigung des Mannes bestätigt. Der Kläger habe seine Stellung als Direktor und in Leitungsgremien zahlreicher Beteiligungsunternehmen missbraucht, argumentierte das Gericht damals. Er habe sich in einen Interessenkonflikt begeben, worauf er das VZB nicht hingewiesen habe, obwohl er dazu verpflichtet gewesen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hintergrund der Kündigung bilden Kapitalanlagen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung von Zahnärzten und Zahnärztinnen. Wirtschaftsprüfer ermittelten nach Gerichtsangaben im vergangenen Jahr, dass die Anlagen wohl deutlich weniger wert sind als angenommen. Es wird eine Versorgungslücke von mehr als einer Milliarde Euro befürchtet. Grund dafür sollen riskante Anlagestrategien sein.

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat zu dem Fall Ermittlungen eingeleitet. Nach Angaben eines Behördensprechers wird der Anfangsverdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung geprüft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Warkens Spargesetz

Folgen des GKV-Spargesetzes

Knapp 9000 Euro weniger für jede Praxis

120 Millionen Euro weniger für Baden-Württembergs Praxen, im Schnitt rund 8.800 Euro pro Einrichtung: Die Kassenärztliche Vereinigung warnt vor erheblichen Honorareinbußen durch das GKV-Spargesetz.

Die geplanten Einschnitte durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz treffen die ambulante Versorgung in Baden-Württemberg empfindlich. Nach Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) stehen den Praxen künftig rund 120 Millionen Euro weniger für die Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen zur Verfügung. Umgerechnet auf die etwa 13.000 Einrichtungen im Land ergebe sich ein durchschnittlicher Honorarverlust von rund 8.800 Euro pro Jahr – je nach Fachgruppe könne das Minus sogar bis zu 11,2 Prozent betragen.

Die KVBW warnt vor einer Schieflage zwischen Praxen und Kliniken. „Es entsteht eine weitere, ungleiche Lastenverteilung“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende Dr. Karsten Braun. Dies untergrabe die Akzeptanz der Sparmaßnahmen – auch, weil gleichzeitig zentrale Finanzierungsfragen, etwa bei den Behandlungskosten für Bürgergeldempfänger, ungelöst blieben. Schon heute erbrächten die Praxen Leistungen im Wert von rund 250 Millionen Euro jährlich, die aufgrund der Budgetierung nicht vergütet werden.

Für die Jahre 2027 bis 2029 sieht der Gesetzentwurf weitere Begrenzungen vor. Preis- und Mengenentwicklungen sollen künftig an die Grundlohnsumme minus ein Prozent gekoppelt werden. Aus Sicht der KVBW bedeutet das angesichts steigender Kosten und Inflation ein zusätzliches reales Minus für die Praxen. „Das wird nicht folgenlos für die Patientenversorgung bleiben“, warnt die stellvertretende Vorsitzende Dr. Doris Reinhardt. Eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik der Kassen führe zwangsläufig zu einem „einnahmenorientierten Versorgungsangebot“.

Auswirkungen erwartet die KV auch bei der Terminvergabe. Mit der geplanten Abschaffung extrabudgetärer Vergütungen für über die Terminservicestellen vermittelte Patienten entfällt aus Sicht der KVBW ein wichtiger Anreiz für Praxen. „Jeder so angenommene Fall mindert dann nur das Honorar der Praxis“, so Reinhardt. Die Folge könnte eine Verschärfung der ohnehin angespannten Terminsituation sein.

Die KV habe ihre Mitglieder in einem Rundschreiben bereits auf die absehbaren wirtschaftlichen Belastungen hingewiesen und rät, Praxisstrukturen und Abläufe entsprechend anzupassen.

Gericht bestätigt Pflichtmitgliedschaft für Ruhestandsärzte

Niederlage für klagende Mediziner: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hält die Zwangsmitgliedschaft in der Landesärztekammer auch für nicht mehr berufstätige Ärztinnen und Ärzte für rechtens. Klägervertreter sehen dennoch Chancen in laufenden Verfahren zur Beitragsordnung.


Auch nicht mehr berufstätige Mediziner könnten jederzeit wieder ärztlich tätig werden. Eine vollständige Kontrolle durch die Kammer sei praktisch nicht möglich. Zudem sei die Kammer auf die Pflichtmitgliedschaft angewiesen, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen, argumentieren die Richter.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Pflichtmitgliedschaft von Ärztinnen und Ärzten in der Bayerischen Landesärztekammer auch im Ruhestand bestätigt. Mit seiner Entscheidung vom 14. April 2026 wies das Gericht zwei Popularklagen zurück und folgte damit im Wesentlichen der Argumentation von Staatsregierung und Kammer.

Und so begründen die Richter ihr Urteil: Auch nicht mehr berufstätige Mediziner könnten jederzeit wieder ärztlich tätig werden. Eine vollständige Kontrolle durch die Kammer sei praktisch nicht möglich. Zudem sei die Kammer auf die Pflichtmitgliedschaft angewiesen, um ihre Funktionsfähigkeit sicherzustellen, argumentieren die Richter. Auch die Expertise von Ruhestandsärzten werde benötigt und könne nur durch eine verpflichtende Einbindung gewährleistet werden. Schließlich sei es den Betroffenen zumutbar, auf ihre Approbation zu verzichten, wenn sie nicht mehr Mitglied sein wollten.

Der Internist und Rechtsanwalt Dr. Alexander von Paleske, der mehrere Dutzend Kläger vertritt, sieht das Urteil kritisch. Der Verfassungsgerichtshof habe sich „die Argumentation von Bayerischer Staatsregierung und Landesärztekammer zu eigen gemacht“, ohne die Erfahrungen anderer Bundesländer zu berücksichtigen. In Hessen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz gebe es bereits Modelle mit freiwilliger Mitgliedschaft für nicht mehr berufstätige Ärztinnen und Ärzte – diese seien vom Gericht jedoch nicht gewürdigt worden.

Der Mediziner Prof. Matthias Wjst spricht in einer ersten Reaktion auf das Urteil von einer Reihe nicht tragfähiger Argumente. So greife etwa das sogenannte Überwachungsargument zu kurz: Die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten hänge nicht von der Kammermitgliedschaft ab, schreibt Wjst. Auch das Funktionsfähigkeitsargument sei „zirkulär“ – dass eine Institution auf Pflichtmitgliedschaft ausgelegt sei, belege nicht deren verfassungsrechtliche Notwendigkeit, argumentiert der Jurist. Besonders deutlich fällt seine Kritik am Umgang mit der Approbation aus. Diese als Druckmittel zu verwenden, um die Mitgliedschaft zu sichern, sei rechtlich bedenklich und verkenne den Charakter der Approbation als staatlich verliehenes Berufsrecht.

Für die Kläger hat die Entscheidung dennoch nicht das Ende der Auseinandersetzung zur Folge. Von Paleske verweist darauf, dass der Verfassungsgerichtshof zwar die grundsätzliche Beitragserhebung für zulässig erklärt habe, ausdrücklich aber offenlasse, ob die konkrete Beitragsordnung der Bayerischen Landesärztekammer rechtmäßig ist. Genau darüber müsse nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden – und damit auch über die Erfolgsaussichten der zahlreichen Klagen gegen Beitragsbescheide.

Damit ist der juristische Streit jedoch keineswegs beendet: Hätte das Gericht die Pflichtmitgliedschaft gekippt, wären auch Beitragsordnung und Bescheide hinfällig gewesen. So aber bleibt der Streit auf einer anderen Ebene bestehen. Von Paleske zeigt sich für diese Verfahren optimistisch: Während er der Popularklage nur geringe Chancen eingeräumt habe, sei er „sehr zuversichtlich“, dass die Klagen gegen die Beitragsregelungen erfolgreich sein könnten.

Auslöser des Rechtsstreits war eine Beitragsreform der Kammer, die seit 2024 auch Ruhestandsärzte stärker zur Kasse bittet. Der Beitragssatz wurde erhöht, zugleich werden Versorgungsbezüge erstmals zur Berechnung herangezogen. Dagegen laufen noch zahlreiche Verfahren.

 

Mehrheit der Deutschen ist für Zuckersteuer

Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland unterstützt eine Steuer auf zuckrige Getränke. Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag von foodwatch, bei der 60 % der Befragten die Maßnahme befürwortete.

In Deutschland nehmen die Menschen besonders viel Zucker über Getränke zu sich: Fast 26 g pro Kopf und Tag. Damit liegt Deutschland auf Platz eins unter den zehn bevölkerungsreichsten westeuropäischen Ländern. Die Deutschen trinken sogar mehr Zucker als sie über Süßwaren zu sich nehmen (20 g). Das zeigen Euromonitor-Daten, die foodwatch ausgewertet hat. Süßgetränke gehören zu den wichtigsten Quellen für den hohen Zuckerkonsum. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft sie als wesentliche Treiber für Adipositas, Typ-2-Diabetes und Karies ein. Die gesamten jährlichen volkswirtschaftlichen Kosten von Adipositas und Übergewicht werden auf etwa 2,6 % des deutschen Bruttoinlandsprodukts geschätzt, was ca. 113 Mrd. EUR entspricht.

Ärzteverbände, Krankenkassen und medizinische Fachgesellschaften unterstützen eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke. Erst kürzlich hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina eine Zuckersteuer gefordert. „Der flüssige Zucker macht krank und kostet unser Gesundheitssystem ­Milliarden. Wir brauchen endlich eine Zuckersteuer, damit Hersteller weniger Zucker in ihre Getränke kippen und ­damit vor allem unsere Kinder vor den ­Gesundheitsrisiken von Cola und Co. ­geschützt werden“, sagt Luise Molling von foodwatch. Forsa befragte zwischen dem 3. und 5. Februar 2026 1003 Bürger ab 18 Jahren.

Quelle: foodwatch

Ein Jahr elektronische Patientenakte für alle: Mehr als 5,5 Millionen eZahnbonushefte sind in der ePA gespeichert

Knapp ein Jahr nach Beginn der bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland sind mehr als 5,5 Millionen Zahnbonushefte über die digitale Akte abrufbar. Insgesamt wurden mehr als 100 Millionen Dokumente in die ePA eingestellt. Das geht aus Zahlen der gematik hervor.

Wie die Digitalagentur gematik mitteilte, haben Behandelnde seit dem bundesweiten Start der ePA Ende April 2025 insgesamt mehr als 100 Millionen Dokumente wie Befunde, Laborberichte und Arztbriefe in die E-Akte eingestellt. Digital gespeicherte Listen mit verschriebenen Medikamenten werden demnach im Schnitt 21 Millionen Mal pro Woche abgerufen.

Wöchentlich greifen laut gematik bis zu 93.000 Zahnarztpraxen und Arztpraxen auf die ePA ihrer Patientinnen und Patienten zu. Anfang Oktober 2025 waren es noch knapp 84.000.

„Die Zahlen zeigen, dass die ePA bundesweit in der Versorgung genutzt wird. Die eingestellten Daten und Dokumente unterstützen tagtäglich die Behandlung und Therapie-Entscheidungen“, sagte Dr. Florian Fuhrmann, Vorsitzender der gematik-Geschäftsführung.

ür knapp 73 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben die gesetzlichen Krankenkassen eine E-Akte angelegt. Bisher nutzen Millionen Versicherte ihre ePA allerdings noch nicht aktiv, um eigene Daten anzusehen oder auch sensible Inhalte zu sperren. Das Interesse nimmt aber langsam zu. Wie die gematik mitteilte, haben inzwischen 5,1 Millionen Versicherte eine digitale Gesundheitsidentität, die ihnen den Zugriff auf ihre ePA ermöglicht.

Nach einem Start in Testregionen war die Nutzung der ePA ab Ende April 2025 schrittweise bundesweit ausgedehnt worden. Seit 1. Oktober 2025 sind Praxen und Kliniken verpflichtet, wichtige Daten wie Befunde oder Laborwerte einzustellen.

Neuropsychologische Studie der Universität Konstanz : Zucker beeinträchtigt die Entspannungsfähigkeit

Wie wirkt sich Zucker auf Entspannungsübungen aus? Eine neue Studie der Universität Konstanz bringt aufschlussreiche Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen dem Blutzucker und dem autonomen Nervensystem.

Der Traubenzucker vor der Klassenarbeit, das Stück Schokolade vor einer wichtigen Verhandlung, der Müsliriegel vor dem Marathon: Dass Zucker ein wichtiger Faktor bei der Bewältigung von Stresssituationen ist, gilt mittlerweile als gesichert. Bei Zufuhr von Zucker reagiert der Körper stärker auf Stress, indem er mehr Cortisol ausschüttet und auch die Herzrate länger erhöht bleibt. In akuten Gefahrensituationen steht so mehr Energie zur Verfügung. Die negativen langfristigen Folgen davon sind ebenfalls gut bekannt: ein erhöhtes Risiko für Bluthochdruck, Übergewicht und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Ein voller Magen ist schon mal kontraproduktiv

Bislang weniger erforscht war, wie sich die Einnahme von Zucker auf Entspannung auswirkt. Diese Frage untersuchten nun Forschende um Jens Pruessner, Professor für Neuropsychologie an der Universität Konstanz. „Entspannungsübungen wirken nicht so gut bei vollem Magen“, resümiert Pruessner.

Die Konstanzer Arbeitsgruppe wollte verstehen, wie die körperlichen Energiesysteme an Entspannung beteiligt sind und wie sich einzelne stoffwechselbezogene Faktoren darauf auswirken – zum Beispiel der Blutzuckerspiegel. Das autonome Nervensystem, zu dem Sympathikus und Parasympathikus gehören, steuert verschiedene Prozesse in unserem Organismus, wie etwa die Herzfrequenz oder die Atmung.

„Unser Herz hat einen internen Taktgeber, der bestimmt, wie schnell es schlägt. Dabei wirkt der Sympathikus in Stressmomenten stimulierend und aktivierend, während der Parasympathikus als sogenannte vagale Bremse den Herzschlag verlangsamt“, erklärt Erstautorin Maria Meier.

An der Studie nahmen 94 gesunde Erwachsene teil. Nüchtern im Labor angekommen trank ein Teil von ihnen ein zuckerhaltiges Getränk, der andere Wasser. Die eine Hälfte bekam anschließend eine entspannende Massage, während sich die andere Hälfte ohne direkte Intervention ausruhte. Dabei wurde fortwährend die Herzaktivität gemessen. Später berechneten die Autorinnen und Autoren die Herzratenvariabilität, ein Maß für die Aktivität des Parasympathikus. Außerdem ermittelten sie rechnerisch die Präejektionsperiode, die als Maß für die Aktivität des Sympathikus gilt.

Der Körper blieb in einem höheren Erregungszustand

Sämtliche Probanden gaben an, dass sie die Massage oder die Ruhephase als entspannend empfunden hatten. Dies bestätigte auch die Messung der Herzaktivität: Die Entspannungstechniken aktivierten den Parasympathikus, ob nun zuvor Zucker eingenommen worden war oder nicht. Für tiefere Erholung sorgte dabei die Massage im Vergleich zum bloßen Ausruhen.

Zucker beeinflusst die subjektive und parasympathische Reaktion auf Entspannungsinterventionen nicht, aber bei höherem Blutzuckerspiegel blieb der Sympathikus während der Entspannung aktiv.

Gleichzeitig aktivierte sich nach Zuckereinnahme der Sympathikus. „Das bedeutet: Obwohl sich die Probanden subjektiv entspannt fühlten, fuhr der Sympathikus nicht herunter, sondern hielt den Körper in einem höheren Erregungszustand. Wir schließen daher aus unseren Testergebnissen, dass Zucker die Entspannungsfähigkeit des Körpers beeinträchtigt“, sagt Neuropsychologin Meier.

Also keine Limo, kein Eis vor der Massage?

„Etwas Süßes zu naschen wird ja häufig mit entspannenden Situationen in Verbindung gebracht – ein Schokoriegel oder ein Eis zum Kinofilm, ein Stück Torte am Wochenende in gemütlicher Familienrunde. Tatsächlich scheint aber die Fähigkeit, sich zu entspannen, durch die konstante Sympathikusaktivierung nach Zuckergabe eingeschränkt – wenn also bewusst entspannt werden soll, zum Beispiel durch eine Meditationsübung oder progressive Muskelrelaxation, sollte auf die Einnahme eines explizit zuckerhaltigen Nahrungsmittels vorher verzichtet werden“, erklärt Pruessner.

Meier, M., et al. (2026). The effect of glucose on cardiac reactivity to a standardized massage in healthy adults. International Journal of Psychophysiology. DOI: 10.1016/j.ijpsycho.2026.113367.

Content mit dentalen Nebenwirkungen

Prodente: Wenn Social Media den Zähnen schadet — Je größer die Angst, desto höher die Klickzahlen

Zahngesundheit wird viral. Erfolgreiche „Dentfluencer“ schaffen Aufmerksamkeit und vermitteln Wissen. Das bietet Chancen für gute Aufklärung, birgt aber auch Gefahren, so die Initiative Prodente in einer Presseinformation.

Mythen und Fake News rund um Zahnpflege halten sich hartnäckig. Dazu gehören vermeintlich „natürliche“ Alternativen wie Ölziehen, aggressives DIY-Whitening mit Aktivkohle, Zitrone oder Backpulver sowie widerlegte Fluorid-Mythen. Auch kosmetische Schnelllösungen wie DIY-Zahnkorrekturen oder unkritisch beworbene ­Veneers werden in sozialen Netzwerken oft verharmlost.

Fluorid ist toxisch − euer Ernst?

Zahnmedizinische Themen passen perfekt zu Social Media. Zähne betreffen jeden: schöner, gesünder, weißer – das wollen alle. Zahnthemen sind sichtbar, emotional und sofort bewertbar. Vorher-Nachher funktioniert, Algorithmen lieben es. In dieser Nähe liegt die Gefahr. Inhalte wirken informativ, sind aber oft mit Produktversprechen, Kursen oder angeblich ganzheitlichen Behandlungen verknüpft. Der Übergang von Information zu Irreführung ist fließend. Neben seriösen Beiträgen häufen sich Dental-Fakes – bis hin zu mutmaßlichen Anti-Krebs-Therapien mit Vitamin C, empfohlen von vermeintlichen Zahnärzten.

Ein Haargummi zur Zahnkorrektur

Was wie Clickbait klingt, ist auf Social Media Alltag: schnelle, schlechte Ratschläge von „Medfluencern“ im Zahnarzt-Look. Weißer Kittel, Behandlungsstuhl, Fachsprache – oft mehr Show als Substanz. Die gefährlichsten Fakes sind nicht laut, sondern lächelnd. Sie tarnen sich als Aufklärung, schüren aber Angst und bieten schnelle Lösungen. Was harmlos wirkt, endet oft teuer – besonders bei Zahnthemen. Der Schaden entsteht verzögert. Erosion, Rezessionen, Entzündungen werden erst sichtbar, wenn der Post längst verschwunden ist.

Wenn Reichweite Kompetenz ersetzt

Viele Klicks machen keine Wahrheit. Fluorid als „Gift“ zu framen, ignoriert Jahrzehnte Präventionsforschung und erhöht das Kariesrisiko. Anti-Krebs-Therapien fernab evidenzbasierter Medizin, sind unseriös und extrem gefährlich.

Schlechte Medfluencer erkennt man nicht an ihrer Reichweite, sondern an ihrer Dramaturgie: Probleme werden maximal zugespitzt. „Fluorid ist toxisch“, „klassische Zahnmedizin ist Abzocke“ – es folgt die vermeintliche Lösung: ein Produkt, ein Programm, eine „ganzheitliche“ Beratung. Clara Marlene Schulz, Zahnärztin und selbst erfolgreiche Dentfluencerin, warnt: „Wenn Gesundheit als einfache Story mit Happy End verkauft wird, lohnt sich ein zweiter Blick. Seriöse Medizin spricht auch über Grenzen, Risiken und Nebenwirkungen, nicht nur über Vorteile. Jede wirksame Maßnahme hat Effekte, aber eben auch Limitationen.“

Meinung als
Tatsache verkauft

Absolute Aussagen und Garantien sind Warnsignale. Seriöse Zahnmedizin verspricht nichts. „Problematisch wird es, wenn Menschen durch irreführende Informationen in falscher Sicherheit sind und dadurch Prävention oder notwendige Behandlungen aufschieben“, sagt Clara Marlene Schulz. Viele unseriöse Medfluencer arbeiten mit Misstrauen – gegen Fluorid, Füllungen, „Schulmedizin“. Je größer die Angst, desto höher die Klickzahlen. Das Problem dabei: Angstbasierte Inhalte führen dazu, dass Menschen Prävention vernachlässigen, mit gesundheitsschädlichen Folgen.

Die Grauzone, in der alles erlaubt scheint

Transparenz? Fehlanzeige. Schlechte Medfluencer bleiben meistens vage: keine klare Qualifikation, kein vollständiger Name, keine Quellen. Stattdessen gibt es Rabattcodes, Affiliate-Links und zeitlich begrenzte Angebote. Kritisch wird es, wenn zahnmedizinische Aussagen direkt mit kosten-
pflichtigen Beratungen oder Eigenprodukten verknüpft sind. Hier endet die Grauzone und beginnt das Risiko. Wer einfache Hacks statt individueller Diagnostik verspricht, verlässt die sichere Seite.

Seriöse Inhalte erklären Zusammenhänge, benennen Grenzen und nennen Quellen. Sie unterscheiden Meinung von Fakten und sprechen auch über Nebenwirkungen. Sie raten nicht, bewährte Behandlungen abzubrechen, und sie versprechen keine Wunder. Dentfluencer können Wissen zugänglich machen, ersetzen aber keine sorgfältige Diagnostik und keine evidenzbasierte Therapie. Wer behauptet, Hausmittel oder Detox-Ideen könnten Zähne heilen, riskiert die Gesundheit anderer – für Reichweite. Gute Aufklärung macht nicht abhängig vom Feed. Schlechte schon.

Versorgungswerke: Verschätzt, verzockt, versagt?

Ärzte kümmern sich täglich um die Risiken anderer. Differentialdiagnosen, Komplikationen, Nebenwirkungen – nichts wird dem Zufall überlassen. Bei der eigenen Altersvorsorge herrschte allerdings lange eine bemerkenswerte Gelassenheit. Das Versorgungswerk? Solide. Stabil. Sicherer als die gesetzliche Rente. Kümmert sich auch um mögliche Hinterbliebene. Doch diese Gewissheit bekommt Risse: Millionenabschreibungen in Berlin. 700 Millionen Euro Verlust bei der Bayerischen VersorgungskammerInsolvente Projektentwickler, wankende Immobilienfonds, gescheiterte Start-ups. Plötzlich taucht eine Frage auf, die sich viele Mediziner nie ernsthaft gestellt haben: Wie sicher ist meine Rente wirklich?

Rund eine Million Mitglieder vertrauen in Deutschland auf berufsständische Versorgungswerke. Allein Ärzte zahlen monatlich bis zu 1.571,70 Euro Pflichtbeitrag – Jahr für Jahr (jährlich etwas mehr), oft über Jahrzehnte. Das Geld fließt nicht in ein Umlagesystem wie die gesetzliche Rentenversicherung, sondern an die Kapitalmärkte. Dort soll es Rendite erwirtschaften. Vier Prozent pro Jahr – so viel brauchen viele Werke, um ihre Leistungsversprechen langfristig zu halten. Vier Prozent. In einer Welt, in der sichere Anleihen jahrelang kaum Zinsen brachten.

Die Sonderrolle der Versorgungswerke

Versorgungswerke sind öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen für verkammerte freie Berufe: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere. Ihre Wurzeln reichen zurück bis 1923, als nach der Hyperinflation das Altersvermögen vieler Ärzte praktisch ausgelöscht war. 1957 entschied der Bundestag: Die Freien Berufe gehören nicht in die gesetzliche Rentenversicherung. Sie sollen ihre Altersvorsorge eigenständig organisieren. Das war politisch gewollte Subsidiarität – und ist bis heute das Fundament des Systems. Heute existieren rund 90 Versorgungswerke mit einem Vermögen von rund 300 Milliarden Euro. Sie gehören – neben gesetzlicher Rentenversicherung und Beamtenversorgung – zum 3-Säulensystem der Altersversorgung.

Der entscheidende Unterschied zur gesetzlichen Rente besteht darin, dass Versorgungswerke kapitalgedeckt oder im offenen Deckungsplanverfahren arbeiten. Die Mitgliedsbeiträge werden investiert: in Immobilien, Aktien, Beteiligungen, Infrastruktur und Private Equity. Rendite ersetzt Solidarität zwischen Generationen. Und genau darin liegt die Stärke – aber eben auch die Achillesferse.

„Wir targeten eine saubere Vier“

Viele Versorgungswerke kalkulieren mit Rechnungszinsen um vier Prozent. Schließlich muss die Kapitalanlage langfristig ausreichend Erträge liefern, um Rentenversprechen erfüllen zu können. In der Niedrigzinsphase der 2010er Jahre war das mit Staatsanleihen allerdings unmöglich. Also wurde umgeschichtet: weniger festverzinsliche Wertpapiere, mehr Immobilien, mehr Aktien, mehr alternative Investments, mehr Private Equity. Ein Blick auf die Vermögensstruktur zeigt die Verschiebung: Der Anteil klassischer festverzinslicher Anlagen sank deutlich, während Beteiligungen und Immobilien massiv ausgebaut wurden. Das war ökonomisch nachvollziehbar – ohne Risiko keine Rendite. Doch Risiko heißt eben auch Abschreibung. Es drängen sich außerdem die Fragen auf: Welche Nase investiert „mein Geld“ da eigentlich so risikoreich, was qualifiziert die Person dazu – und wer überwacht das?

Wie ein Bär auf Rollschuhen

Versorgungswerke unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Bundesländer. Nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zwar orientieren sich die Anlagevorschriften an der Anlageverordnung für Pensionskassen, die das Risiko begrenzen sollen, indem sie auf Sicherheit, Mischung und Streuung setzen. Bei den Versorgungswerken ist die Realität aber eine andere: Die Aufsicht ist föderal organisiert, Standards sind nicht vollständig einheitlich und Interpretationsspielräume sind groß. Wie bequem.

Die Selbstverwaltung trifft Anlageentscheidungen – unterstützt von externen Experten, Akteuren und Kapitalmarktspezialisten (und eventuell Interessenverbänden mit einem guten Draht zu Entscheidern?). Trotzdem bleibt die Verantwortung letztlich in den Gremien der Berufsgruppen. Und die Kontrolle liegt meist bei dem Ministerium, das die Kammer beaufsichtigt. Mit Blick auf aktuelle Skandale kommen die Gremien ihrer Aufsichtspflicht allerdings nur unzureichend nach und schieben die Verantwortung gerne weiter oder finden eine originelle Notlösung: Die Entlassung der Personalie.

Berliner Zahnärzte

Beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) stehen laut Medienberichten Abschreibungen in dreistelliger Millionenhöhe im Raum. Ein Insider sprach von möglichen Verlusten bis zu 100 Millionen Euro allein durch ein Start-up-Investment.

Im Geschäftsbericht hieß es nüchtern:

„Wird 2024 besser für uns als 2023? Das muss man wohl mit einem klaren Nein beantworten.“

65 Millionen Euro Abschreibungen im Jahr 2023. 46 Millionen im Jahr davor. Rentenanpassungen? Ausgesetzt. Interne Schreiben sprechen von „Defiziten in der Rechtmäßigkeits-, Wirtschaftlichkeits- und Strategiekontrolle“. Diese Worte wiegen schwer. Der langjährige Direktor des Versorgungswerks, Ralf Wohltmann, wurde nach internen Turbulenzen freigestellt. Der Verwaltungsausschuss geriet massiv unter Druck, Geschäftsberichte wurden verspätet erwartet, und die ABV forderte öffentlich ein „deutlich anspruchsvolleres Timing“ bei testierten Jahresabschlüssen für 2024 und 2025. Gleichzeitig verlangte der Dachverband eine Aufarbeitung möglicher Defizite in Strategie‑, Risiko‑ und Wirtschaftlichkeitskontrolle.

In der politischen Debatte wurde sogar über einen Bestechlichkeitsverdacht spekuliert. Offiziell ist vieles noch nicht abschließend geklärt – politisch und natürlich finanziell ist der Schaden aber längst entstanden. Aus den Landesparlamenten wurden Rufe nach strengeren Aufsichtsmechanismen laut. AfD‑Bundestagsabgeordneter Thomas Stephan kritisierte, Gelder der Freiberufler seien nicht für „Hochrisikospekulationen“ einzusetzen und forderte „vergleichbare Standards wie in der Versicherungswirtschaft“ – implizit also eine stärkere, womöglich bundeseinheitliche Kontrolle nach BaFin‑Vorbild. Da ist auch die Systemfrage nicht mehr weit.

Bayerische Versorgungskammer

Die Bayerische Versorgungskammer (BVK), die größte öffentlich‑rechtliche Versorgungseinrichtung Deutschlands, musste rund 690 Millionen Euro auf US‑Immobilieninvestments abschreiben. Betroffen waren vor allem großvolumige Gewerbe‑ und Luxusimmobilienprojekte in den USA, die in der Niedrigzinsphase erworben oder finanziert wurden. Mit der abrupten Zinswende, steigenden Baukosten und einbrechender Nachfrage nach Büroflächen verloren diese Projekte massiv an Wert.

Ein Magazin titelte provokant:

„700 Millionen Euro futsch.“

Nach Medienrecherchen floss ein erheblicher Teil des Kapitals in US‑Projektentwicklungen und Immobilienfondsstrukturen, die auf weiter steigende Preise und günstige Refinanzierung setzten. Als Kredite teurer wurden und Anschlussfinanzierungen schwieriger, gerieten einzelne Projekte unter Druck – bis hin zu Restrukturierungen oder Insolvenzen von Projektgesellschaften. Die Verluste entstanden durch Wertberichtigungen auf Beteiligungen und Darlehen. Öffentlich im Fokus standen vor allem die Kapitalanlageverantwortlichen innerhalb der BVK sowie externe Asset‑Manager und Projektpartner in den USA. Konkrete strafrechtliche Vorwürfe wie im Berliner Fall wurden nach derzeitigem Stand nicht erhoben, allerdings wurde die interne Investmentstrategie politisch und medial deutlich hinterfragt.

Personelle Konsequenzen fielen – zumindest öffentlich – deutlich moderater aus als beim Berliner Zahnärzte‑Versorgungswerk. Es gab keine spektakulären Abberufungen auf Vorstandsebene, jedoch wurde die Anlagestrategie überprüft, Risikoannahmen angepasst und die Kommunikation gegenüber den Mitgliedern intensiviert. Kritiker bemängeln allerdings, dass strukturelle Verantwortlichkeiten im komplexen Geflecht aus interner Verwaltung, Gremien und externen Managern nur schwer greifbar seien. Gezwungenermaßen wurde der Fall auch im Bayerischen Landtag zum Thema. Abgeordnete forderten Transparenz über Umfang, Risikostruktur und Kontrollmechanismen der Investitionen. Die Staatsregierung verwies auf die bestehende Rechtsaufsicht durch das zuständige Ministerium und betonte, dass Versorgungswerke eigenständige Körperschaften seien, deren operative Anlageentscheidungen nicht politisch gesteuert würden. Gleichzeitig wurden Forderungen laut, die Berichtspflichten gegenüber der Aufsicht zu verschärfen, Stresstests verbindlicher zu machen und die Rolle externer Asset‑Manager stärker zu prüfen.

Die zentrale politische Spannung liegt auf der Hand: Der Landtag ist Aufsichtsinstanz über das Ministerium – aber nicht operativer Entscheider der Kapitalanlage. Für viele Mitglieder bleibt daher die Frage offen, ob die bestehende Landesaufsicht tatsächlich ausreichend unabhängig, fachlich tiefgehend und frühzeitig eingreifend ist. Auch wurde den Versorgungswerken eine Investitionsmanier à la Casinozockerei unterstellt, wogegen sich Präsident Rudolf Henke, Vorsitzender des Vorstandes der ABV, in einer Pressemitteilung vehement wehrte.

Die Verteidigung der Selbstverwaltung

Henke verteidigte sich wie folgt:

„Die Versorgungswerke ‚zocken‘ nicht. Wir investieren vorausschauend und mit Augenmaß.“

Hauptursache der Verluste seien die sprunghaft gestiegenen Zinsen und der Einbruch am Immobilienmarkt – nicht strukturelle Fehlsteuerung. Henke ging in seiner Stellungnahme noch weiter. Er warnte davor, Einzelfälle zur Systemkritik hochzuziehen und betonte: „Ohne chancenorientierte Anlagen wären dauerhafte Renditen oberhalb des Rechnungszinses nicht erreichbar.“ Zugleich räumte er ein, dass die öffentliche Debatte Spuren hinterlasse: Man müsse alles daransetzen, „die Verlässlichkeit unseres besonderen Systems der Altersvorsorge“ zu sichern. Hinter den Kulissen wurde deutlicher formuliert: Interne Kontrollen, externe Expertise und testierte Jahresabschlüsse seien kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für Vertrauen.

 

Was bedeutet das für die Einzahler?

Für Ärzte geht es nicht um Schlagzeilen und Versprechen. Sie fragen sich zurecht, wie transparent das Versorgungswerk wirklich ist, welche Renditeannahmen ihrer Rentenprognose zugrunde liegen und wer strategische Fehlentscheidungen kontrolliert und ausbügelt. Zur Transparenz: Die Versorgungswerke sind verpflichtet, Geschäftsberichte zu liefern, und durch die Skandale wird ihnen künftig voraussichtlich stärker aufs Konto geschaut. Einzelbeteiligungen sind häufig jedoch weiterhin nicht detailliert einsehbar, während komplexe Fondsstrukturen die Nachvollziehbarkeit erschweren. Und: Verluste werden nicht sofort spürbar – sondern schleichend, über fehlende Dynamisierung oder steigende Beiträge. Immerhin: Das System kollabiert noch nicht. Es justiert nach. Wenn es hierbei nach den Versorgungswerken ginge, würde davon allerdings keiner erfahren.

Wer spielt – und wem wird übel mitgespielt?

Versorgungswerke sind also per se kein betrügerisches System. Sie haben über Jahrzehnte stabile Leistungen erbracht – ohne staatliche Zuschüsse. Doch die Kapitalmärkte, in denen sie agieren, sind alles andere als stabil. In ihnen wirken Marktzyklen, Zinsänderungen und Fehlentscheidungen gleichermaßen.

Die gegenwärtige Debatte zeigt: Das Grundmodell der Kapitaldeckung ist nicht das eigentliche Problem. Entscheidend sind Governance, Transparenz, realistische Rechnungszinsen und eine Aufsicht, die nicht erst reagiert, wenn Abschreibungen bereits in dreistelliger Millionenhöhe erfolgen. Die Kritik an einzelnen Fehlinvestitionen ist daher berechtigt; insbesondere dort, wo Risiko, Kontrolle und Verantwortlichkeit nicht klar voneinander getrennt waren und man die Bereicherung Einzelner nicht ausschließen kann. Wer mit Pflichtbeiträgen investiert, hat eine besondere Verantwortung. Versorgungswerke bleiben ein tragender Pfeiler der Altersvorsorge freier Berufe. Aber sie stehen unter Beobachtung – und müssen sich daran messen lassen, wie konsequent sie aus Fehlentscheidungen lernen.

Wem es jetzt in den Fingern juckt, die Nasen der einzelnen Versorgungswerken zu sehen, der wird in der Regel auf der jeweiligen Website fündig. Über diese Liste der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen kommt man schnell zu dem jeweils zuständigen Werk. Im Beispiel Bayern würde der Weg also von der Liste der ABV auf die Website der Versorgungskammer führen und dann mit dem Schlagwort „ÜBER UNS“ zu einem dynamischen Bild des fünfköpfigen Vorstands führen.