Notaufnahme an Karneval: Betrunken und aggressiv?

Rund um Rosenmontag sind die Notaufnahmen mit alkoholisierten Patienten überlaufen – da ist eine Eskalation oft nicht weit. Wie bewegen sich Ärzte sicher auf dem schmalen Grat zwischen Selbstschutz und Straftat?

Karneval, Fasching, Fastnacht – egal wie man es nennt, die „fünfte Jahreszeit“ bringt neben ausgelassener Feierstimmung auch eine alljährliche Herausforderung für die Notaufnahmen mit sich. Während draußen Konfetti fliegt und Schunkellieder erklingen, herrscht drinnen Hochbetrieb: SturzverletzungenAlkoholvergiftungen und eskalierende Auseinandersetzungen sorgen oft für einen unruhigen Dienst für alle Beteiligten.

Besonders herausfordernd sind dabei die vielen alkoholisierten Patienten – sei es der freundliche, aber komplett desorientierte Karnevalist im Clownskostüm oder der aggressive Partygast, der sich mit der Security angelegt hat. Im Umgang mit diesen Patienten drängen sich neben der medizinischen Behandlung immer wieder Fragen auf: Was tun, wenn der Patient aggressiv wird? Darf ich ihn festhalten? Wenn ja, wie lange? Die Notaufnahme ist voll, kann ich den Betrunkenen nicht einfach wieder vor die Tür setzen?

Zwischen Fürsorge und Frustration

Ein betrunkener Patient kann von tiefenentspannt bis hochaggressiv jede Facette menschlichen Verhaltens zeigen. Wer in der Notaufnahme arbeitet, weiß: Geduld, Deeskalation und eine ruhige, klare Kommunikation sind essenziell. Damit die Situation möglichst erst gar nicht aus den Fugen gerät, lohnt es sich, selbst einmal durchzuatmen und sich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Auch wenn nach 16 behandelten Alkoholvergiftungen die siebzehnte nerven kann: Für den Patienten ist es trotzdem ein Notfall. Also gilt es, ruhig und empathisch zu bleiben – Zen-Modus an!

Alkoholisierte Menschen haben meist eine begrenzte Aufnahmefähigkeit. Es empfiehlt sich daher, mit kurzen, klaren Sätzen zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem ist es sinnvoll, hektische Bewegungen und laute Geräusche zu vermeiden. Zu viele Reize können nämlich ein aggressives Verhalten fördern. Ein Unterfangen, das sich in der vollen Notaufnahme jedoch leider nicht immer umsetzen lässt.

Vorbeugung ist schön, wirkt aber nicht immer

Egal, wie viel Mühe man sich gibt, manchmal lässt sich auch mit dem besten Willen eine Eskalation nicht vermeiden – oder ein Patient kommt bereits aggressiv in der Notaufnahme an. Was dann? Zuerst einmal gilt: Sicherheit für das Personal hat oberste Priorität. Wenn möglich, sollte man zunächst körperliche Distanz wahren, Fluchtwege offenhalten und Kollegen und Security hinzuziehen. Sobald genügend Personal im Raum ist, kann es mit einer strukturierten und koordinierten Deeskalation losgehen.

Am besten übernimmt eine Person die verbale Führung, während die anderen unterstützend agieren. Weiterhin gilt, dass der Patient möglichst mit ruhiger, aber bestimmter Stimme angesprochen werden sollte. Ebenso sollte man auf eine offene, nicht-bedrohliche Körperhaltung achten. Wenn eine verbale Deeskalation keine ausreichende Wirkung zeigt und vom Patienten eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht, können jedoch eine kurzfristige körperliche Fixierung und beruhigende Medikation notwendig sein.

Mit einem Bein im Gefängnis?

Für die körperliche Fixierung und die medikamentöse Sedierung von Patienten gelten zu Recht strenge Regeln. Diese führen jedoch auch häufig zu Unsicherheiten aufseiten des medizinischen Personals; es kann das Gefühl aufkommen, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Hier hilft ein Blick auf die – zugegebenermaßen trockene – Gesetzeslage.

Da es sich auch beim kurzen Festhalten bereits um eine Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB handelt, muss die Fixierung gut gerechtfertigt sein, um nicht strafrechtlich relevant zu werden. Das bedeutet konkret, dass der Patient entweder einwilligen oder die Fixierung medizinisch notwendig sein muss. Dies ist z. B. bei Selbst- oder Fremdgefährdung durch akute Erregtheit gegeben. Die Fixierung darf zudem nur so lange aufrechterhalten werden, wie die Gefährdungslage besteht. Ist eine längerfristige Fixierung notwendig (mehr als 30 Minuten), muss nach § 1831 BGB eine richterliche Genehmigung eingeholt werden.

Notwendigkeit ist Auslegungssache

Auch bei einer Dauer unter 30 Minuten darf die Fixierung nur nach ärztlicher Anordnung durchgeführt werden. Ist zu Beginn der eskalierten Situation kein Arzt anwesend, so darf das Pflege- oder Sicherheitspersonal den Patienten trotzdem festhalten, wenn ein sogenannter „rechtfertigender Notstand“ nach § 34 StGB vorliegt. Es ist jedoch Aufgabe des Arztes, schnellstmöglich die Verantwortung für die Maßnahme durch deren Anordnung zu übernehmen.

Ähnliches gilt für den Einsatz sedierender Medikamente: Diese dürfen nur in Ausnahmefällen und niemals ohne medizinische Indikation gegeben werden, ein Einsatz zur alleinigen „Ruhigstellung“ eines Patienten aus Bequemlichkeit ist nicht zulässig. Es muss zudem beachtet werden, dass bei alkoholisierten oder auch mischintoxikierten Patienten eine erhöhte Gefahr für eine Atemdepression besteht und ein Monitoring notwendig ist.

Behandlung ablehnen?

„Am liebsten würde ich den Patienten einfach wieder vor die Tür setzen“ – Diesen Gedanken kennen die meisten Ärzte, auch wenn sie ihn lieber nicht aussprechen. Aber dürfte man das vielleicht sogar? Tatsächlich besteht für Ärzte in Deutschland keine allgemeine Behandlungspflicht. Sowohl der Arzt als auch der Patient müssen einer Behandlung zustimmen, damit ein Behandlungsvertrag zustande kommt. Dazu reicht eine mündliche Zustimmung.

Demgegenüber steht jedoch die Strafbarkeit von unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB. Diese Regelung ist für Ärzte und anderweitig medizinisch geschultes Personal strenger als für Laien. Zudem dürfen Ärzte eine Behandlung grundsätzlich nur dann ablehnen, wenn kein Notfall bzw. keine besonderen rechtlichen Verpflichtungen bestehen (§ 7 MBO-Ä). Prinzipiell darf auch ein bestehender Behandlungsvertrag beendet werden, z. B. bei Beschimpfungen oder körperlichen Übergriffen – allerdings nur, wenn diese nicht Ausdruck der zugrundeliegenden Erkrankung, wie z. B. einer akuten Alkoholintoxikation, sind.

Eine Alkoholintoxikation ist als Notfall zu werten, auch wenn es sich dabei oft um eine selbstverschuldete Notlage handelt. Da der Patient dringende Hilfe benötigt, muss diese auch geleistet werden.

Andersherum ist es auch möglich, dass der Patient die Behandlung ablehnt, was ihm grundsätzlich freisteht, sofern er über eine ausreichende Urteils- und Einsichtsfähigkeit verfügt. Diese kann jedoch bei starkem Alkoholkonsum eingeschränkt sein. In diesem Fall gilt der mutmaßliche, wirkliche Wille des Patienten als Handlungsgrundlage. Eine Behandlung kann in dem Fall durchgeführt werden, sofern Gefahr im Verzug ist.

Jeder zweite Arzt will seine Praxis vorzeitig abgeben

Fast jeder zweite zur Praxisabgabe bereite Arzt überlegt, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Knapp die Hälfte der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, die sich mit der potenziellen Abgabe ihrer Praxis befassen, will vorher aus der Versorgung ausscheiden. Dahinter steht insbesondere die als (zu) hoch empfundene Arbeitsbelastung.

Es mangelt an Interessenten

Eine der größten Schwierigkeiten bei der Praxisübergabe ist es danach, überhaupt einen Interessenten für die Praxis zu finden. 78 Prozent der Befragten, die schon nach einem Nachfolger suchen, empfanden dies als Herausforderung.

Die Dauer der Nachfolgesuche variierte erheblich zwischen den Versorgungsbereichen: Im hausärztlichen Bereich betrug sie durchschnittlich zwei Jahre, im fachärztlichen etwa 17 Monate und im psychotherapeutischen und psychosomatischen Bereich nur etwa sechs Monate.

Die Beratungsleistungen der Kassenärztlichen Vereinigungen rund um das Thema wurden deutlich häufiger wahrgenommen als die von gewerblichen Dienstleistern. Die Zufriedenheit mit den Beratungsleistungen lag in etwa auf dem gleichen Niveau.

Die Daten zeigten, dass dabei die die Bedingungen aus stark steigenden Personalausgaben und inflationsbedingten Kostensprüngen sowie zunehmenden bürokratischen Auflagen und Belastungen durch eine wenig nutzerfreundliche Digitalisierung besonders im Fokus stehen, erläuterte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Die nächste Regierung muss die ambulante Versorgung aufwerten

Diese Faktoren begünstigten den schleichenden Rückzug der Leistungsträgerinnen und -träger aus der medizinischen Versorgung. Noch versorgten die rund 99.000 Praxen die Menschen auf höchstem Niveau, doch sei die wohnortnahe Gesundheitsversorgung in Deutschland in akuter Gefahr, betonte von Stillfried.

„Insgesamt senden unsere Umfrageergebnisse ein klares Signal an die Politik: Die nächste Bundesregierung muss die Aufwertung der ambulanten Versorgung ganz weit oben auf der gesundheitspolitischen Agenda platzieren. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, müssen die Praxisinhaberinnen und -inhaber sich angesprochen fühlen, damit sie möglichst lange aktiv in der Patientenversorgung bleiben.“

Die Umfrage fand per Online-Fragebogen zwischen dem 19. März und dem 7. Juli 2024 statt. Insgesamt wurden 68.000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten angeschrieben, über 4.000 nahmen teil. Zum Zeitpunkt der Erhebung beschäftigten sich etwa 1.200 Befragte intensiv mit dem Thema.

Versorgungswerk der Zahnärztekammern Berlin-Brandenburg-Bremen in Not

Wie hat das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein sein Geld investiert?

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein investiert seine Gelder diversifiziert und mit einem Fokus auf Sicherheit, Nachhaltigkeit und langfristige Renditen. Ein bedeutender Anteil des Portfolios entfällt auf Immobilien, darunter auch soziale Infrastruktur wie Kindergärten, die über spezielle Fonds finanziert werden. Diese Investitionen dienen nicht nur finanziellen Zielen, sondern auch der Erfüllung sozialer Verantwortung in der Region.

Darüber hinaus ist das Versorgungswerk in Hypothekendarlehen und Private-Markets-Anlagen engagiert, wobei letztere eine hohe Performance von über 12,5 Prozent erzielten.

Das Immobilienportfolio brachte eine Bruttorendite von 5,4 Prozent, während Hypothekendarlehen 3,6 Prozent einbrachten.

Die Aktienquote bleibt hingegen gering, bei weniger als zwei Prozent des Gesamtvermögens, um Risiken zu minimieren.

Das gesamte Vermögen des Versorgungswerks beträgt rund 5 Milliarden Euro und wird seit Kurzem von BNP Paribas als Verwahrstelle verwaltet. Nachhaltige Investments spielen eine zentrale Rolle, wobei bei allen Partnern auf die Einhaltung von ESG-Kriterien geachtet wird.

BNP Paribas ist ein solides Unternehmen und zählt zu den führenden Finanzinstituten weltweit. Die Bank verfügt über ein diversifiziertes und integriertes Geschäftsmodell, das als stabil und widerstandsfähig gilt. Sie ist global in 63 Ländern tätig und gehört zu den kapitalstärksten Banken der Welt. Trotz einer vergleichsweise niedrigen Kernkapitalquote (CET1-Rate von 12,2 Prozent) erfüllt sie die regulatorischen Anforderungen und zeigt eine hohe finanzielle Flexibilität, was von Analysten positiv bewertet wird.

Im Jahr 2023 erzielte BNP Paribas einen ausschüttungsfähigen Nettogewinn von 11,2 Milliarden Euro, was die Stärke ihres Geschäftsmodells unterstreicht. Zudem wurde die Bank mehrfach für ihre Nachhaltigkeitsinitiativen ausgezeichnet und zählt zu den global systemrelevanten Banken, was ihre Bedeutung und Stabilität weiter hervorhebt.

Element-Insolvenz stellt Versorgungswerk vor Herausforderungen

Durch die Insolvenz der Element ist das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) besonders betroffen: Es ist als Hauptinvestor stark in Element engagiert.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 23. Dezember 2024 einen Insolvenzantrag gegen die Element Insurance AG beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht. Dieses hat am 8. Januar 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade bestellt

Derzeit prüft die Bafin gemeinsam mit dem Element-Vorstand und dem Insolvenzverwalter, ob das Versicherungsportfolio auf einen anderen Anbieter übertragen werden kann. Sollte dies nicht gelingen, könnte das endgültige Insolvenzverfahren eingeleitet werden.

Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin stark involviert

Besonders betroffen von der Krise ist das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) – die Pflichtversorgungseinrichtung der Zahnärzte in Berlin, Bremen und Brandenburg. Es ist als Hauptinvestor stark in Element engagiert. Bereits 2022 beteiligte sich das VZB an einer Finanzierungsrunde, die insgesamt 21,4 Millionen Euro einbrachte. Ende 2023 erhöhte das Versorgungswerk bei einer weitere Finanzierungsrunde laut FAZ seinen Anteil von rund 27 % auf über 80 %.

Mehr als 10.000 Zahnärzte wären betroffen. Im Gegensatz zu Pensionskassen und Lebensversicherern dienen die Auszahlungen der Versorgungswerke nicht nur als Ergänzung zur gesetzlichen Rente, sondern oft als zentrale Einkommensquelle im Ruhestand.

VZB-Direktor Ralf Wohltmann hatte sich noch 2022 optimistisch gezeigt und betont, dass das Wachstum und die Innovationskraft von Element die Investition rechtfertigten. Nun droht dem Versorgungswerk ein erheblicher finanzieller Verlust, falls keine Lösung für den angeschlagenen Versicherer gefunden wird. Gegenüber dem Versicherungsjournal gab das VZB über die Insolvenz der Element und die möglichen Auswirkungen kein Statement ab.

Kein Umkehrtrend bei Parodontitisversorgung erkennbar

ie Daten zur Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) belegen eindeutig, dass Zahnärzte keine Kostentreiber im Gesundheitssystem sind. Bereits seit Jahren sinkt der Anteil an den GKV-Gesamtausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen und liegt aktuell bei lediglich 6,1 Prozent. Damit ist er in den vergangenen zwanzig Jahren um rund 2,6 Prozentpunkte gesunken. Für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist dies ein klarer Beleg für den Erfolg einer konsequenten Präventionsstrategie im zahnmedizinischen Bereich, heißt es in einer Pressemitteilung.

Vor diesem Hintergrund weist KZBV-Vorstandsvorsitzender Martin Hendges auf den Widerspruch hin, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) zunächst dringend erforderliche Mittel für die präventionsorientierte Parodontitistherapie gestrichen hat, jetzt aber verkündet, dass mangelhafte Prävention sehr viel Geld koste.

„Die Gesundheitspolitik von Minister Lauterbach hat massive Spuren hinterlassen, vor allem im Teilbereich Parodontalbehandlungen“, kritisiert Hendges scharf. Allein aufgrund der mit den Kürzungen der Mittel einhergehenden fehlenden Planungssicherheit seien die Praxen gezwungen gewesen, sich organisatorisch auf die Mittelbegrenzung einzustellen, was unmittelbar Einfluss auf die Patientenversorgung habe.

Massiver Einbruch bei Neubehandlungsfällen

Als Folge des GKV-FinStG gehe nämlich die durchschnittliche Zahl der monatlichen Parodontitisneubehandlungsfälle kontinuierlich zurück: Habe sie im Jahr 2022 noch bei etwa 120.000 gelegen und sei damit der hohen Krankheitslast endlich angemessen gewesen, sei der Monatsdurchschnitt 2023 eingebrochen und habe nur noch etwa 94.000 Neubehandlungen betragen. Im Durchschnitt des ersten Dreivierteljahres 2024 habe die Zahl der Neubehandlungen mit etwa 79.000 sogar noch niedriger gelegen. „Ohne einen politischen Kurswechsel ist ein positiver Umkehrtrend bei der präventionsorientierten Parodontitistherapie nicht absehbar“, mahnt Hendges.

PAR-Therapie zentrale Präventionsleistung

Seit Juli 2021 ist die präventionsorientierte Parodontitistherapie, die sich über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erstreckt, eine zentrale Präventionsleistung für die Mund- und Allgemeingesundheit. „Der unlängst vom Bundesgesundheitsministerium kommunizierte ‚überdurchschnittlich starke Anstieg‘ der GKV-Ausgaben im Teilbereich Parodontalbehandlungen bedeutet keineswegs, dass sich die Parodontitisversorgung in Deutschland verbessert hat.

Im Gegenteil: Diese Ausgaben lassen sich allein durch Folgeleistungen der Behandlungsfälle aus den letzten zwei Jahren erklären. Ganze 64 Prozent der Leistungen entfallen während der zweijährigen Nachsorgephase auf die Folgeleistungen im Rahmen der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT)“, stellt Hendges klar.

Einfluss auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Parodontitis ist eine komplexe Entzündungserkrankung des Menschen, an der jeder zweite Erwachsene leidet. Bei einer unbehandelten, schweren Parodontitis entstehen unter anderem Veränderungen der Arterien, die das Risiko für koronare Herzerkrankungen und Herzinfarkt erhöhen. Zudem treten vermehrt Bakterien in die Blutbahn ein – selbst bei alltäglichen Aktionen wie dem Kauen und Zähneputzen. Bei Patientinnen und Patienten mit entsprechender Veranlagung kann dies zu einer Herzinnenhautentzündung führen. Medizinische Prävention darf also nicht losgelöst von der Parodontitis-Bekämpfung gedacht werden.

Hohe Folgekosten bei unbehandelter Parodontitis

Durch eine unbehandelte oder nicht frühzeitig behandelte Parodontitis entstünden zudem hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem, die allein im zahnärztlichen Bereich bei rund 200 Millionen Euro jährlich lägen. Hinzu kämen indirekte Krankheitskosten, die eine international vergleichende Studie für Deutschland mit rund 34,79 Milliarden Euro beziffere.

„Daher müssen die Leistungen für die präventionsorientierte Parodontitistherapie als Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen anerkannt und wieder vollumfänglich vergütet werden“, fordert Hendges. Denn alles andere koste das System sehr viel Geld.

Zahnärzte nehmen mehr aggressives Verhalten wahr

Der Ton in den bayerischen Zahnarztpraxen wird rauer. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung im Land hat ihre Mitglieder nach ihren Erfahrungen gefragt.

Dreiviertel der Befragten sind bereits mit aggressivem Verhalten konfrontiert worden.

Knapp 300 Zahnärzte und Praxismitarbeiter nahmen nach Angaben der Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns an der Befragung teil, deren Ergebnisse bereits Ende des vergangenen Jahres veröffentlicht wurde. 73 Prozent der Befragten seien bereits beleidigt, bedroht oder sogar körperlich von einem Patienten angegriffen worden.

Auch Freitextantworten konnten die Befragten abgeben. So schreibt eine Person: „Seit circa zwei Jahren kommt es vermehrt zu aggressivem Verhalten. Dies geht sowohl von Frauen als auch von Männern aus und es entwickelt sich eine übergriffige Anspruchshaltung seitens des Patienten oder der Begleitpersonen gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und uns.“ Eine andere Ärztin oder Arzt sagt: „Patienten werden fordernder. Beschimpfungen, Drohungen sowohl am Telefon als auch vor Ort in der Praxis stehen leider mittlerweile auf der Tagesordnung.“

Einige der Befragten äußern eine Idee, worin das Verhalten begründet liegt: „Die Kommunikation einiger Krankenkassen mit den Patienten verschärft das Bild, dass Zahnärzte Patienten mit erfundenen Leistungen das Geld aus der Tasche ziehen“, schreibt einer. „Viele Patienten verstehen die derzeitige Gesundheitspolitik nicht. Sie zahlen monatlich horrende Beiträge […] und bekommen trotzdem nur einen Teil der Behandlungskosten erstattet und müssen immer höhere Eigenanteile in Kauf nehmen. Viele Patienten können sich einfach keinen Zahnersatz mehr leisten. Wir in den Praxen müssen diese Misere der Gesundheitspolitik ausbaden, wir sind die Buhmänner, die Patienten lassen ihren Frust an uns aus“, so ein anderer.

Doch die betroffenen Zahnärztinnen und -ärzte machen auch Lösungsvorschläge. Sie bitten etwa um Ausbildungskurse oder Schulungen für das Praxisteam, um mit gewalttätigen Patientinnen und Patienten umzugehen. Zur Deeskalation wäre auch eine bessere Kommunikation durch die Krankenkassen nötig. Sie wünschen sich außerdem, dass sich die Politik diesem Thema mehr annimmt.

Die KZVB nehme das Thema sehr ernst, heißt es in der Umfrage. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Rüdiger Schott sagt dazu: „Wir werden dieses Thema an die Politik und an die Krankenkassen herantragen. Ich teile die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach einer Verschärfung des Strafrechts. Ärzte, Zahnärzte und die Praxisteams müssen den gleichen Schutz genießen wie Polizisten, Sanitäter oder Feuerwehrleute.“

Umfrage zum ePa-Start: Fast jeder zweite Arzt fühlt sich unvorbereitet

Am 15. Januar hat der Testlauf für die elektronische Patientenakte (ePA) begonnen. Allerdings fühlen sich längst nicht alle niedergelassenen Ärzte dafür bereit: Fast jeder Zweite gibt an, nur geringe oder gar keine Vorkenntnisse zu haben und umfassende Schulungen oder Informationen zu benötigen. Das ergab eine repräsentative Befragung der Stiftung Gesundheit.


Vor allem bei Haftungsfragen, Zugriffsberechtigungen und der Datenübertragung in die ePA fühlen sich viele Ärzte nicht ausreichend informiert.

Lediglich 9,0 Prozent schätzen sich demnach als gut vertraut und sicher im Umgang ein. Weitere 42,5 Prozent verfügen über Grundkenntnisse, fühlen sich jedoch unsicher. Vor allem bei Haftungsfragen, Zugriffsberechtigungen und der Datenübertragung in die ePA fühlen sich der Umfrage zufolge rund 60 Prozent der Ärzte noch nicht ausreichend informiert. 56,7 Prozent ist das Vorgehen bei Internet-Problemen nicht klar, und jeder zweite Arzt gibt an, Informationen für die Patientenaufklärung zu benötigen. Lediglich 15,5 Prozent der Ärzte brauchen demnach keine weiteren Informationen.

Als hilfreiche Informationsquellen nannten die befragten Ärzte am häufigsten Bundesverbände und Fachgesellschaften (27,8 Prozent), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (27,7 Prozent) sowie Softwareanbieter und Dienstleister (23,1 Prozent).

Erwartungen an die ePA eher verhalten

Als größten Vorteil der ePA sehen Ärzte die schnellere Verfügbarkeit von Patienteninformationen: 38,3 Prozent von ihnen gaben an, dies als großen oder sehr großen Nutzen zu sehen.

Bei allen weiteren aufgeführten Bereichen liegt der Anteil der Ärzte, die nur einen geringen oder sehr geringen Nutzen sehen, jeweils deutlich höher als der Anteil der Ärzte, die einen großen oder sehr großen Nutzen sehen: So erwarten beispielsweise 29,0 Prozent eine erfolgreiche Vermeidung von doppelten beziehungsweise unnötigen Untersuchungen oder Behandlungen durch die ePA, während 44,3 Prozent sie hierfür als wenig nützlich ansehen.

Die größten Zweifel gibt es bei der Verbesserung der Patientensicherheit: Zwei Drittel der Ärzte glauben, dass die ePA hier nur einen geringen oder sehr geringen Nutzen haben wird. Dagegen glauben nur 9,3 Prozent der Ärzte an einen positiven Effekt.

Bei der Frage nach möglichen Hemmnissen und Hürden belegen komplizierte Zugriffsberechtigungen klar den ersten Platz (68,0 Prozent). Auf Rang 2 folgt das Argument der hohen Kosten (58,8 Prozent). Auf dem dritten Platz rangiert die Einschätzung, dass die ePA wenig Nutzen bringe. Genannt wurden in den Freitexten vor allem praktisch-organisatorische Gründe sowie die Tatsache, dass Patienten über die Inhalte entscheiden.

Jeweils gut die Hälfte der Ärzte sieht Misstrauen oder Ablehnung bei Patienten bzw. unverständliche Informationen oder Anleitungen als problematisch an (jeweils 52,7 Prozent).

Für knapp die Hälfte der Ärzte ist Personalmangel ein mögliches Hemmnis (47,5 Prozent), für gut ein Drittel eine schlechte Internetverbindung (36,6 Prozent) und für ein Viertel eine unzureichende Hardware-Ausstattung (25,5 Prozent). In den Freitexten zeigt sich zudem eine erhebliche Sorge der Ärzte um die Datensicherheit.

Für jede Berufsgruppe wurde nach Angaben der Stiftung Gesundheit eine repräsentative geschichtete Zufallsstichprobe angeschrieben. Für die aktuelle Fokus-Frage erhielten insgesamt 10.000 niedergelassene Ärzte eine Einladung zur Befragung. Zusätzlich seien 2.867 Ärzte und Apotheker angeschrieben worden, die regelmäßig an der Befragung teilnehmen. Der Rücklauf lag bei 835 validen Fragebögen.

Elektronische Patientenakte: Chaos Computer Club zeigt massive Sicherheitslücken auf

IT-Fachleute haben auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs auf massive Schwachstellen der elektronischen Patientenakte (ePA) hingewiesen. Ihr Fazit: Ein unsicherer Entwicklungsprozess und fehlende Kontrollen würden das Vertrauen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens untergraben.

Auf dem diesjährigen Chaos Communication Congress in Hamburg stellten Martin Tschirsich und Bianca Kastl in einem Vortrag massive Sicherheitslücken und grundlegende Probleme bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) vor. Unter dem Titel „Konnte bisher noch nie gehackt werden – Die elektronische Patientenakte kommt – jetzt für alle“ warfen sie einen kritischen Blick auf die technische und organisatorische Umsetzung der ePA, die ab Januar im sogenannten Opt-out-Verfahren für alle gesetzlich Versicherten eingeführt werden soll. Sie kritisierten sowohl die Komplexität des Systems als auch die unzureichende Absicherung sensibler Gesundheitsdaten und forderten grundlegende Reformen in der Entwicklung und Sicherheit solcher Systeme.

Laut Tschirsich und Kastl ist das System so komplex, dass Sicherheitslücken systematisch auftreten. „Der Prozess, in dem diese Akte entsteht, kann nicht zu einer sicheren, vertrauenswürdigen digitalen Gesundheitsakte führen“, resümierte Tschirsich.

Kritisch sehen die beiden etwa die Vielzahl an Beteiligten im System, von Krankenkassen und Gesundheitsinstitutionen bis hin zu technischen Dienstleistern, die alle Zugriffsmöglichkeiten auf unterschiedliche Ebenen der ePA haben.

Um die Sicherheitsmängel zu verdeutlichen, griffen Tschirsich und Kastl auf konkrete Beispiele zurück. Besonders problematisch: Die SMCB-Karten, die den Zugriff für Praxen und Kliniken auf das System ermöglichen. Diese Karten, die eigentlich nur berechtigten Institutionen ausgestellt werden sollten, könnten durch Schwachstellen in der Infrastruktur einfach angefordert oder manipuliert werden.

Ein besonders eindrückliches Beispiel zeigten die beiden Hacker anhand einer sogenannten SQL-Injection: Über fehlerhafte Eingabeformulare eines Kartenherausgebers sei es möglich gewesen, Datenbankabfragen zu manipulieren und sich Zugriff auf Patientendaten zu verschaffen. „Mit nur wenigen Zeilen Code konnten wir in einem Testsystem Zugriffsrechte für tausende Patientenakten freischalten“, erklärte Tschirsich. Das Problem sei nicht neu, sondern eine grundlegende Schwäche der technischen Infrastruktur, die schon seit Jahren bekannt sei. „Dass solche grundlegenden Angriffe immer noch möglich sind, zeigt, wie schlecht vorbereitet das System ist“, so Tschirsich weiter.

Auch den unzureichend gesicherten Versand von Gesundheitskarten kritisierten Tschirsich und Kastl: „Mit nur einem Anruf bei der Krankenkasse konnten wir Gesundheitskarten auf falsche Identitäten ausstellen lassen. Diese Karten bieten dann direkten Zugang zur Patientenakte – ohne weitere Sicherheitsprüfungen.“

Forderung nach unabhängiger Sicherheitsprüfung

Neben den technischen Schwachstellen kritisierten die beiden Referenten vor allem den Entwicklungsprozess der ePA. Es mangele an unabhängigen Sicherheitsprüfungen und einer transparenten Kommunikation der Risiken. „Es kann nicht sein, dass ehrenamtlich arbeitende Sicherheitsexperten wie wir immer wieder auf diese Probleme hinweisen müssen, während die Verantwortlichen aus Politik und Industrie entweder abwiegeln oder verspätet reagieren“, erklärte Tschirsich.

Statt immer wieder dieselben Fehler zu machen, fordern sie einen offenen Entwicklungsprozess und eine unabhängige Instanz, die das System überprüft. „Wir brauchen ein vertrauenswürdiges digitales Gesundheitssystem. Und das erreicht man nur mit einer sicheren, transparenten und belastbaren Infrastruktur.“

Die Vortragenden warnten eindringlich vor den Folgen der Einführung eines unsicheren Systems: „Wenn das Vertrauen in die ePA und die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter schwindet, werden gerade die Menschen, die am meisten von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren könnten, die Nutzung verweigern.“

Transparency International und Mezis fordern: Keine Punkte mehr für kostenlose Fortbildungen

Bei der Umsetzung der neuen Musterfortbildungsordnung sind die Landesärztekammern gefordert, detaillierte Angaben über Interessenskonflikte zu machen. Transparency International und eine Gruppe von Ärztinnen und Ärzten schlagen ein dreistufiges System vor.

©vasil – stock.adobe.comWie unabhängig sind medizinische Fortbildungen? Darüber fordern Transparency International und die Ärzte-Initiative Mezis mehr Transparenz.

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern Mezis („Mein Essen zahl‘ ich selbst – Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte“ und Transparency International Deutschland (TI), dass kostenlose Fortbildungen nur noch in Ausnahmefällen von Ärztekammern zertifiziert und damit bei der Vergabe von Fortbildungspunkten berücksichtigt werden sollen. „Im Fall einer Fortbildung ohne Teilnahmebeitrag wird diese nur dann anerkannt, wenn sie oder die Referenten nicht überwiegend oder ganz über Sponsoren finanziert werden“, so ein Regelungsvorschlag der beiden Initiativen.

Die MFO ist im Mai 2024 beschlossen worden. Sie gibt den Rahmen für die verbindlichen Fortbildungsordnungen vor, die in den Landesärztekammern in der Folge nun geändert werden müssen. TI und Mezis begrüßen die Regelungen der neuen MFO. Sie stelle einen bedeutenden Schritt hin zu einer Fortbildung dar, die frei von kommerziellen Einflüssen ist. „Eine solche einflussfreie Fortbildung ist essenziell, um die Qualität und Integrität der medizinischen Weiterbildung zu gewährleisten“, heißt es in der Stellungnahme. Jedoch seien die Maßnahmen nicht ausreichend.

„Zum einen ist die Regelung zur Offenlegung von Interessenkonflikten zu ungenau, um den Beteiligten eine klare Einschätzung zu ermöglichen. Zum anderen bleibt die Möglichkeit bestehen, dass Fortbildungsveranstaltungen vollumfänglich oder überwiegend von Sponsoren finanziert werden. Dies stellt die grundsätzliche Interessenunabhängigkeit solcher Fortbildungen in Frage und birgt das Risiko, dass sie weiterhin als Teil einer umfassenden Marketingstrategie genutzt werden“, schreiben die beiden Organisationen.

TI und Mezis schlagen ein dreistufiges System zur Bewertung der beruflichen Verbindungen von Referenten, Veranstaltern und weiterer Akteure bei Fortbildungen vor, um neutrale, interessenunabhängige ärztliche Fortbildung zu gewährleisten:

Geringe Interessenskonflikte sehen sie, wenn die Betroffenen nur Vortragstätigkeiten mit Honoraren von weniger als 5000 Euro für pharmazeutische Unternehmen, Medizinprodukte-Hersteller, Interessenverbände im Gesundheitswesen, medizinische Fachgesellschaften, Stiftungen oder weitere Akteure im Gesundheitswesen mit finanziellen, berufsständischen, ideologischen oder ähnlichen Interessen ausgeübt haben.

  • Bei Honoraren von 5000 bis 10.000 Euro, regelmäßige Vortragstätigkeit, der Tätigkeit in einem wissenschaftlichen Beirat oder als Gutachter, Managementverantwortung für Studien, Federführung bei direkt gesponserter Fort- oder Weiterbildung oder finanzieller Beteiligung an Unternehmen des Gesundheitswesens bis zu fünf Prozent sehen sie eine moderate Ausprägung von Interessenskonflikten.
  • Wenn ein Akteur in den vergangenen mehr als 10.000 Euro Honorar für Vorträge oder Veröffentlichungen von einer der genannten Organisationen erhalten hat,
  • in einem Advisory Board, einer finanziellen Beteiligung von mehr als fünf Prozent oder einem Arbeitsverhältnis bei einer der Organisationen tätig ist, sehen TI und Mezis Interessenskonflikte in hoher Ausprägung

Im letzten Fall sollen die Landesärztekammern Fortbildungen grundsätzlich nicht anerkennen. Liegen moderate Interessenskonflikte vor, soll eine Begründung für die Wahl der Referenten erfolgen. Zudem sollen diese Informationen den Teilnehmenden in den Fortbildungskalendern der Landesärztekammern mitgeteilt werden und nicht erst bei der Veranstaltung.

Die Musterfortbildungsordnung der Bundesärztekammer sieht als Anerkennungsvoraussetzungen für Fortbildungsmaßnahmen unter anderem die „Wahrung der Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen“ und die „Erweiterung der Offenlegung von Interessenkonflikten“, sowie die  Vorlage von Verträgen auf Verlangen der Ärztekammern vor.

IDS 2025: Mehr Flexibilität für Besucher – Rund 2.000 Aussteller in Köln

Die Internationale Dental-Schau (IDS) untermauert auch 2025 ihre Position als weltweit führende Messe der Dentalbranche. Für die 41. Ausgabe, die vom 25. bis 29. März 2025 in Köln stattfindet, haben sich bereits mehr als 1.300 Aussteller, darunter alle wichtigen Akteure der Branche, angemeldet. Daneben werden rund 500 Teilnehmer in Länderpavillons aus allen Kontinenten erwartet.

Die Messe werde erneut das gesamte Spektrum der Dentalwelt abdecken, von Zahnmedizin und Zahntechnik über Infektionsschutz und Wartung bis hin zu Dienstleistungen sowie Informations-, Kommunikations- und Organisationssystemen. „Durch diese Vollumfänglichkeit und die präsentierte Innovationsdichte wird die IDS ihrer Bedeutung als zukunftsweisender Taktgeber der Branche gerecht“, so die Koelnmesse in einer Pressemitteilung.

Mitte November 2024 geht der Ticket-Shop online

Angesichts der globalen Reichweite der IDS erwartet die Koelnmesse wieder einen starken Besucherzuspruch. Demzufolge empfiehlt die Messegesellschaft allen Besuchern frühzeitig mit der Planung ihres Besuches anzufangen. Bereits Mitte November 2024 geht der Ticket-Shop online. Alle Tickets zur IDS 2025 sind ausschließlich online buchbar und werden personalisiert ausgestellt. Besucher profitieren von einer flexiblen, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Ticketverwaltung. So kann das Ticket über die offizielle IDS-App verwaltet werden, in das Smartphone-Wallet geladen oder klassisch ausgedruckt werden.

Darüber hinaus werden weitere Services angeboten, die den Besuchern ihre Teilnahme an der fünftägigen Veranstaltung so angenehm wie möglich gestalten. Die IDS versteht sich nicht nur als führende Plattform der Dentalbranche, sondern auch als Gastgeber für die gesamte internationale Dental-Community. In Verbindung mit der Eintrittskarte stehen beispielsweise ein VRS/VRR-Ticket für die Anreise sowie exklusive Angebote der Deutschen Bahn und der Lufthansa zur Verfügung. Über das Hotelbuchungsportal der Koelnmesse können Aussteller und Besucher bis zu fünf Zimmer gleichzeitig online buchen und von Sonderkonditionen profitieren.

Online-Plattform IDS-Connect ab März 2025

Die messebegleitende Online-Plattform IDS-Connect bietet ab Anfang März 2025 erweiterte Möglichkeiten zur Vernetzung und Vorbereitung. Von Learning-Sessions über Online-Seminare bis hin zu Unternehmens- und Produktpräsentationen stellt das Tool vielfältige Möglichkeiten bereit, vor, während und nach der Messe das IDS-Feeling über die Messehallen hinaus zu erleben.