Rechtstipp 4/2025 OLG Brandenburg: Keine Haftung für Reparatur einer Interimsprothese im Notdienst
Beschluss vom 01.10.2024 Mit Beschluss vom 01.10.2024 (Az.: 12 U 30/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg alle Haftungsansprüche eines Patienten nach einer notfallmäßigen Reparatur einer bereits vorhandenen und gebrochenen Interimsprothese abgewiesen. Der Patient hatte sich notfallmäßig in der Praxis der beklagten Zahnärztin mit einer zwei Jahre alten gebrochenen Interims-Unterkieferprothese vorgestellt, die repariert und ein paar Tage später […]
