Zahnärzte nehmen mehr aggressives Verhalten wahr

Der Ton in den bayerischen Zahnarztpraxen wird rauer. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung im Land hat ihre Mitglieder nach ihren Erfahrungen gefragt.

Dreiviertel der Befragten sind bereits mit aggressivem Verhalten konfrontiert worden.

Knapp 300 Zahnärzte und Praxismitarbeiter nahmen nach Angaben der Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns an der Befragung teil, deren Ergebnisse bereits Ende des vergangenen Jahres veröffentlicht wurde. 73 Prozent der Befragten seien bereits beleidigt, bedroht oder sogar körperlich von einem Patienten angegriffen worden.

Auch Freitextantworten konnten die Befragten abgeben. So schreibt eine Person: „Seit circa zwei Jahren kommt es vermehrt zu aggressivem Verhalten. Dies geht sowohl von Frauen als auch von Männern aus und es entwickelt sich eine übergriffige Anspruchshaltung seitens des Patienten oder der Begleitpersonen gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und uns.“ Eine andere Ärztin oder Arzt sagt: „Patienten werden fordernder. Beschimpfungen, Drohungen sowohl am Telefon als auch vor Ort in der Praxis stehen leider mittlerweile auf der Tagesordnung.“

Einige der Befragten äußern eine Idee, worin das Verhalten begründet liegt: „Die Kommunikation einiger Krankenkassen mit den Patienten verschärft das Bild, dass Zahnärzte Patienten mit erfundenen Leistungen das Geld aus der Tasche ziehen“, schreibt einer. „Viele Patienten verstehen die derzeitige Gesundheitspolitik nicht. Sie zahlen monatlich horrende Beiträge […] und bekommen trotzdem nur einen Teil der Behandlungskosten erstattet und müssen immer höhere Eigenanteile in Kauf nehmen. Viele Patienten können sich einfach keinen Zahnersatz mehr leisten. Wir in den Praxen müssen diese Misere der Gesundheitspolitik ausbaden, wir sind die Buhmänner, die Patienten lassen ihren Frust an uns aus“, so ein anderer.

Doch die betroffenen Zahnärztinnen und -ärzte machen auch Lösungsvorschläge. Sie bitten etwa um Ausbildungskurse oder Schulungen für das Praxisteam, um mit gewalttätigen Patientinnen und Patienten umzugehen. Zur Deeskalation wäre auch eine bessere Kommunikation durch die Krankenkassen nötig. Sie wünschen sich außerdem, dass sich die Politik diesem Thema mehr annimmt.

Die KZVB nehme das Thema sehr ernst, heißt es in der Umfrage. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Rüdiger Schott sagt dazu: „Wir werden dieses Thema an die Politik und an die Krankenkassen herantragen. Ich teile die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach einer Verschärfung des Strafrechts. Ärzte, Zahnärzte und die Praxisteams müssen den gleichen Schutz genießen wie Polizisten, Sanitäter oder Feuerwehrleute.“

Umfrage zum ePa-Start: Fast jeder zweite Arzt fühlt sich unvorbereitet

Am 15. Januar hat der Testlauf für die elektronische Patientenakte (ePA) begonnen. Allerdings fühlen sich längst nicht alle niedergelassenen Ärzte dafür bereit: Fast jeder Zweite gibt an, nur geringe oder gar keine Vorkenntnisse zu haben und umfassende Schulungen oder Informationen zu benötigen. Das ergab eine repräsentative Befragung der Stiftung Gesundheit.


Vor allem bei Haftungsfragen, Zugriffsberechtigungen und der Datenübertragung in die ePA fühlen sich viele Ärzte nicht ausreichend informiert.

Lediglich 9,0 Prozent schätzen sich demnach als gut vertraut und sicher im Umgang ein. Weitere 42,5 Prozent verfügen über Grundkenntnisse, fühlen sich jedoch unsicher. Vor allem bei Haftungsfragen, Zugriffsberechtigungen und der Datenübertragung in die ePA fühlen sich der Umfrage zufolge rund 60 Prozent der Ärzte noch nicht ausreichend informiert. 56,7 Prozent ist das Vorgehen bei Internet-Problemen nicht klar, und jeder zweite Arzt gibt an, Informationen für die Patientenaufklärung zu benötigen. Lediglich 15,5 Prozent der Ärzte brauchen demnach keine weiteren Informationen.

Als hilfreiche Informationsquellen nannten die befragten Ärzte am häufigsten Bundesverbände und Fachgesellschaften (27,8 Prozent), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (27,7 Prozent) sowie Softwareanbieter und Dienstleister (23,1 Prozent).

Erwartungen an die ePA eher verhalten

Als größten Vorteil der ePA sehen Ärzte die schnellere Verfügbarkeit von Patienteninformationen: 38,3 Prozent von ihnen gaben an, dies als großen oder sehr großen Nutzen zu sehen.

Bei allen weiteren aufgeführten Bereichen liegt der Anteil der Ärzte, die nur einen geringen oder sehr geringen Nutzen sehen, jeweils deutlich höher als der Anteil der Ärzte, die einen großen oder sehr großen Nutzen sehen: So erwarten beispielsweise 29,0 Prozent eine erfolgreiche Vermeidung von doppelten beziehungsweise unnötigen Untersuchungen oder Behandlungen durch die ePA, während 44,3 Prozent sie hierfür als wenig nützlich ansehen.

Die größten Zweifel gibt es bei der Verbesserung der Patientensicherheit: Zwei Drittel der Ärzte glauben, dass die ePA hier nur einen geringen oder sehr geringen Nutzen haben wird. Dagegen glauben nur 9,3 Prozent der Ärzte an einen positiven Effekt.

Bei der Frage nach möglichen Hemmnissen und Hürden belegen komplizierte Zugriffsberechtigungen klar den ersten Platz (68,0 Prozent). Auf Rang 2 folgt das Argument der hohen Kosten (58,8 Prozent). Auf dem dritten Platz rangiert die Einschätzung, dass die ePA wenig Nutzen bringe. Genannt wurden in den Freitexten vor allem praktisch-organisatorische Gründe sowie die Tatsache, dass Patienten über die Inhalte entscheiden.

Jeweils gut die Hälfte der Ärzte sieht Misstrauen oder Ablehnung bei Patienten bzw. unverständliche Informationen oder Anleitungen als problematisch an (jeweils 52,7 Prozent).

Für knapp die Hälfte der Ärzte ist Personalmangel ein mögliches Hemmnis (47,5 Prozent), für gut ein Drittel eine schlechte Internetverbindung (36,6 Prozent) und für ein Viertel eine unzureichende Hardware-Ausstattung (25,5 Prozent). In den Freitexten zeigt sich zudem eine erhebliche Sorge der Ärzte um die Datensicherheit.

Für jede Berufsgruppe wurde nach Angaben der Stiftung Gesundheit eine repräsentative geschichtete Zufallsstichprobe angeschrieben. Für die aktuelle Fokus-Frage erhielten insgesamt 10.000 niedergelassene Ärzte eine Einladung zur Befragung. Zusätzlich seien 2.867 Ärzte und Apotheker angeschrieben worden, die regelmäßig an der Befragung teilnehmen. Der Rücklauf lag bei 835 validen Fragebögen.

Elektronische Patientenakte: Chaos Computer Club zeigt massive Sicherheitslücken auf

IT-Fachleute haben auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs auf massive Schwachstellen der elektronischen Patientenakte (ePA) hingewiesen. Ihr Fazit: Ein unsicherer Entwicklungsprozess und fehlende Kontrollen würden das Vertrauen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens untergraben.

Auf dem diesjährigen Chaos Communication Congress in Hamburg stellten Martin Tschirsich und Bianca Kastl in einem Vortrag massive Sicherheitslücken und grundlegende Probleme bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) vor. Unter dem Titel „Konnte bisher noch nie gehackt werden – Die elektronische Patientenakte kommt – jetzt für alle“ warfen sie einen kritischen Blick auf die technische und organisatorische Umsetzung der ePA, die ab Januar im sogenannten Opt-out-Verfahren für alle gesetzlich Versicherten eingeführt werden soll. Sie kritisierten sowohl die Komplexität des Systems als auch die unzureichende Absicherung sensibler Gesundheitsdaten und forderten grundlegende Reformen in der Entwicklung und Sicherheit solcher Systeme.

Laut Tschirsich und Kastl ist das System so komplex, dass Sicherheitslücken systematisch auftreten. „Der Prozess, in dem diese Akte entsteht, kann nicht zu einer sicheren, vertrauenswürdigen digitalen Gesundheitsakte führen“, resümierte Tschirsich.

Kritisch sehen die beiden etwa die Vielzahl an Beteiligten im System, von Krankenkassen und Gesundheitsinstitutionen bis hin zu technischen Dienstleistern, die alle Zugriffsmöglichkeiten auf unterschiedliche Ebenen der ePA haben.

Um die Sicherheitsmängel zu verdeutlichen, griffen Tschirsich und Kastl auf konkrete Beispiele zurück. Besonders problematisch: Die SMCB-Karten, die den Zugriff für Praxen und Kliniken auf das System ermöglichen. Diese Karten, die eigentlich nur berechtigten Institutionen ausgestellt werden sollten, könnten durch Schwachstellen in der Infrastruktur einfach angefordert oder manipuliert werden.

Ein besonders eindrückliches Beispiel zeigten die beiden Hacker anhand einer sogenannten SQL-Injection: Über fehlerhafte Eingabeformulare eines Kartenherausgebers sei es möglich gewesen, Datenbankabfragen zu manipulieren und sich Zugriff auf Patientendaten zu verschaffen. „Mit nur wenigen Zeilen Code konnten wir in einem Testsystem Zugriffsrechte für tausende Patientenakten freischalten“, erklärte Tschirsich. Das Problem sei nicht neu, sondern eine grundlegende Schwäche der technischen Infrastruktur, die schon seit Jahren bekannt sei. „Dass solche grundlegenden Angriffe immer noch möglich sind, zeigt, wie schlecht vorbereitet das System ist“, so Tschirsich weiter.

Auch den unzureichend gesicherten Versand von Gesundheitskarten kritisierten Tschirsich und Kastl: „Mit nur einem Anruf bei der Krankenkasse konnten wir Gesundheitskarten auf falsche Identitäten ausstellen lassen. Diese Karten bieten dann direkten Zugang zur Patientenakte – ohne weitere Sicherheitsprüfungen.“

Forderung nach unabhängiger Sicherheitsprüfung

Neben den technischen Schwachstellen kritisierten die beiden Referenten vor allem den Entwicklungsprozess der ePA. Es mangele an unabhängigen Sicherheitsprüfungen und einer transparenten Kommunikation der Risiken. „Es kann nicht sein, dass ehrenamtlich arbeitende Sicherheitsexperten wie wir immer wieder auf diese Probleme hinweisen müssen, während die Verantwortlichen aus Politik und Industrie entweder abwiegeln oder verspätet reagieren“, erklärte Tschirsich.

Statt immer wieder dieselben Fehler zu machen, fordern sie einen offenen Entwicklungsprozess und eine unabhängige Instanz, die das System überprüft. „Wir brauchen ein vertrauenswürdiges digitales Gesundheitssystem. Und das erreicht man nur mit einer sicheren, transparenten und belastbaren Infrastruktur.“

Die Vortragenden warnten eindringlich vor den Folgen der Einführung eines unsicheren Systems: „Wenn das Vertrauen in die ePA und die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter schwindet, werden gerade die Menschen, die am meisten von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren könnten, die Nutzung verweigern.“

Transparency International und Mezis fordern: Keine Punkte mehr für kostenlose Fortbildungen

Bei der Umsetzung der neuen Musterfortbildungsordnung sind die Landesärztekammern gefordert, detaillierte Angaben über Interessenskonflikte zu machen. Transparency International und eine Gruppe von Ärztinnen und Ärzten schlagen ein dreistufiges System vor.

©vasil – stock.adobe.comWie unabhängig sind medizinische Fortbildungen? Darüber fordern Transparency International und die Ärzte-Initiative Mezis mehr Transparenz.

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern Mezis („Mein Essen zahl‘ ich selbst – Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte“ und Transparency International Deutschland (TI), dass kostenlose Fortbildungen nur noch in Ausnahmefällen von Ärztekammern zertifiziert und damit bei der Vergabe von Fortbildungspunkten berücksichtigt werden sollen. „Im Fall einer Fortbildung ohne Teilnahmebeitrag wird diese nur dann anerkannt, wenn sie oder die Referenten nicht überwiegend oder ganz über Sponsoren finanziert werden“, so ein Regelungsvorschlag der beiden Initiativen.

Die MFO ist im Mai 2024 beschlossen worden. Sie gibt den Rahmen für die verbindlichen Fortbildungsordnungen vor, die in den Landesärztekammern in der Folge nun geändert werden müssen. TI und Mezis begrüßen die Regelungen der neuen MFO. Sie stelle einen bedeutenden Schritt hin zu einer Fortbildung dar, die frei von kommerziellen Einflüssen ist. „Eine solche einflussfreie Fortbildung ist essenziell, um die Qualität und Integrität der medizinischen Weiterbildung zu gewährleisten“, heißt es in der Stellungnahme. Jedoch seien die Maßnahmen nicht ausreichend.

„Zum einen ist die Regelung zur Offenlegung von Interessenkonflikten zu ungenau, um den Beteiligten eine klare Einschätzung zu ermöglichen. Zum anderen bleibt die Möglichkeit bestehen, dass Fortbildungsveranstaltungen vollumfänglich oder überwiegend von Sponsoren finanziert werden. Dies stellt die grundsätzliche Interessenunabhängigkeit solcher Fortbildungen in Frage und birgt das Risiko, dass sie weiterhin als Teil einer umfassenden Marketingstrategie genutzt werden“, schreiben die beiden Organisationen.

TI und Mezis schlagen ein dreistufiges System zur Bewertung der beruflichen Verbindungen von Referenten, Veranstaltern und weiterer Akteure bei Fortbildungen vor, um neutrale, interessenunabhängige ärztliche Fortbildung zu gewährleisten:

Geringe Interessenskonflikte sehen sie, wenn die Betroffenen nur Vortragstätigkeiten mit Honoraren von weniger als 5000 Euro für pharmazeutische Unternehmen, Medizinprodukte-Hersteller, Interessenverbände im Gesundheitswesen, medizinische Fachgesellschaften, Stiftungen oder weitere Akteure im Gesundheitswesen mit finanziellen, berufsständischen, ideologischen oder ähnlichen Interessen ausgeübt haben.

  • Bei Honoraren von 5000 bis 10.000 Euro, regelmäßige Vortragstätigkeit, der Tätigkeit in einem wissenschaftlichen Beirat oder als Gutachter, Managementverantwortung für Studien, Federführung bei direkt gesponserter Fort- oder Weiterbildung oder finanzieller Beteiligung an Unternehmen des Gesundheitswesens bis zu fünf Prozent sehen sie eine moderate Ausprägung von Interessenskonflikten.
  • Wenn ein Akteur in den vergangenen mehr als 10.000 Euro Honorar für Vorträge oder Veröffentlichungen von einer der genannten Organisationen erhalten hat,
  • in einem Advisory Board, einer finanziellen Beteiligung von mehr als fünf Prozent oder einem Arbeitsverhältnis bei einer der Organisationen tätig ist, sehen TI und Mezis Interessenskonflikte in hoher Ausprägung

Im letzten Fall sollen die Landesärztekammern Fortbildungen grundsätzlich nicht anerkennen. Liegen moderate Interessenskonflikte vor, soll eine Begründung für die Wahl der Referenten erfolgen. Zudem sollen diese Informationen den Teilnehmenden in den Fortbildungskalendern der Landesärztekammern mitgeteilt werden und nicht erst bei der Veranstaltung.

Die Musterfortbildungsordnung der Bundesärztekammer sieht als Anerkennungsvoraussetzungen für Fortbildungsmaßnahmen unter anderem die „Wahrung der Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen“ und die „Erweiterung der Offenlegung von Interessenkonflikten“, sowie die  Vorlage von Verträgen auf Verlangen der Ärztekammern vor.

IDS 2025: Mehr Flexibilität für Besucher – Rund 2.000 Aussteller in Köln

Die Internationale Dental-Schau (IDS) untermauert auch 2025 ihre Position als weltweit führende Messe der Dentalbranche. Für die 41. Ausgabe, die vom 25. bis 29. März 2025 in Köln stattfindet, haben sich bereits mehr als 1.300 Aussteller, darunter alle wichtigen Akteure der Branche, angemeldet. Daneben werden rund 500 Teilnehmer in Länderpavillons aus allen Kontinenten erwartet.

Die Messe werde erneut das gesamte Spektrum der Dentalwelt abdecken, von Zahnmedizin und Zahntechnik über Infektionsschutz und Wartung bis hin zu Dienstleistungen sowie Informations-, Kommunikations- und Organisationssystemen. „Durch diese Vollumfänglichkeit und die präsentierte Innovationsdichte wird die IDS ihrer Bedeutung als zukunftsweisender Taktgeber der Branche gerecht“, so die Koelnmesse in einer Pressemitteilung.

Mitte November 2024 geht der Ticket-Shop online

Angesichts der globalen Reichweite der IDS erwartet die Koelnmesse wieder einen starken Besucherzuspruch. Demzufolge empfiehlt die Messegesellschaft allen Besuchern frühzeitig mit der Planung ihres Besuches anzufangen. Bereits Mitte November 2024 geht der Ticket-Shop online. Alle Tickets zur IDS 2025 sind ausschließlich online buchbar und werden personalisiert ausgestellt. Besucher profitieren von einer flexiblen, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Ticketverwaltung. So kann das Ticket über die offizielle IDS-App verwaltet werden, in das Smartphone-Wallet geladen oder klassisch ausgedruckt werden.

Darüber hinaus werden weitere Services angeboten, die den Besuchern ihre Teilnahme an der fünftägigen Veranstaltung so angenehm wie möglich gestalten. Die IDS versteht sich nicht nur als führende Plattform der Dentalbranche, sondern auch als Gastgeber für die gesamte internationale Dental-Community. In Verbindung mit der Eintrittskarte stehen beispielsweise ein VRS/VRR-Ticket für die Anreise sowie exklusive Angebote der Deutschen Bahn und der Lufthansa zur Verfügung. Über das Hotelbuchungsportal der Koelnmesse können Aussteller und Besucher bis zu fünf Zimmer gleichzeitig online buchen und von Sonderkonditionen profitieren.

Online-Plattform IDS-Connect ab März 2025

Die messebegleitende Online-Plattform IDS-Connect bietet ab Anfang März 2025 erweiterte Möglichkeiten zur Vernetzung und Vorbereitung. Von Learning-Sessions über Online-Seminare bis hin zu Unternehmens- und Produktpräsentationen stellt das Tool vielfältige Möglichkeiten bereit, vor, während und nach der Messe das IDS-Feeling über die Messehallen hinaus zu erleben.

NRW plant Bachelor für die Zahnmedizin. Durchgefallen? Zur Belohnung gibt‘s den Bachelor !!!

In Nordrhein-Westfalen sollen Studenten, die die Zahnärztliche Prüfung Z3 nicht bestanden haben, künftig einen „integrierten Bachelor“ bekommen. Bundeszahnärztekammer und Verbände kritisieren den Plan scharf.

Zur Minderung des Fachkräftemangels sollen in Nordrhein-Westfalen auch die Hochschulen ihren Beitrag leisten. Als Lösung stellt sich die Landesregierung dabei aber nicht die Erhöhung der Studienplätze vor, sondern sie plant eine „Attraktivitätsoffensive für den Hochschulbereich“. Mit einem neuen Gesetzentwurf des „Hochschulstärkungsgesetzes“ will man unter anderem „durch studierendenfreundlichere Präzisierungen im Gesetzestext für mehr Transparenz“ sorgen, wie es im vorliegenden Referentenentwurf heißt.

Der Bachelor für die Zahnmedizin

Das 337 Seiten umfassende Papier enthält auch neue Regelungen für die zahnmedizinische Ausbildung in Nordrhein-Westfalen. Unter anderem soll ein „integrierter“ Bachelor eingeführt werden. In Paragraf 66 Abs. 1c heißt es „Die Universität verleiht Studierenden eines Studiengangs der Zahnmedizin …. einen Bachelorgrad, wenn sie den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (gem. ZApprO) oder die zahnärztliche Prüfung (gem. AOZ) nicht bestanden haben“.

Scharfe Kritik von Bundeszahnärztekammer und aus der Fachwelt

Der Gedanke, einen akademischen Grad für das Nichtbestehen einer Prüfung zu verleihen, trifft in der Standespolitik und universitären Fachwelt nicht gerade auf Gegenliebe. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich jetzt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK), die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V. (VHZMK), der Arbeitskreis für die Weiterentwicklung der Lehre in der Zahnmedizin (AKWLZ) und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) an die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen gewandt. Sie kritisieren die geplante Regelung als „Fehlanreiz“ und empfehlen „dringend, den Absatz 1c völlig zu streichen“.

Keine beruflichen Perspektiven für einen Bachelor

In der Begründung verweisen die Verbände auch auf den ungeklärten Status des im Gesetzentwurf aufgeführten Bachelor-Abschlusses: „Wir sehen gegenwärtig keine relevanten beruflichen Perspektiven für diese Bachelor. Selbst wenn sie anschließend ein postgraduales Masterstudium in der Zahnmedizin absolvieren, so muss dabei berücksichtigt werden, dass sich diese postgradualen Masterstudiengänge inhaltlich an Zahnärztinnen und Zahnärzte richten und das vermittelte Wissen ohne Approbation nicht umgesetzt werden kann.“

Qualität der Ausbildung wird gefährdet

Sorgen machen sich Bundeszahnärztekammer und die Verbände auch um die Qualität der Ausbildung. Sie schreiben:

„In der ZApprO (§3 Absatz 4 Satz 2) sind die ECTS-Punkte für das zehnsemestrige Zahnmedizinstudium Studium in einer Höhe von 300 ECTS ausgewiesen. Diese lässt sich im LHG nicht willkürlich und im Widerspruch zur ZApprO auf 180 ECTS verkürzen.“

Aufgrund der Unwägbarkeit zu erwartender verwaltungsgerichtlicher Verfahren besteht die ernsthafte Gefahr, dass die betreffenden Bachelor nach entsprechendem Masterstudiengang – gewissermaßen durch die „Hintertür“ – eine zahnärztliche Approbation anstreben werden, heißt es weiter. Das würde dem auch im geplanten Gesetz formulierten Qualitätsgedanken „diametral entgegenlaufen und darüber hinaus die Patientensicherheit ernstlich gefährden“.

ePA: „Täuschung von Patienten und Ärzten“

Kurz nach der Verkündung von Gesundheitsminister Lauterbach, er „sei schon im Gespräch mit Meta, Open AI und Google“, um den Konzernen die Nutzung der Krankheitsdaten der deutschen Bevölkerung für kommerziellen Zwecke zu ermöglichen, fand Ende November in Berlin der Jahreskongress der Freien Ärzteschaft statt, bei dem ganz andere Töne zu hören waren.

Prof. Dr. Kelber ( Bonn ):

„Tiefgrüne Schrumpelbananensoftware“

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber ( Bonn )  äußerte schwere Bedenken gegen die „ePA für alle“ in ihrer jetzt vorgestellten Form. Auf das Gesundheitswesen komme eine unvollständig getestete „tiefgrüne Schrumpelbananensoftware“ zu, die erst in den Praxen reifen solle.

Als „bekennender Fan der Digitalisierung“ kritisierte er Sicherheitslücken, veraltete Technikkomponenten, die zentrale Datenspeicherung und die jetzige Opt-out-Regelung. Man bräuchte einen „akuten Behandlungsplan und eine Langzeitbehandlung“ für das TI-Projekt. Er sehe aber weder bei der jetzigen noch bei möglichen zukünftigen Bundesregierungen, dass ein Umsteuern geplant sei.

Mit Blick auf die Sichtweise von Ärzten und Psychotherapeuten referierte Dr. Silke Lüder, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft, vor allem über neue juristische Fallstricke, weil die „ePA für alle“ die berufsrechtlich und strafrechtlich fixierte Schweigepflicht für Ärzte und Psychotherapeuten unter den Bedingungen der Opt-out-Regelung faktisch abschaffe. In Zukunft, so Lüder, könnten zwei Millionen Mitarbeiter des deutschen Gesundheitswesens durch die neuen Zugriffsregelungen einfach die ganze Krankengeschichte eines Bürgers lesen. „Nur nach dem Einlesen der Versichertenkarte in der Apotheke beim Einlösen eines E-Rezepts kann das ganze Team dort drei Tage lang alle Arztbriefe lesen. Ein Unding!“, so Lüder in Berlin.

Profit statt Benefit im Fokus?

Als Forschungsexperte äußerte sich Prof. Dr. Jürgen Windeler, bis vor kurzem Leiter des IQWIG (Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen) zur Behauptung der Politik, dass der künftige Datenberg aus den Versorgungsdaten der ePA einen Quantensprung für die medizinische Forschung erzeugen werde. „Bei Entscheidungen in einem Gesundheitssystem geht es in allererster Linie um die Frage, ob diese gesundheitliche Verbesserungen für die Betroffenen bringen. Die Vorteile sind gegen Nachteile (Nebenwirkungen) abzuwägen.“ Das sei mit Abrechnungsdaten und unsortierten ePA-Daten nicht möglich, so Windeler. Falsche Versprechungen brächten die Gefahr, Prozessverbesserungen zu vernachlässigen.

Verkauf der Daten an Monopolisten befürchtet

Alle Referenten kritisierten scharf die augenblicklich laufende Werbekampagne von Politik und Kassen für Versicherte und Öffentlichkeit. „Die Werbekampagne suggeriert, dass es bei der künftigen Krankheitsdatensammlung nur um die Verbesserung der medizinischen Behandlung gehe. Dabei zeige sich jetzt gerade, dass eher der Verkauf unserer Daten an die Monopolisten Meta, Open AI und Google das vorrangige Ziel sei“, so Lüder in Berlin. Die Allgemeinmedizinerin prangerte zudem an, dass sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammervorstand völlig unkritisch an der Werbekampagne beteiligten, statt sich aktiv um den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht und der grundrechtlich geschützten informationellen Selbstbestimmung der Bürger zu kümmern.

Quelle DZW:

ePA: „Täuschung von Patienten und Ärzten“

apoBank-Studie: Praxen und Apotheken unter Druck

Eine neue apoBank-Studie zeigt: Viele Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken stehen unter massivem Druck. Fehlendes Personal und hohe Bürokratie belasten die Arbeitsabläufe – Zeit für Verbesserungen bleibt kaum.

Fachkräftemangel
Fachkräftemangel, wachsende Bürokratie und volle Terminkalender bringen Deutschlands Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken zunehmend an ihre Grenzen. Laut einer aktuellen Umfrage der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) sehen knapp zwei Drittel der Heilberufler großen Optimierungsbedarf in ihren Arbeitsabläufen und Angeboten – doch Zeit und Ressourcen dafür fehlen. Besonders betroffen sind Hausärzte.

Praxen an der Kapazitätsgrenze
Hausärzte behandeln im Schnitt 1.400 Patienten pro Quartal. Es entfallen zwei Drittel der Arbeitszeit auf die medizinische Versorgung, Verwaltungsaufgaben beanspruchen weitere 18% sodass nur 3% der Zeit für strategische Praxisentwicklung bleiben. Zeit für Mitarbeiterführung (6%), Weiterbildung (5%) und Praxisentwicklung (3%) ist knapp.

Rund 30% der Hausärzte haben offene Stellen, 20% nehmen keine neuen Patienten mehr auf. Die Mehrheit der Praxen sieht Verbesserungsbedarf bei Leistungsangeboten (79%) und Arbeitsabläufen (75%).

Erschwerte Personalsuche
Mit knapp 1.300 Patienten pro Quartal liegt die Arbeitslast bei Fachärzten kaum darunter. Etwa 69% der Arbeitszeit wird für die Behandlung aufgewendet, Verwaltung beansprucht 16%. Hinzu kommen hohe Hürden bei der Personalgewinnung. Ein Viertel hat offene Stellen, 62% haben Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung. Optimierungspotenziale liegen in den Bereichen Patientenstammerweiterung, Leistungsangebot und Praxisausstattung.

Offene Stellen in Zahnarztpraxen
Zahnärzte sind am stärksten vom Personalmangel betroffen: Fast jede zweite Zahnarztpraxis sucht Mitarbeiter, wobei sich die Besetzung offener Stellen teils über Jahre hinzieht. Die Zeitverteilung in Zahnarztpraxen ähnelt stark der in Haus- und Facharztpraxen: Rund 68% der Arbeitszeit fließen in die Patientenbehandlung. Administrative Aufgaben nehmen mit 16% ebenfalls einen beträchtlichen Anteil ein.

Für die Betreuung der Mitarbeiter wird etwa 6% der Zeit aufgewendet, während für die eigene Fortbildung 4% und für die Praxisentwicklung lediglich 3% verbleiben. Das zeigt, dass auch zahnärztliche Praxisinhaber nur begrenzt Kapazitäten für strategische Weiterentwicklung haben.

Apotheken: Bürokratie und Konkurrenz
Im Schnitt beraten Apotheken pro Quartal über 10.000 Kunden, von denen etwa 80% zur Stammkundschaft zählen. Für die Kundenberatung wird rund 43% der Arbeitszeit aufgewendet, während knapp ein Drittel in die Verwaltung fließt – deutlich mehr als in Arztpraxen. Für die Betreuung von Mitarbeitenden bleibt etwa 7%, für die strategische Entwicklung der Apotheke 6%.

Neben dem steigenden Verwaltungsaufwand kämpfen Apotheken vor allem mit dem Wettbewerbsdruck durch den Online-Versandhandel. Um Kunden zu gewinnen und langfristig zu binden, setzen 88% auf Botendienste und 65% auf neue pharmazeutische Dienstleistungen. Gleichzeitig macht der Fachkräftemangel die Situation schwieriger: Es haben 42% der Apotheken offene Stellen für angestellte Apotheker oder pharmazeutisch-technische Assistenten.

Offen für Innovationen
Die apoBank-Studie zeigt, dass Praxen und Apotheken trotz der Herausforderungen innovative Ansätze wie Botendienste oder digitale Prozesse nutzen. Es sind jedoch strukturelle Reformen und Entlastungen notwendig, um die ambulante Versorgung langfristig zu sichern.

Daniel Zehnich, Leiter des Bereichs Gesundheitsmarkt der apoBank, sagt zur Umfrage: „Den Bedarf nach Optimierung spiegeln uns die Befragten grundsätzlich in fast allen Bereichen, aber auch, dass dafür keine Zeit bleibt, und hier entsteht ein Teufelskreis, denn an den Arbeitsabläufen lässt sich in der Regel immer etwas tun, um mehr Ressourcen zu gewinnen.“

Hintergrund zur Studie
Die Befragung wurde vom 1. bis 25. Juli 2024 vom Marktforschungsinstitut DocCheck Insights (Köln) durchgeführt. Insgesamt nahmen 400 Heilberufler aus verschiedenen Fachbereichen teil. Schwerpunkte waren Themen wie Arbeitszeitverteilung, Personalprobleme und Verbesserungsmöglichkeiten.

Die apoBank ist Deutschlands führende genossenschaftliche Primärbank und der wichtigste Finanzdienstleister im Gesundheitswesen. Zu ihren Kunden zählen Angehörige von Heilberufen, Standesorganisationen, Berufsverbände, Gesundheitsversorgungseinrichtungen sowie Unternehmen im Gesundheitsmarkt. Die apoBank ist spezialisiert auf die Bedürfnisse des Gesundheitssektors.

Autor:
Dr. Nicole Schuster
Stand:
04.12.2024

Bilanz der Ampel-Koalition im Gesundheitswesen: Enttäuschte Erwartungen und dringender Reformbedarf

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wenig Hoffnung auf entscheidende Gesundheitsreformen in dieser Legislaturperiode. Zentral geplante Gesetze bleiben ungewiss, während drängende Probleme im Gesundheitssystem weiter ungelöst sind.

Bundesministerium für Gesundheit
Nach dem politischen Zerwürfnis in der Ampel-Koalition ziehen die Verantwortlichen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine ernüchternde Bilanz der vergangenen drei Jahre. Trotz zahlreicher Herausforderungen im Gesundheitswesen und einem allseits anerkannten Reformbedarf wurden bisherige Gesetzesinitiativen nur unzureichend umgesetzt. Wichtige Themen wie die Reform der Notfallversorgung, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz und das Digitalagenturgesetz stehen auf der Kippe, da aktuell keine politischen Mehrheiten für deren Verabschiedung in Sicht sind.

Fehlende Entbudgetierung und wirtschaftliche Entlastung für Hausärzte
Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen gilt seit langem als zentraler Ansatz, um Praxen zu entlasten und eine effektivere Versorgung sicherzustellen. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der KBV, betont, dass die Umsetzung dieser Maßnahme lediglich „wenige hundert Millionen Euro“ kosten würde. Doch auch diese vergleichsweise geringe Investition wurde in der bisherigen Legislaturperiode nicht priorisiert. Ebenso wurde eine Entlastung bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch eine Bagatellgrenze von 300 Euro nicht umgesetzt, obwohl diese Regelung sowohl Praxen als auch Krankenkassen erheblich administrativen Aufwand ersparen könnte, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

Krankenhausreform mit weitreichenden Folgen für die Versicherten
Im Kontext der Krankenhausreform weist Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, auf die finanzielle Belastung für Versicherte hin. Das IGES Institut prognostiziert einen Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge auf bis zu 50 Prozent in den kommenden Jahren. Dieser Anstieg könnte zu Leistungseinschränkungen für die Versicherten führen. Die hohe finanzielle Belastung und die gleichzeitig ungelösten strukturellen Probleme im Krankenhaussektor stellen das geplante Reformvorhaben infrage und verdeutlichen den umfassenden Handlungsbedarf.

Wichtige gesundheitspolitische Fragen bleiben unbeantwortet
Rückblickend resümierte Gassen die Gesetzesbilanz der Koalition als „dürftig“: Wichtige Reformen wie die Verbesserung der hausärztlichen Versorgung und die Digitalisierung wurden nur unzureichend adressiert. Einzig das Cannabisgesetz, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und kleinere Digitalisierungsansätze wurden umgesetzt, doch blieben die großen Strukturprobleme im Gesundheitswesen ungelöst.

Autor:
Nina Haußer
Stand:
08.11.2024

Geplantes Zertifizierungsverfahren für die Abrechnungs-Praxissoftware

Anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages rügt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) das geplante Zertifizierungsverfahren für die Abrechnungs-Praxissoftware.

Die KZBV unterstütze das mit dem GDAG verfolgte Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, stellte ihr stellvertretender Vorsitzender Dr. Karl-Georg Pochhammer klar. „Die vorgesehenen Maßnahmen müssen allerdings zu einem spürbaren Mehrwert für die Patientinnen und Patienten sowie die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte führen“, betonte er.

Das mit dem GDAG geplante Abrechnungsverbot gefährde jedoch die Existenz der Praxen und damit die Gesundheitsversorgung: „Die Hersteller von Praxissoftware sollen künftig ein neues Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Fällt das Produkt ihres Software-Herstellers durch, dürfen Zahnarztpraxen dieses nicht mehr nutzen; andernfalls laufen sie Gefahr, die von ihnen erbrachten Leistungen nicht mehr abrechnen zu dürfen.“

Die Praxen selbst hätten keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Software-Hersteller und infolge der vorgegebenen Frist nicht genug Zeit, um gegebenenfalls den sehr aufwendigen Prozess eines Softwarewechsels anzustoßen.

Die Terminvergabe gehört nicht in die Hände der Krankenkassen

Darüber hinaus schaffe die im GDAG vorgesehene Weiterentwicklung der digitalen Terminvergabe, die eine Normierung der Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen durch die KZBV vorsieht, einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten.

Pochhammer: „Die geplante Regelung lässt viele Punkte offen, etwa die Folgen für die freie Zahnarztwahl sowie Fragen des Datenschutzes und der Finanzierung. Sie bietet keinen erkennbaren Mehrwert für die Versorgung, sondern schafft nur zusätzliche Bürokratie für die Vertragszahnärzteschaft. Erst recht ist die Idee, Krankenkassen die Terminvermittlung zu überlassen, strikt abzulehnen. Der Aufbau von Parallel- und Doppelstrukturen ist weder wirtschaftlich, noch geeignet, begrenzte Behandlungskapazitäten besser auszuschöpfen. Die Terminvergabe ist grundlegende Aufgabe der Zahnarztpraxen.“

Die Stellungnahme der KZBV zum GDAG-Regierungsentwurf finden Sie auf der Website unter: KZBV – Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz.